Lohnrückzahlung

2. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
123456789123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnrückzahlung

Hallo!

Darf man Arbeitgeber mein bisheriges Gehalt zurückverlangen, wenn ich meinen Masterabschluss aberkannt bekomme?

VG und danke im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6401 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zitat (von 123456789123mitglied):
Darf man Arbeitgeber mein bisheriges Gehalt zurückverlangen, wenn ich meinen Masterabschluss aberkannt bekomme?


Kommt darauf an, als was man eingestellt ist und ob dieser Abschluss Vorraussetzung für die Stelle ist usw. usw.

Bei den spärlichen Details ist diese Frage nicht sinnvoll zu beantworten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
123456789123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, also ich bin als Einkäuferin angestellt und Kollegen von mir haben auch teilweise "nur" eine Ausbildung oder einen Bachelor. Natürlich habe ich den Master bei meiner Bewerbung angegeben, aber wie gesagt es gibt aug Kollegen mit der gleichen Stellung die keinen Master haben.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16798 Beiträge, 6285x hilfreich)

Zitat (von 123456789123mitglied):
... wenn ich meinen Masterabschluss aberkannt bekomme?

a) Aberkennung deines Abschlusses dürfte nur in Betracht kommen, wenn du gegen die Studienordnung gravierend verstoßen hast, du also z.B. deine Abschlussarbeit nicht selbst erstellt hättest o.dgl.
b) Zur Rückzahlung könnte es nur dann kommen, wenn du ohne Abschluss niedriger eingruppiert worden wärest. Wohl aber könnte dir passieren, dass du die Fristlose bekommst wegen arglistiger Täuschung.

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