Lohnrückzahlung - Vorgehen des Arbeitgebers

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
moderat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Lohnrückzahlung - Vorgehen des Arbeitgebers

Guten Tag ihr Mitglieder von 123recht.net und vielen Dank für die Aufnahme,

ich wende mich an euch, da ich ein Problem meinem Arbeitgeber habe und hoffe, dass ihr mir vielleicht den ein oder anderen Tip geben könnt.

Ich bin Krankenpfleger und bei einem häuslichen Pflegedienst angestellt. Ich habe aufgrund privater Verpflichtungen in diesem laufenden Jahr häufig meinen Stellenumfang geändert, wobei es zu einem Fehler gekommen ist und mir zu viel Gehalt ausgezahlt worden ist. Die falsche Eingruppierung bestand seit Februar 2018, wo ich nur für diesen Monat auf eine 70% Stelle erhöht habe. Im Jahresverlauf fanden noch 4 weitere Änderungen des Stellenumfangs statt, wobei die Stelle in der Buchhaltung und dementsprechend auf bei der Gehaltsabrechnung auf einer 70%-Stelle blieb, ohne dass ich dies bemerkte.

Somit fordert mein Arbeitgeber nun das zu viel bezahlte Gehalt zurück. Er möchte dies ohne Rücksicht auf Pfändungsgrenzen (letzten Monat ca. 900€ von 1600€ netto Lohn) vom Lohn abziehen und mir im Dezember (Stellenumfang 50%, ich bekomme keine Jahrssonderzahlungen) unter 400€ netto auszahlen.

Insgesamt sind seiner Aussage nach knapp 3000€ zu viel gezahlt worden, wobei er bei dem ersten Klärungsgespräch 400€ Nachlass gewähren wollte.


Ist die Rückzahlung an sich rechtens? Kann der Arbeitgeber einen Zeitraum für die Rückzahlung angeben, geschweige denn verlangen, dass ein solcher Betrag in 2 Monaten zurück gezahlt werden muss?

Ich habe mich so weit es ging in gängigen Rechtsportalen zu dem Thema belesen, nur bin ich mir nicht sicher, wie man meine Situation einordnen kann. Die Rückzahlungsfrist ist ja noch nicht verjährt, dessen bin ich mir bewusst. Es können ja 10% Überzahlung des Gehaltes als "nichtig" angesehen werden, sind diese Anteilig auf einen größeren Betrag zu rechnen?

Ich bedanke mich im Vorhinein sehr für eure Bemühungen und würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.

viele Grüße
moderat

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von moderat):

Im Jahresverlauf fanden noch 4 weitere Änderungen des Stellenumfangs statt, wobei die Stelle in der Buchhaltung und dementsprechend auf bei der Gehaltsabrechnung auf einer 70%-Stelle blieb, ohne dass ich dies bemerkte.


Das ist schon unglaubwürdig, findest Du nicht? Du arbeitest weniger, bekommst aber das gleiche Gehalt und das fällt nicht auf? :neck:

Zitat (von moderat):

Insgesamt sind seiner Aussage nach knapp 3000€ zu viel gezahlt worden, wobei er bei dem ersten Klärungsgespräch 400€ Nachlass gewähren wollte.


Das ist doch nett von ihm.

Zitat (von moderat):

Ist die Rückzahlung an sich rechtens?


Klar, wenn keine Ausschlussklauseln dem entgegenstehen.

Zitat (von moderat):

Kann der Arbeitgeber einen Zeitraum für die Rückzahlung angeben,


Muss er ja, sonst wartet er bis zum St.Nimmerleinstag.

Zitat (von moderat):

geschweige denn verlangen, dass ein solcher Betrag in 2 Monaten zurück gezahlt werden muss?


Velangen: Klar. Durchsetzen: Da kommen wir zum Pudels Kern. Was hast Du dem AG denn als alternative Rückzahlungsmodalität angeboten? Ich meine: DU schuldest ihm Geld.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
moderat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine ausführliche Antwort little-beagle!

Ich habe ja nicht nur weniger gearbeitet, sondern fast jeden Monat unterschiedlich. Da ich auch meine Schichten monatlich komplett anders strukturiert habe, mal einen Monat fast nur Nachtdienst bei 40-50% und mal keinen Nachtdienst bei 70%-80%, ist meine Abrechnung auf jeden Fall nicht leicht nachvollziehbar. Durch die verschiedenen Zuschläge variiert mein Gehalt sowieso seit Jahren um bis zu 500€. Soweit ich weiß, bin ich ja auch nicht verpflichtet meine Abrechnungen zu kontrollieren, oder irre ich da?
Ich habe meinem AG vertraut, dass das alles rechtens läuft, obwohl sich Beschwerden von Kollegen häufen, die immer wieder für sie selbst schlechte Fehler in der Abrechnung finden. Mein Fehler - wird mir garantiert nicht wieder so passieren.

Weißt du welcher Zeitraum angemessen für die Rückzahlung von knapp 3000€ ist?
Na klar schulde ich ihm Geld, jedoch nicht aufgrund meines Fehlers oder Verschuldens, sondern aufgrund seines Fehlers. Ist es dann in Ordnung 3000€ über die Lohnpfändungsgrenzen hinweg innerhalb von 1,5 Monaten vor Jahresende zurück zu pfänden / fordern?

Ich habe nach einer Ratenzahlung gefragt, worauf er nicht begeistert reagiert hat und dies mit seiner Lohnbuchhaltungsabteilung klären möchte. Daraufhin hat er mehrmals betont, dass er die Angelegenheit gerne dieses Jahr zu Ende bringen möchte, da ich auch zum 01.01.19 gekündigt habe (weshalb die fehlerhaften Buchungen erst aufgefallen sind).

Viele Grüße
moderat

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Da kann man lange herum reden. Die einzige entscheidende Frage wird Design, ob es in deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag eine Ausschlussfrist gibt. Die könnte zu deinen Gunsten greifen, weil die Ausschlussfristen oft nur 3 Monate oder 6 Monate gewähren, um Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag geltend zu machen. Dies gilt dann genauso für den Arbeitgeber.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
moderat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für deine Antwort blaubär+!
In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Klausel, die sich auf eine Ausschlussfrist für Rückzahlungen oder ähnliches bezieht. Dementsprechend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen von 3 Jahren. Hast du vielleicht noch auf meine Fragen in meiner zweiten Antwort in diesem Thread eine Antwort?

Danke für die Mühe!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wenn keine Ausschlussfristen genannt sind, dann hast du Pech und musst alles zurückzahlen.

Zitat:
Weißt du welcher Zeitraum angemessen für die Rückzahlung von knapp 3000€ ist?
Hier würde ich die allgemine Frist von 14 Tagen sehen.

Zitat:
Na klar schulde ich ihm Geld, jedoch nicht aufgrund meines Fehlers oder Verschuldens
Ein Mitverschulden deinerseits sehe ich aber schon.

Zitat:
Daraufhin hat er mehrmals betont, dass er die Angelegenheit gerne dieses Jahr zu Ende bringen möchte
Also schon eine verlängerte Frist.

Die Alternative wäre, dass er dich zur Rückzahlung verklagt, dann entstehen dir aber noch mehr Kosten...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Die Alternative wäre, dass er dich zur Rückzahlung verklagt, dann entstehen dir aber noch mehr Kosten...


Wäre wohl auch nicht so prickelnd für das (noch) bestehende Arbeitsverhältnis.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Angestellte123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 17x hilfreich)

Das der Arbeitgeber seine Kohle will solange du da noch arbeitest kann ich verstehen.

Zitat:
Soweit ich weiß, bin ich ja auch nicht verpflichtet meine Abrechnungen zu kontrollieren, oder irre ich da?


Naja bei einer Summe von 3.000 Euro behaupte ich es ist dir aufgefallen. Und ich denke nicht das hier die Pfändungsgrenze zu beachten ist, weil dies eine unrechtmäßige Bereicherung war.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// --- welcher Zeitraum angemessen
Das ist so eine Frage. Nach deinen Möglichkeiten, würde ich sagen - auf jeden Fall sollte dir das pfändungsfreie Einkommen bleiben.
Und entgegen deinem Scheinwissen - du bist verpflichtet, deine Abrechnungen zu kontrollieren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Es ist nicht aufgefallen. Das ist extrem unglaubwürdig. Sofern Ihre Ehefrau nicht zufälligerweise eine Maximalverdienerin ist, rechnet der normale Mensch eigentlich aus, was er bei wie viel Arbeitsstunden im Endeffekt und am Ende des Monats heraus hat. Das ist nicht nur bei einem oder zwei Arbeitnehmern so, sondern das kann man eigentlich als allgemeingültig annehmen.

Zudem handelt es sich nicht um so kleine Summen, als dass man tatsächlich verargumentieren könnte, dass es nicht aufgefallen ist. Wenn es sich um 10 oder 20 € gehandelt hätte, dann wäre es vielleicht noch verständlich gewesen, aber nicht bei den Konstellationen, wie Sie sie schildern.

Und als letztes dann sagen, es wäre Ihnen nicht aufgefallen, dass Sie weniger arbeiten (50%), aber das gleiche Geld wie bei der 70% Stelle erhalten... Spätestens dann schüttelt jeder Richter dermaßen den Kopf, dass er ihm bald abfällt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

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