Hallo,
ich habe z.Zt.Meinungsverschiedenheiten mit meinem Chef:-(((
Jetzt hat er mir meinen Lohn um 33% gekürzt und das Urlaubs-und Weihnachtsgeld gestrichen.Er hat in seinem Brief keine Begründung genannt.Er bezieht sich lediglich auf den Arbeitsvertrag.Dort steht unter §2:"Der den Tariflohn etwa übersteigende Teil des Lohnes ist keine Leistungszulage und wird ohne Rechtspflicht unter den Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und der Anrechnung bei Lohntarif-Erhöhungen gewährt.Vom Arbeitgeber gewährte Gratifikationen gelten nur als freiwillige Leistungen des AG,auch wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Freiwilligkeit erfolgen und begründen keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft"
Kann er mir tatsächlich ohne Änderungskündigung den Lohn derart kürzen?
Wer kann mir da weiterhelfen?
Lohnkürzung - Tariflohn - Gratifikationen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Halo, die Frage ist doch, ob der gekürzte Lohn derjenige ist, der den Tariflohn übersteigt. Dazu schreibst du nichts.
MfG
Ich verdiene übertariflich.Mein Chef hat den Lohn auf Tariflohn gekürzt(Stand:03.2004)Die entscheidende Frage für mich ist,ob er ohne Begründung und ohne Änderungskündigung den Lohn kürzen kann.
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Das hat er sich doch vertraglich vorbehalten.
<font color=red>'Der den Tariflohn etwa übersteigende Teil des Lohnes ist keine Leistungszulage und wird ohne Rechtspflicht unter den Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs
und der Anrechnung bei Lohntarif-Erhöhungen gewährt.'</font>
Ein solcher Vorbehalt ist gem. § 134 BGB
unwirksam, da es gegen die Vorschriften des KSchG verstößt. Allerdings ist die Zulage bei Tariferhöhung abzuschmelzen.
Was hat das Kündigungsschutzgesetz damit zu tun?
... du brauchst rechtsberatung in deiner sache, denke ich. die kannst du hier im forum nicht bekommen. die frage ist doch, ob eine solche klausel, die doch erhebliche auswirkungen auf dein einkommen hat, gültig sein kann.
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