Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe einen befristeten 3-Monatsvertrag gehabt und war als studentische Teilzeitkraft (20Std./Woche) angestellt.
Ich habe davon 7 Krankheitstage, die nicht ausbezahlt werden. So, nach langem hin und her, kamen die Herren darauf, dass sie mir nur 3,75 Stunden für die Zeit der Krankheit ausbezahlen. Ihre Rechnung ist 225 geleistete Stunden dividiert durch 60 Tage = 3,75.
Doch es sind doch 7 Krankheitstage, d.h. es muss doch mal die 7 Tage genommen werden, oder leige ich da falsch?
Die andere Sache ist, dass im Vertrag keine Rede vom Urlaub
war und ich mir auch keinen genommen habe. Muss der Arbeitgeber ihn mir jetzt auszahlen und wie viele Tage wären das?
Ich bin ziemlich am verzweifeln, besonders weil die fehlende Lohnfortzahlung sich deutlich bemerkbar macht (alleinerziehend).
Die Personalabteilung beharrt auf ihrer Rechnung, welche Möglichkeiten habe ich nun?
Viele Grüße
Alwina
Lohnfortzahlung und Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Die Personalabteilung beharrt auf ihrer Rechnung, welche Möglichkeiten habe ich nun?
Du kannst klagen :-)
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wann genau bist du denn krank gewesen? - in den ersten vier wochen gibt es nämlich keine lohnfortzahlung. wenn die krankschreibung danach war, musst du weiter bezahlt werden, als wenn du gearbeitet hättest.
urlaub steht dir zu. wenn es genau drei arbeitsmonate sind - also nicht unbedingt gleich kalendermonate - ist es 1/4 des jahresurlaubsanspruchs, nach burlg also 5,00 tage (fünftagewoche), entsprechend weniger, wenn sich deine AZ auf weniger wochentage verteilt hat.
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Ich war im letzten Monat krankgeschrieben. Meine Arbeitszeit lag bei 2 Tagen die Woche, manchmal auch mehr.
Der Streitpunkt ist jedoch, dass sie für die 7 Tage nur 3,75 Stunden ausbezahlen. Ich finde, dass das in keiner Relation steht.
Ich möchte auch nicht klagen, insbesondere weil mir eh schon das Geld fehlt. Ich überlege nun, ob ich nicht zum Betriebsrat gehe, vielleicht finde ich da Unterstützung.
Wenn du Mo und Dienstag arbeitest bekommst du auch krank kaum 7 Arbeitstage bezahlt.
Der Betriebsrat wird sich kaum um "ehemalige Mitarbeiter" kümmern - warum auch.
Rechne mal deinen "Arbeitstagedurchschnitt" aus. Mögliche Arbeitstage durch geleistete Arbeitstage. Dann die durchschnittliche Arbeitszeit an diesen Tagen.
Ist es zu wenig. Klage vor dem Arbeitsgericht, dann wirst du die 30-40 Euro sicher nachbezahlt bekommen.
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Okay, ich formuliere es so. Von diesen 7 Tagen, von denen ich krank geschrieben war, hätte ich insgesamt 5 Tage arbeiten müssen. Diese Tage war ich krankgeschrieben:
15. September - 5 Stunden
16. September - 6 Stunden
17. September - 8 Stunden
27. September - 10,75 Stunden
29. September - 12 Stunden
Es sind insgesamt 41,75 Stunden. Alle anderen Tage habe ich gearbeitet und auch noch Überstunden geschoben.
Da das ein Projekt war und es nicht anders ging, habe ich über 8 Stunden Dienst hinaus gearbeitet.
Nur sind es keine 30-40 Euro, sondern ein paar Euros mehr :/
Na "Überstunden" für Kranke wird es kaum geben, also ist bei 8 Schluss. Und der 17 war ein Samstag - ist das ein normaler Arbeitstag ?
Was ist denn de Arbeitzeitvereinbarung 2 die Wochen, 3 mal..... 5 mal... a 5 St.d
Aber was soll es, geh zu Arbeitsgericht und klage. Denn freiwillig gibt es wohl eh nichts.
3,75 Std sind zu wenig.
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Ja, der Samstag war ein normaler Arbeitstag.
Die Vereinbarung habe ich nicht getroffen und den Job habe ich angenommen, um nicht zum Arbeitsamt zu gehen.
Auch wenn es keine Überstunden für "Kranke" gibt, möchte ich wenigstens die anderen Stunden ausbezahlt bekommen.
Die durchschnittliche geleistete Arbeitszeit lag bei 3,75 Stunden am Tag. Nur, wie gesagt, wollen sie mir für die oben genannten Krankentage NUR 3,75 Stunden auszahlen.
Der Weg zum Arbeitsgericht wird wohl der erste nächste Woche sein.
Sie sollten auf jeden Fall den BR aufsuchen, denn der ist für die Einhaltung der Gesetze (hier Entgeltfortzahlungsgesetz und Bundesurlaubsgesetz) mit verantwortlich.
Während der AU ist der AN grundsätzlich so zu stellen, als ob er gearbeitet hätte. Im Gegensatz zum BUrlG wird also nicht auf die durchschnittliche Arbeitszeit abgestellt.
Abweichungen können sich nur ergeben, wenn ein Tarifvertrag angewendet wurde.
Ich weiß gar nicht, ob es ein Tarifvertrag war. Im Vertrag steht nur, dass es ein Aushilfsarbeitsvertrag ist.
Wie gesagt, ich war studentische Aushilfe im öffentlichen Dienst. Ist es dann automatisch ein Tarifvertrag?
... Jedenfalls ist mit den Zeitangaben schon mal eine Basis erstellt. Wenn es ein Projekt war, kannst du für den 27. und 29. sicher die geplante Zeit einsetzen - wobei über 10 h sicher nichts geht, weil das dem AZG widerspricht.
Aber diese Forderung würde ich erst einmal schriftlich stellen, also 39*x und abwarten. Wenn deine Forderung erneut abgelehnt wird, wäre der Weg zu ArbG frei.
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quote:
Wie gesagt, ich war studentische Aushilfe im öffentlichen Dienst. Ist es dann automatisch ein Tarifvertrag?
Dann müsste man in dem jeweiligen TVÖD nachsehen, ob es abweichende Regelungen zur Entgeltfortzahlung gibt.
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