Lohnpfändung - Geht denn das so einfach?

16. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
tosch
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohnpfändung - Geht denn das so einfach?

Hallo,
mein letzter Arbeitgeber hat mir Lohn in Höhe von 400 € zuviel überwiesen, was ich nicht gleich bemerkte. Nun habe ich das Geld natürlich nicht mehr. Ich habe dem Ex-Arbeitgeber vorgeschlagen, den Betrag in monatlichen Raten in Höhe von 50 € zu überweisen und auch gleich die Erste Rate überwiesen.
Nun ist ein Schreiben vom Anwalt gekommen, dass der Ex-Arbg. damit nicht einverstanden ist und mit einer Lohnpfändung bei meinem neuen Arbeitgeber gedroht, wenn ich nicht binnen 2 Wochen alles überweise.
Geht denn das so einfach? Ich zahle das Geld ja zurück.
Gruß Tosch

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

wie lange ist denn die Überzahlung her? Ich frage wegen den Ausschlußfristen. Waren die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vermerkt? Wenn ja, und die Ausschlussfrist ist schon vorbei, dann sollte der AG froh über dein Ratenzahlungsangebot sein.

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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <a href='http://smiliestation.de/' target='_blank' title='Smileys'><img src='http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif' alt='Smiley' border='0'></a>
"

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

nein, zum Pfänden muß er erst den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, was zunächst mal das Geld des AG kostet. Zum anderen können Sie sich gegen eine Pfändung wehren, indem Sie für den unpfändbaren Teil Ihres Lohnes (Stichwort: Pfändungsfreigrenze) Vollstreckungsschutz beantragen. Weisen Sie den Anwalt mal darauf hin, daß Ihnen das bekannt ist, dann wird er sich schon auf eine Ratenzahlung einlassen.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muemmel

muss nicht erst ein mahnbescheid ergehen? dem man dann widersprechen kann binnen 14 tagen. erst dann vollstreckungsbescheid?

sunbee

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#4
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Natürlich muß der AG eine vollstreckbare Entscheidung haben. Auch ein arbeitsgerichtlicher MB beadrf im Widerspruchsfall eine Kammerurteils.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

ich wußte doch, daß da noch was war...Das alles macht es für den AG noch komplizierter und teurer. Also verweisen Sie den Anwalt auch darauf!

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
tosch
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

angenommen, meine Ex-Firma macht das mit der Lohnpfändung doch wahr (um mich zu ärgern), kann sie dann die Kosten für ihren Anwalt und für das ganze Verfahren zu Lohnpfändung auf mich abwälzen, um mir höhere Kosten reinzuwürgen? Wie gesagt, ich zahle freiwillig 50€ mtl.

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#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. wenn die das ding durchziehen - und recht bekommen - wird es für dich teuerer, ja.

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