Lohnkürzung

13. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
Lohnkürzung

Guten Tag zusammen !

Ich habe seit 7 Jahren einen Minijob bei einem Fahrdienst. Meine Chefin hatte mir im Januar mündlich gesagt, dass ich überbezahlt wäre und es könne sein, dass mein Lohn zu einem späteren Zeitpunkt gekürzt würde. Bis jetzt war das nicht passiert und nun habe ich Ende März zum 30. April gekündigt. Meine Chefin war nicht sehr begeistert von meiner Kündigung.

Gestern bekam ich meinen Lohn überwiesen und es wurden statt 450 € nur 350 € gezahlt. Auf Nachfrage schrieb sie mir gestern, sie hätte das ja schon im Januar erwähnt und eigentlich würde ich noch immer 60€ zuviel bekommen. D.h. bei einer wöchtentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden müsste ich so für 290€ arbeiten.

Ich habe meinem Chef heute ein Einschreiben geschickt mit meinem Widerspruch, denn die Änderung hätte schriftlich erfolgen müssen, ggfs. mit einer Änderungskündigung. Da ich aber eh bereits gekündigt habe, ist das sowieso hinfällig, falls ich nicht zustimme.

Meine Bedenken sind nun, dass der Arbeitgeber den seiner Meinung nach zuviel gezahlten Lohn der letzten 4 Jahre zurückfordern könnte ? Ich bekomme seit 4 Jahren kontinuierlich 450€.

Liebe Grüsse, Lexi

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Lexi62):
schrieb sie mir gestern, sie hätte das ja schon im Januar erwähnt und eigentlich würde ich noch immer 60€ zuviel bekommen.
Wichtig ist nicht, was sie gesagt hat. Wichtig ist, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Genau bitte.
Und was sie dir gestern schrieb. Genau bitte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Arbeitsvertrag ist von 2015, als der Mindestlohn eingeführt wurde. Es ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 12,5 Stunden á 8,62 € (damaliger Mindestlohn) angegeben. Es variiert aber, weil man bei einem Fahrdienst immer unterschiedliche Arbeitszeiten hat wegen Verkehrslage, Fahrgastbesetzung etc.
Sie schrieb, wir hätten ja schon im Januar darüber gesprochen, weil die Arbeitszeit sich verringert hätte und ich würde eigentlich immer noch 60 € zuviel bekommen.
Ich wäre ja auch mit einer gewissen Kürzung einverstanden gewesen, aber nicht 100 € ! Und das ohne Vorwarnung und vor allem nicht schriftlich !

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#3
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie hatte mir im Januar gesagt, falls es soweit kommen sollte, würde sie vorher noch einmal mit mir darüber reden.

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Lexi62):
Es ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 12,5 Stunden á 8,62 € (damaliger Mindestlohn) angegeben.

Dann sind Dir auch mindestens 12,5 h / Woche zu zahlen. Unabhängig davon, ob genug Arbeit vorhanden ist.

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#5
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Moment sind es 10-11 Stunden/Woche, aber wie gesagt, es variiert. Und solange ich keinen anderslautenden Vertrag habe, kann doch so ohne Weiteres keine Kürzung erfolgen ?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Lexi62):
kann doch so ohne Weiteres keine Kürzung erfolgen ?
Nein. Das ist nicht korrekt.

Minijob /geringfügige Beschäftigung ist nicht im Vertrag erwähnt. Sondern Stunden und Stundenlohn.

Du kannst die Nachzahlung verlangen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Hast du die Erhöhungen des Mindestlohns mit einberechnet? Die Dame soll Dir zahlen was Dir zusteht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Doch, ist erwähnt: "Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte"

Der neue Vertrag ist ja nach Einführung des Mindestlohns entstanden, kein neuer Vertrag nach der neuen Erhöhung in diesem Jahr. Die Löhne werden je nach Lust und Laune gezahlt. Andere Kollegen bekommen vorübergehend weniger Lohn, wenn Sie weniger Fahrgäste haben, ebenfalls ohne Vorankündigung.

Ich werde mich ausserdem an die Minijob-Zentrale wenden.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Die anderen Kollegen sind an dieser Stelle egal - wichtig ist, was dir zusteht oder nicht.
Hier sind es 12,5 h / Woche zum jeweils gültigen Mindestlohn.
Da kannst du leicht eine Excel-Tabelle machen und herausfinden, was dir zusteht.

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#10
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Es hat sich erledigt ! Meine Kollegin rief eben an, die Chefin hat sie angerufen, weil sie mich nicht erreichen konnte - logisch, ich hatte sie auch blockiert - ich bräuchte nicht mehr wieder zu kommen und das Geld würde nachgezahlt ! Hab ich jetzt nicht mit gerechnet, aber offensichtlich hat sie eingesehen, dass das nicht rechtens war.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Und anschließend begeben Sie sich zum Arbeitsgericht und klagen das ein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Lexi62):
Doch, ist erwähnt: "Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte"
Siehst du----
Zitat (von Anami):
Wichtig ist, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Genau bitte.
Und was sie dir gestern schrieb. Genau bitte.
Warum schrieb ich das wohl?
Zitat (von Lexi62):
Der neue Vertrag ist ja nach Einführung des Mindestlohns entstanden,
Na und? Auch Minijobber sind gem. MiLo-Gesetz zu entlohnen. Eben bis max. 450,- mtl.
Steigt aber der Mindestlohn, fährst du evtl. weniger Stunden. So herum ist es korrekt.

Dein AG muss dich vertragsgemäß bezahlen.
Zitat (von Lexi62):
Die Löhne werden je nach Lust und Laune gezahlt.
Na, wenn du dir das gefallen lässt---

Was soll dir die Minijobzentrale noch sagen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Lexi62
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hat sich doch eben erledigt :) Lieben Dank für Eure Antworten !

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