Guten Tag zusammen !
Ich habe seit 7 Jahren einen Minijob bei einem Fahrdienst. Meine Chefin hatte mir im Januar mündlich gesagt, dass ich überbezahlt wäre und es könne sein, dass mein Lohn zu einem späteren Zeitpunkt gekürzt würde. Bis jetzt war das nicht passiert und nun habe ich Ende März zum 30. April gekündigt. Meine Chefin war nicht sehr begeistert von meiner Kündigung.
Gestern bekam ich meinen Lohn überwiesen und es wurden statt 450 € nur 350 € gezahlt. Auf Nachfrage schrieb sie mir gestern, sie hätte das ja schon im Januar erwähnt und eigentlich würde ich noch immer 60€ zuviel bekommen. D.h. bei einer wöchtentlichen Arbeitszeit
von 10 Stunden müsste ich so für 290€ arbeiten.
Ich habe meinem Chef heute ein Einschreiben geschickt mit meinem Widerspruch, denn die Änderung hätte schriftlich erfolgen müssen, ggfs. mit einer Änderungskündigung. Da ich aber eh bereits gekündigt habe, ist das sowieso hinfällig, falls ich nicht zustimme.
Meine Bedenken sind nun, dass der Arbeitgeber den seiner Meinung nach zuviel gezahlten Lohn der letzten 4 Jahre zurückfordern könnte ? Ich bekomme seit 4 Jahren kontinuierlich 450€.
Liebe Grüsse, Lexi
Lohnkürzung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wichtig ist nicht, was sie gesagt hat. Wichtig ist, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Genau bitte.Zitatschrieb sie mir gestern, sie hätte das ja schon im Januar erwähnt und eigentlich würde ich noch immer 60€ zuviel bekommen. :
Und was sie dir gestern schrieb. Genau bitte.
Mein Arbeitsvertrag ist von 2015, als der Mindestlohn eingeführt wurde. Es ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 12,5 Stunden á 8,62 € (damaliger Mindestlohn) angegeben. Es variiert aber, weil man bei einem Fahrdienst immer unterschiedliche Arbeitszeiten hat wegen Verkehrslage, Fahrgastbesetzung etc.
Sie schrieb, wir hätten ja schon im Januar darüber gesprochen, weil die Arbeitszeit sich verringert hätte und ich würde eigentlich immer noch 60 € zuviel bekommen.
Ich wäre ja auch mit einer gewissen Kürzung einverstanden gewesen, aber nicht 100 € ! Und das ohne Vorwarnung und vor allem nicht schriftlich !
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Sie hatte mir im Januar gesagt, falls es soweit kommen sollte, würde sie vorher noch einmal mit mir darüber reden.
ZitatEs ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 12,5 Stunden á 8,62 € (damaliger Mindestlohn) angegeben. :
Dann sind Dir auch mindestens 12,5 h / Woche zu zahlen. Unabhängig davon, ob genug Arbeit vorhanden ist.
Im Moment sind es 10-11 Stunden/Woche, aber wie gesagt, es variiert. Und solange ich keinen anderslautenden Vertrag habe, kann doch so ohne Weiteres keine Kürzung erfolgen ?
Nein. Das ist nicht korrekt.Zitatkann doch so ohne Weiteres keine Kürzung erfolgen ? :
Minijob /geringfügige Beschäftigung ist nicht im Vertrag erwähnt. Sondern Stunden und Stundenlohn.
Du kannst die Nachzahlung verlangen.
Hast du die Erhöhungen des Mindestlohns mit einberechnet? Die Dame soll Dir zahlen was Dir zusteht.
Doch, ist erwähnt: "Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte"
Der neue Vertrag ist ja nach Einführung des Mindestlohns entstanden, kein neuer Vertrag nach der neuen Erhöhung in diesem Jahr. Die Löhne werden je nach Lust und Laune gezahlt. Andere Kollegen bekommen vorübergehend weniger Lohn, wenn Sie weniger Fahrgäste haben, ebenfalls ohne Vorankündigung.
Ich werde mich ausserdem an die Minijob-Zentrale wenden.
Die anderen Kollegen sind an dieser Stelle egal - wichtig ist, was dir zusteht oder nicht.
Hier sind es 12,5 h / Woche zum jeweils gültigen Mindestlohn.
Da kannst du leicht eine Excel-Tabelle machen und herausfinden, was dir zusteht.
Es hat sich erledigt ! Meine Kollegin rief eben an, die Chefin hat sie angerufen, weil sie mich nicht erreichen konnte - logisch, ich hatte sie auch blockiert - ich bräuchte nicht mehr wieder zu kommen und das Geld würde nachgezahlt ! Hab ich jetzt nicht mit gerechnet, aber offensichtlich hat sie eingesehen, dass das nicht rechtens war.
Und anschließend begeben Sie sich zum Arbeitsgericht und klagen das ein.
Siehst du----ZitatDoch, ist erwähnt: "Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte" :
Warum schrieb ich das wohl?ZitatWichtig ist, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Genau bitte. :
Und was sie dir gestern schrieb. Genau bitte.
Na und? Auch Minijobber sind gem. MiLo-Gesetz zu entlohnen. Eben bis max. 450,- mtl.ZitatDer neue Vertrag ist ja nach Einführung des Mindestlohns entstanden, :
Steigt aber der Mindestlohn, fährst du evtl. weniger Stunden. So herum ist es korrekt.
Dein AG muss dich vertragsgemäß bezahlen.
Na, wenn du dir das gefallen lässt---ZitatDie Löhne werden je nach Lust und Laune gezahlt. :
Was soll dir die Minijobzentrale noch sagen?
Hat sich doch eben erledigt Lieben Dank für Eure Antworten !
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