Lohnfortzahlung währen der Kündigungsfrist

11. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)
Lohnfortzahlung währen der Kündigungsfrist

Hallo.....


Ich versuche es mal zu erklären. Momentan ist die ganze Sache noch fiktiv, aber es könnt so kommen und
X wäre zuvor gerne etwas informiert.

X bekommt Anfang des Jahres immer einen Schichtplan, mit der Einteilung für das gesamte Jahr. Er weiß quasi jeweils für das laufende Jahr wie er arbeiten muss. Danach wird dann auch der Urlaub geplant und eingereicht.
Während des Urlaubs bekommt X die Schichtzuschläge gezahlt. Da er ja generell eingeteilt gewesen wäre und das ja auch schon vorab feststande. Da er nicht tatsächlich anwesend war, sondern Urlaub hatte,werden die natürlich versteuert. Das ist auch ok.

Aber wie verhält es sich wenn der AG gekündigt.
Durch jahrelange Erfahrung, weiß X, dass der AG es bei Kündigungen so handhabt, die Mitarbeiter für die gesamte Kündigungsfrist (je nach Zugehörigkeit) frei zu stellen. Der Lohn wird weiter bezahlt.

Wie wäre es aber nun in so einem Fall mit den Schichtzuschlägen?
Verhält es sich wie beim Urlaub?
X wäre ja normalerweise eingeteilt und könnte die Schichten arbeiten, was aber seitens des AG`s untersagt werden würde.
Die Zuschläge machen circa 500 Euro aus.

Könnte man diese während der Kündigungsfrist geltend machen, da man seine Arbeitskraft ja weiterhin anbietet und nachweislich ein Plan über die Einteilung exestiert?
(Dann natürlich versteuert, wie beim Urlaub eben auch)

Vielleicht weiß jemand mehr.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Würde ich auch so sehen. Denn AN ist so zu stellen, als ob er gearbeitet hätte.

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#2
 Von 
mecksi
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 15x hilfreich)

Ehemalige Kollegen von X , die gekündigt wurden und auf Wunsch des AG´s freigestellt zu Hause blieben, haben lediglich die vertraglich vereinbarten Stunden ohne Zuschläge erhalten. Allerdings haben sie sich dagegen auch nicht gewährt.
Das sehe bei X nach mehr als 9 Jahren Zugehörigkeit und nicht mal 10 Krank-Tage in der ganzen Zeit anders aus. Selbstverständlich würde er zum Anwalt gehen. Seine Kündigungsfrist (gesetzlich) beträgt immerhin 3 Monate, seitens des AG und circa 500 Euro Zuschläge pro Monat sind eine Menge Geld was fehlt.

X kann im Fall, der Fälle den Arbeitsplan ohne Probleme, mit Unterschrift des AGs, vorweisen. Hinzu kommt noch, dass es niemanden in seiner Schicht gibt, der seine Aufgaben im Labor ersetzen könnte. Was dem AG in dem Moment vermutlich "egal" wäre. Er bzw. die Geschäftsführer stellen bei jeder Kündigung den Mitarbeiter frei. Selbst nach 30 Jahren Zugehörigkeit und 6 monatiger Frist.
Der Betrieb hat circa 250 Mitarbeiter, keinen Betriebsrat und handelt oft sehr willkürlich.


Die Firma hat auf Grund der momentanen Auftragslage, durch Corona,Kurzarbeit eingeführt.
Natürlich wird die Zustimmung jedes Einzelnen benötigt.
Die Mitarbeiter erhielten eine Einheitsregelung.
Diese ist auf Covid 19 bezogen und bis März 2021 gültig.

X hat die Kurzarbeiter-Regelung zähneknirschend unterschrieben. (sie erlischt im März 21 und Ärger will er möglichst auch vermeiden)

X hat Zugriff auf die Auftragseingänge und sämtliche andere Produktionszahlen....
Daher weiß X, dass die Auftragslage im Frühling / Anfang Sommer diese Jahr, nicht anders ist, wie letztes Jahr , vorletztes Jahr, davor das Jahr.....usw


Einige Tage später war ein "Änderungsvertrag" im Briefkasten, mit dem Hinweis, jeder Mitarbeiter MÜSSE
diesen zusätzlich unterschreiben.

In dem besagten "Änderungsvertrag" wird das Thema Kurzarbeit geregelt. (Bisher gab es dazu keinerlei Regelung und es stand die letzten 9 Jahre nie zur Debatte) Allerdings weiß X , dass die Firma, die Mitarbeiter, grad während der jährlichen Sommerflaute, gerne einsetzen würde wie sie lustig sind.

Laut der Änderung in dem vorgelegten Vertrag, kann der AG nun unbegrenzt, ohne jegliche Zustimmung des Einzelnen,
Kurzarbeit einführen, wenn er es für nötig hält, also auch die nächsten 10000 Jahre...

X teilte seiner Vorgesetzten mit, dass er bereits bis März 21, der Kurzarbeit, bei nachweislichen Auftragsrückgängen zugestimmt habe und die zusätzliche Vertragsänderung nicht unterschreiben wird,
da der keinen Zusammenhang mit der Jetzigen Ausnahmesituation (Corona) erkennen kann.

Das ist das erste Mal, dass X sich überhaupt wehrt und nicht einfach "ja und amen" sagt....

Seine Vorgesetzte gab ihm daraufhin deutlich zu verstehen, dass er damit eine betriebsbedingte Kündigung gut heißen würde und es an ihm liegt was passiert. Klar sei jedoch, dass eine Kündigung, wenn die Unterschrift nicht bis zum 25.05.20 eingeht, durch sein verhalten befürwortet wurde.

Natürlich bleibt er diesmal standhaft und unterschreibt nicht.

Wie ist die Lage rechtlich? Hat er Chancen bei einer Klage?
Sollte er sich schon mal Unterstützung holen?


Sein Plan war eigentlich erstmal abwarten.




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