Hallo,
mein Vollzeit-Arbeitsverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma Endete zum 15. Juni 2007. In der letzten Lohnabrechnung wurde nur der Resturlaub verrechnet und das Arbeitszeitkonto ausbezahlt. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge prozentual in gleicher Höhe abgezogen, wie die Monate vorher, was bei Lohnsteuerklasse I immer nur ein paar Euros waren.
In der letzten Lohn-Abrechnung hat die Zeitarbeitsfirma "vergessen", 9 Tage Arbeitsunfähigkeit zu berücksichtigen, was von mir nachgefordert wurde.
Dann kam eine korrigierte Lohnabrechnung für Juni 07 (Ende 15.06.07), wo die 9 Tage krank nachberechnet wurden mit 449,05 brutto, mit erstaunlichen
Lohnsteuerabzug 75,50 Euro, Kirchenstuer 6,04 Euro und Soli 2,91 Euro.
Auf Nachfrage hieß es: "Aufgrund Ihres Austritts zum 15.06.2007 werden die Lohnsteuertage des Monats hochgerechnet. Da dies im Juni nur 15 Tage sind, fällt
Lohnsteuer an. Da kann die Firma ..... auch nichts daran ändern, da dies in der allgemeinen Lohnsteuertabelle geregelt."
Auf weitere Nachfrage kamen ein paar Kopien zum § 39b Abs. 2
Einkommensteuergesetz, wo ich ganz sicher nicht durchblicke.
Kann mir bitte jemand sagen, ob das so korrekt ist?
Warum so viel Lohnsteuer?
Danke!!
Diriana
Lohnsteuer im Austrittsmonat hochgerechnet??
30. August 2007
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Frage vom 30. August 2007 | 12:11
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 6x hilfreich)
Lohnsteuer im Austrittsmonat hochgerechnet??
#1
Antwort vom 30. August 2007 | 13:10
Von
Status: Unbeschreiblich (50074 Beiträge, 17545x hilfreich)
doppelt
siehe Steuerrecht
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