Hallo zusammen,
mein Betrieb habe ich am 31.03.2020 eingestellt. Meinen MA musste ich kündigen und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist 31.07.2020 weiterbezahlen, darüber gab es auch ein gerichtliches Anerkenntnisurteil. Nun hat sich der MA im Juli nochmals für 2 Wochen mit Attest bei mir krankgemeldet. Mein Steuerbüro sagt, dass kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung besteht, da kein aktives Beschäftigungsverhältnis mehr über den 31.03. bestanden hätte. Das kann ich nicht nachvollziehen, denn alle Beiträge wurden bis Ende Juli auch bezahlt. Gibt es dazu einen Paragraphen? Danke für Antworten.
Lohnfortzahlungserstattung
10. September 2020
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Frage vom 10. September 2020 | 11:44
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlungserstattung
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#1
Antwort vom 10. September 2020 | 13:26
Von
Status: Praktikant (685 Beiträge, 119x hilfreich)
Darf ich fragen, was das Problem ist?
Der Mitarbeiter hat laut deiner Aussage bis zum 31.7.2020 Lohn erhalten.
Ist es dann nicht egal, ober er im Juli Krankgeschrieben war oder nicht?
#2
Antwort vom 10. September 2020 | 19:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120222 Beiträge, 39852x hilfreich)
ZitatGibt es dazu einen Paragraphen? :
Prima Frage die man dem Steuerbüro stellen sollte ...
ZitatIst es dann nicht egal, ober er im Juli Krankgeschrieben war oder nicht? :
Du weist schon was Lohnfortzahlung ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. September 2020 | 12:05
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Moin. Ich hatte bereits ein Gespräch mit der Krankenkasse. Da Beiträge und Umlagen bis zum Ablauf der Beschäftigung gezahlt wurden, besteht auch Anspruch auf LFZG.
#4
Antwort vom 17. September 2020 | 12:18
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Auch nach meiner Auffassung besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem EntgFG, allerdings längstens bis zum 31.7.2020. Wenn der AN darüber hinaus noch krank ist, bekommt er Krankengeld.
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