Lohnrückstand, was tun?

5. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Thunfischjammi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnrückstand, was tun?

Guten Tag,

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Chef hat nur 1/3 des Gehaltes bezahlt und gesagt er bezahlt angeblich bald den Rest. Eine Insolvenz wurde (noch) nicht angemeldet.
Zu Welcher Vorgehensweise würdet ihr mir hier raten, falls die Rest Zahlung nicht nicht kommt?
Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten.
Weiß ausserdem jemand, ob einem das Arbeitsamt den Rest ggf. zahlt (oder erst ab Insolvenz)?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18136 Beiträge, 6655x hilfreich)

Um hinten anzufangen: die AA zahlt 'den Rest' gewiss nicht.
Einen Anwalt brauchst du in erster Instanz auch nicht, wenn du vor das Arbeitsgericht ziehen solltest.
Ich würde warten, ob der Chef sein Wort hält; hat er einen Zeitraum oder ein Datum genannt?
Erst danach könnte ein Lohnklage weiterhelfen - geht auch ohne Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39715 Beiträge, 14194x hilfreich)

Wie ist "angeblich bald" zu verstehen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1489 Beiträge, 271x hilfreich)

Zitat (von Thunfischjammi):
Zu Welcher Vorgehensweise würdet ihr mir hier raten, falls die Rest Zahlung nicht nicht kommt?
Zum Arbeitsgericht, dort an einen Rechtspfleger wenden, Klage einreichen ... geht alles ohne Anwalt und ist kostenlos.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thunfischjammi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wie ist "angeblich bald" zu verstehen?


am Freitag.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125184 Beiträge, 40467x hilfreich)

Zitat (von Thunfischjammi):
am Freitag.

Dann würde ich warten, ob bis Dienstag was auf dem Konto ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 279.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.698 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen