Lohnkürzung angeblich unentschuldigt gefehlt

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go520238-32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnkürzung angeblich unentschuldigt gefehlt

Hallo es geht um folgendes Problem.
Am 15.07 habe ich mich bei meinem AG krank gemeldet und bin daraufhin zum Arzt gegangen. Dieser stellte mir eine AU für eine Woche aus. Daraufhin habe ich wieder bei meinem AG angerufen und teilte dies mit. Später habe ich die Au per Post weg geschickt. Heute habe ich meine Abrechnung gesehen und dort wurde mein Lohn im 300 Euro gekürzt mit dem Vermerk ich hätte in dem o. g Zeitraum unentschuldigt gefehlt. Ich habe sofort die Lohnabteilung angerufen, doch der zuständige ist bis Mitte August im Urlaub.

Meine Frage ist nun, ob diese Lohnkürzung rechtens ist und was ich jetzt tun kann.

Danke im Voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3768x hilfreich)

Zitat:
Später habe ich die Au per Post weg geschickt.


Nachweisbar angekommen?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Eine Gehaltskürzung ist eine völlig überzogene Reaktion des Arbeitgebers. Da bleibt nur, den Arzt um ein Duplikat zu bitten und diese abzugeben. Dann muß das Gehalt nachgezahlt werden.
Bei so einem AG wäre in Zukunft angeraten, einen Scan der AU gleich nach Erhalt im voraus zu schicken und dann nachweisbar die AU zu versenden. Aus Kostenspargründen wäre hier ein Zeuge zu empfehlen, der beim Eintüten und Versenden der AU dabei war. Kann man auf den Umschlag schreiben: Unter Zeugen eingeworfen. Von solchen Briefen kommen die allermeisten dann wirklich an. :cool:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von go520238-32):
Meine Frage ist nun, ob diese Lohnkürzung rechtens ist
Wie lange arbeitest du schon dort?

Signatur:

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#4
 Von 
go520238-32
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich arbeite da schon seit fast einem Jahr.... Und ja die AU ist angekommen habe die per Einschreiben versendet

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Na, ist doch klasse, dann ist die Beweisführung ja einfach. Wenn der Arbeitgeber nicht mit sich reden lässt, dann können Sie auch einfach auf Auszahlung des korrekten Gehalts klagen. Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts nimmt die Klage auf. Das Verfahren geht schnell und kostet nichts.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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