Halli Hallo,
ich brauch einmal euren Rat:
Vor zwei Wochen war ich für 4 Tage krankgeschrieben.. krankmeldung, früh genug Bescheid gegeben, alles hab ich getan.. nun das Problem:
Meine Bezirksleitung ist nun der Meinung, dass sie mein Gehalt kürzen kann;
Ich hätte die 4 Tage jeweils 6 Stunden arbeiten müssen(Einzelhandel/Teilzeit), nun hab ich gesehen, dass sie hinten auf meinem Stundenzettel die 4 Tage jeweils mit 3,3 Stunden pro Tag berechnet hat anstatt mit den eigentlich zugeteilten 6 Stunden...
Ist es erlaubt, dass sie das einfach so ändern darf? Hab mir meinen Vertrag nochmal genau durchgelesen.. da steht nicht‘s davon drinne!
Danke für eure Zeit
Steffi
Lohnkürzung durch Krankmeldung?
11. Mai 2018
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Frage vom 11. Mai 2018 | 19:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnkürzung durch Krankmeldung?
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#1
Antwort vom 11. Mai 2018 | 20:55
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Nein, es muss dir die Zeit vergütet werden als würdest du arbeiten.ZitatIst es erlaubt, dass sie das einfach so ändern darf? :
#2
Antwort vom 12. Mai 2018 | 10:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Nein, es muss dir die Zeit vergütet werden als würdest du arbeiten.ZitatIst es erlaubt, dass sie das einfach so ändern darf? :
Danke dir schon mal!
Gibt‘s da irgendwie ein bestimmtes Gesetz, dass ich ihr sagen kann? Einfach nur ‚Nein, dass darfst du nicht‘ wird da glaub ich nicht viel bringen.. bzw. wie kann ich am besten Argumentieren, dass das nicht erlaubt ist und sie sich damit vielleicht auch Strafbar macht?
Danke für die Hilfe!
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#3
Antwort vom 12. Mai 2018 | 14:02
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
... wofür es alles Gesetze geben soll ..
/// .... dass sie hinten auf meinem Stundenzettel die 4 Tage jeweils mit 3,3 Stunden pro Tag berechnet hat anstatt mit den eigentlich zugeteilten 6 Stunden...
Da hast du die Antwort: Nach Arbeitsplan hattest du 6 h zu schaffen - und diesen Plan darf der AG nicht nach Gusto manipulieren.
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