Lohnfortzahlung während der Krankheit

19. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Dimi1984
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung während der Krankheit

Hallo liebes Team!

Im Januar 2011 nach einem Skiunfall ( Wirbelsäele ) war ich über den ganzen Monat Krangeschrieben, im Februar 3 Wochen gearbeitet. Ab 1 März hatte ich eine Erkältung, war 4 Tage Krank.
Am 08.03.2011 bekamm ich Fristgerechte Kündigung zum 30.04.2011. Seit dem hat mir meine AG keine aufträge mehr gegeben und ich war praktisch im unbezahlter Urlaub. Von 17.03 bis 26.03 Folgekrankheit nach einer Erkältung vom 1 März.
Am 11.04 wurde ich am Fuß opperiert und bin bis jetzt Krankgeschrieben.
Jetzt will der AG mir mein Lohn für Monat März und April nicht zahlen und behauptet ich soll das Geld von der Krankenkasse hollen. Er meinte, er zahlt nur die esrten 6 Wochen.
Meine Frage, wer hat in meinem Fall das Recht. Soll ich aufs Arbeitsgericht oder Krankengeld beantragen?

Ich bedanke mich im voraus!

PS. entschuldigt falls meine Rechtschreibung nicht i.O ist.

Gruß Dimi1984

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9 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

also, wenn ich das EntgFG richtig verstehe, haben Sie auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung pro Krankheit Anspruch. Außerdem haben Sie trotz des Endes des Arbeitsverhältnisses weiter Anspruch auf Lohnfortzahlung (§ 8 EntgFG ), und zwar bis zum 23.05. Durchsetzen müssen Sie den Anspruch dann allerdings wohl zivilrechtlich, also beim Zivil- und nicht beim Arbeitsgericht. Anwaltliche Vertretung wäre ratsam.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Dimi1984
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Anwaltliche Vertretung? Das wird mir bestimmt um die 300-400 euro kosten und das kann ich mir im Moment nicht leisten, da mein Konto durch die ganze Geschichte total überzogen wurde.
Warum nicht gleich Arbeitsgericht?

Gruß Dimi1984

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

weil das Arbeitsgericht dafür nicht zuständig ist. Im Übrigen trägt die Kosten eines Zivilprozesses samt Anwaltskosten immer der, der verliert, und wenn ich mich nicht sehr irre, wird dies der AG sein.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Dimi1984
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, verstehe nicht ganz, bin neuling in der Sache. Fürs Lohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist doch Arbeitsgericht zuständig. Ich regle meine Problemme mit meinem AG und nicht mit meinem Nachbar. Wenn ich es richtig verstehe. Und im Arbeitsrecht zahlen beide Parteien für sich selbst oder nicht?
Danke!

Gruß Dimi1984

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-- Editiert am 19.05.2011 19:05

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

ja, wie es aussieht, haben Sie recht...

Gru- vom muemmel

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Meine Frage, wer hat in meinem Fall das Recht. Soll ich aufs Arbeitsgericht oder Krankengeld beantragen?


Ich glaube nicht, dass die KK Ihnen Krankengeld zahlen wird, nur weil der AG keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten will. Von daher würde ich an Ihrer Stelle umgehend Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das geht auch ohne Anwalt, der Rechtspfleger der Antragsstelle hilft Ihnen beim Formulieren der Klage. Den einzuklagenden Betrag müssen Sie aber selber ausrechnen.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnklage.html


Unter Umständen wird der AG vor Gericht weiter darauf beharren, dass er nur 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten muss. Im Gegensatz zur KK kennt er ja die Krankheitsgründe nicht. Dann kann es erforderlich sein, den oder die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit die unterschiedlichen Erkrankungen dem AG nachgewiesen werden.

Ob hier der § 8 EntGFG ebenfalls eine Rolle spielt, wie muemmel andeutet, kann ich nicht sagen. Dieser Paragraph hat sich mir bis jetzt noch nicht erschlossen.

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#7
 Von 
Dimi1984
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

dann werde ich morgen die Klage einreichen...
Bin total gespannt, wie es ausgeht.

Nochmal danke für eure Antworten.

Gruß Dimi1984

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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Als Verhandlungsmasse würde ich auch gleich noch den nichtgenommenen anteiligen Urlaub bis 4-2011 als Urlaubsabgeltung mit einfordern.

Und unbedingt den brutto-lohn einklagen, steht auch so im hensche-link!

quote:
Seit dem hat mir meine AG keine aufträge mehr gegeben und ich war praktisch im unbezahlter Urlaub.


Wie darf man das konkret verstehen? Haben Sie nicht beim AG am Arbeitsort gearbeitet? Wurden Sie nach hause geschickt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dimi1984
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist eine Dienstleistungsfirma. Die rufen jeden Tag an und sagen mir um wieviel Uhr ich am nächsten Tag in die Zentralle kommen soll.
Sie haben mir einfach die Arbeit nicht angeboten, bzw. Frei gegeben. Und so ging jeden Tag, frei, frei, frei....

Ich habe heute die Klage eingereicht.
Beklagte wird verurteilt, an Kläger das Entgelt für die Zeit
vom 1.03 bis 31.03. Vom 1.04 bis 30.04 und eine Urlaubsabgeltung nebst Zinsen ab Rechtshängigkeit zu bezahlen. Dann fragte ich bei der Rechtsantragstelle unverbindlich, wer hier das Recht haben wird. Sie sagte mir, dass sie es nicht weißt bzw. darf es nicht sagen, kann aber auch Fifty Fifty geben. Sehr motivierende Antwort (((
Bin echt kurz vorm Nervenzusammenbruch. Das Warten macht mich total unruhig.
Tja, schau ma mal was dabei raus kommt!

Gruß Dimi1984

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