Lohnfortzahlung und Lohnabrechnung bei Kranheit ?

18. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
susanne42
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 54x hilfreich)
Lohnfortzahlung und Lohnabrechnung bei Kranheit ?

Hi zusammen ,
Ich war von November bis Januar wegen Wirbelsäulen problemen Krank geschrieben habe also Lohnfortzahlung bekommen + Krankengeld weil die 6 Wochen überschritten wurden.
Im anschluss wurde ich aber weiter behandelt und wieder krank geschrieben da meine Bechswerden nicht nachgelassen haben , es wurde nun festgestellt das es nicht an der Wirbelsäule liegt sondern wahrscheinlich ein Kapaltunnelsyndrom vorliegt also ein Nervenleiden was evtl. operativ behoben werden muss.
Da es sich um verschiedene Kranheiten handelt würde ich nun gerne wissen ob mein Arbeitgeber nun wieder eine Lohnfortzahlung machen muss oder ob ich Krankengeld bekomme ?
Auch habe ich seid November keine Lohnabrechnungen mehr bekommen , hat mein Arbeitgeber nicht eigentlich die Pflicht mir die abrechnungen per Post zu schicken wenn ich erkrankt bin ?
Ausserdem habe ich noch 14 Tage resturlaub aus dem letzten Jahr den ich aufgrund meiner Kranheit nicht mehr nehmen konnte , mein Arbeitgeber meint nun der Anspruch wäre verfallen stimmt das wirklich so , immerhin war ich Krank und konnte den Urlaub nicht nehmen ?

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


also erstmal das einfache zuerst

der urlaub ist nicht verfallen
das kann auch dein AG unkompliziert "googeln"

eine anfängliche "fehldiagnose" als unterschiedliche krankheit zu deklarieren, wenn nun feststeht, was dir wirklich fehlt,
dürfte nicht durchsetzbar sein,
also sehe ich den AG erstmal außen vor nach 6 wochen

inwieweit mehrere "krankheitsbilder" deine arbeitsunfähigkeit verursacht haben, wird man wohl - langwierig, gutachtermässig, evtl auch teuer - gerichtlich klären müssen, falls es diesbezüglich streit gäbe, ob AG oder KK zahlen müsste

aber setz dich doch mal mit deiner krankenkasse in verbindung, mal schauen, was die zu deinen fragen sagen



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
susanne42
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 54x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort , wie sieht es mit den Lohnabrechnungen aus müssen sie mir zugeschickt werden oder nicht ?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

>Danke für die schnelle Antwort , wie sieht es mit den >Lohnabrechnungen aus müssen sie mir zugeschickt werden >oder nicht ?

Nein, glaube ich nicht dass die Firma das automatisch muss.
Also lieb nachfragen ob die Kollegen in der Lohnbuchhaltung das in die Post stecken können. Gggfs. Versand einer Freiumschlages anbieten oder abholen. Bei Abholen lassen wäre schon eine schriftliche Vollmacht sinnvoll. Vorher abklären.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen