Hallo an alle.
Ich habe in 2007 eine Abfindung (letzter Beschäftigungsmonat Januar allerdings in Krankengeld bis 31.1.2007) erhalten.
Nun habe ich gesehen (Lohnsteuerbescheinigung) das auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.
Ist das in Ordnung? Ich dachte bisher dass die Abfindung zwar verseuert wird, aber auch Beiträge zur Rentenversicherung?
Bin dankbar für eine Antwort, oder ist das die falsche Rubrik?
viele Grüsse
Lohnsteuerbescheinigung (Abfindung)
28. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 28. Januar 2008 | 12:48
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 78x hilfreich)
Lohnsteuerbescheinigung (Abfindung)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Januar 2008 | 14:28
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 21x hilfreich)
Hallo Salfena,
bei der Zahlung einer Abfindung hat der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeträge auch hinsichtlich der Abfindungszahlung abzuführen. Auf Seiten des Arbeitnehmers fällt seit 31.12.2005 auch die Einkommenssteuer in voller Höhe an. Daher ist es richtig, dass der Arbeitgeber auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt hat.
#2
Antwort vom 28. Januar 2008 | 15:18
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 78x hilfreich)
@susanna,
danke für die Auskunft.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Januar 2008 | 15:18
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 78x hilfreich)
@susanna,
danke für die Auskunft.
Und jetzt?
Schon
266.850
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten