Ich arbeite als Servicekraft. Im letzten Monat ist laut Angeben des Chefs Flaschenware im Wert von ca 400 euro verschwunden ( Verkaufspreis ), alles andere geht über die Kasse und muss zunächst boniert werden bervor es überhaupt gezapft werden kann. Unser Team vermutet, dass es ein Lieferfehler sein muss. Das streitet der Chef jedoch ab.
Nun verlangt er vom Service das Geld. Darf er das.
Zudem haben wir alle drei Monate ein Meeting, das ca 2 bis drei Stunden dauert. Es handelt sich um ein "Pflichtmeeting" ohne Bezahlung.
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Lohnkürzungen Servicekraft - weil Flaschenware fehlt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Werden denn die Wareneingänge zahlenäßig überprüft? Scheinbar nicht, sonst könntet ihr nicht annehmen, dass der Lieferant eine falsche Mengenangabe gemacht hat. Solange es mehrere Ursachen für den Getränkeschwund geben kann, kann euch der AG nicht in die Kollektivschuld nehmen. Er muss ein nachvollziehbares System der Wareneingangskontrolle, der Verkaufsbonierung und evtl. des Zugangs nur bestimmter Angestellter zum Getränkekeller geben, die dann auch die Verantwortung tragen müssen.
Es handelt sich um ein "Pflichtmeeting" ohne Bezahlung.
Wird denn die Zeit gutgeschrieben?
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-- Editiert am 15.02.2011 12:45
Es werden keine Stunden gut geschrieben. Wir opfern sozusagen unsere Freizeit.
Es findet jede Woche eine Inventur statt. Flaschen und andere Ware werden gezählt, vom Chef oder von einem anderen MA. Dabei findet nicht immer eine gegeseitige Kontrolle statt. Auch bei Lieferungen wird meist erst gezählt wenn die Ware im Kühlhaus ist. Ob dann mit dem Bestand abgeglichen wird, ist auch fraglich.
Alle MA haben Zugang zum Kühlhaus, auch die, die nicht im Service tätig sind.
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Wieviele Mitarbeiter seid ihr denn insgesamt? Vollzeit-Teilzeit? Ihr solltet euch zusammentun und bei AG vorallem auch darauf bestehen, dass die Kontrolle besser gestaltet wird - das ist schließlich auch in seinem Interesse. Wenn er schlampt, kann er das nicht auf dem Rücken seiner AN abladen.
Auch die Meetings:
Wenn der AG diese Meetings ansetzt und euch zum Kommen verpflichtet, dann habt ihr Anspruch auf Bezahlung dieser Zeit, mind. aber auf Freizeitausgleich.
-- Editiert am 15.02.2011 14:43
quote:
Solange es mehrere Ursachen für den Getränkeschwund geben kann, kann euch der AG nicht in die Kollektivschuld nehmen.
Kleine Korrektur: auch wenn der AG unzweifelhaft darlegen kann, dass ein AN der Schuldige sein muss, darf er nicht das Kollektiv zur Kasse beten. Er muss nachweisen, wer den Schaden verursacht hat.
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