Lohnkürzungen - welchen Anspruch habe ich auf den ursprünglich vereinbarten Lohn?

25. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)
Lohnkürzungen - welchen Anspruch habe ich auf den ursprünglich vereinbarten Lohn?

Hallo zusammen,

Ich arbeite seit Januar in einer Firma mit etwa 20 Mitarbeitern, bei der ich ein bestimmtes Gehalt ausgehandelt habe.
Im April gab es eine Mitarbeiterversammlung, auf der die angeblich schlechte wirtschaftliche Lage der Firma geschildert wurde. Dazu hieß es dann am Ende, entweder müßten feste Mitarbeiter entlassen werden oder die Angestellten sollten sich mit einem um 10% gekürztem Lohn zufrieden geben.
Es wurde mehrheitlich beschlossen (aber lange nicht einstimmig), daß die Mitarbeiter auf diese 10% verzichten, um so keinen entlassen zu müssen.

Im Juni wurde dann ein Zettel verteilt auf dem stand, daß sich ausnahmslos alle Mitarbeiter für die Lohnkürzung ausgesprochen hätten und so wurde der Lohn dann auch um 10% gekürzt. Gleichtzeitig wurde aber auch einigen Mitarbeitern gekündigt, ob zu Recht oder nicht, darüber läuft im Moment noch der Rechtsstreit.

Welche Fristen muß ich einhalten, bzw. welen Anspruch habe ich auf den ursprünglich vereinbarten Lohn? Daß es der Firma nicht gut geht, müßte doch schon im Januar klar gewesen sein, oder?
Ein Arbeitsvertrag existiert trotz mehrfacher Ankündigung und Versprechen nicht, der ursprünglich vereinbarte Lohn wurde aber von Januar bis einschließlich Mai bezahlt.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß

Line

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ernst K.
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo,

wurde dein arbeitsvertrag geändert oder hast du sonst irgendwie einen zusatz unterschrieben bzgl. gehaltskürzung? wenn ja mußt du dich damit begnügen! nach der unterschrift hast du die kürzung offiziell akzeptiert und kannst vor einem arbeitsgericht keinen einspruch mehr dagegen erheben.

falls du noch nichts unterschrieben hast gibt es als alternative die möglichkeit vor das arbeitsgericht zu gehen. dabei solltest du aber dann die konsequenzen in betracht ziehen.

schwere situation, ich hatte die gleiche wahl und habe dummer weise die kürzung akzeptiert. jetzt kann ich im nachhinein nichts mehr einklagen was für mich 1200€ ausgemacht hätten. also überlege dir gut welchen schritt du wählst !!!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Unterschrieben habe ich nichts.
Momentan suche ich einen anderen Job, und bevor ich etwas anderes gefunden habe, möchte ich auch nicht vors Arbeitsgericht.

Wie sieht es denn aus, wenn ich den Job nicht mehr habe, gibt es irgendwelche Fristen, die ich einhalten muß?

Dankeschön

Gruß

Line

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