Lohnsteuerkarte bei Arbeitgeberwechsel!?

15. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Stevan
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerkarte bei Arbeitgeberwechsel!?

Guten Morgen,

ich habe eine Frage zum Thema: Lohnsteuerkarte.

Da ich eine Weile ohne Beschäftigung war, brauche ich eure Hilfe, worüber ich mich sehr freuen würde und mich - im voraus - herzlich bedanken möchte.

Meine Situation:
Nach langer Zeit der Absagen, nicht zuletzt, durch die Erwerbslosigkeit, habe ich vielleicht aktuell mehr Glück. Ich habe bis dato heute einen Minijob, der - natürlich - ganz offiziell bei der ARGE, als eben solcher, gemeldet ist. Jetzt habe ich im Vorstellungsgespräch ein höheres letztes Einkommen angegeben und sitze in der sprichwörtlichen "Zwickmühle", aus der ich gerne, ohne "Schaden" raus möchte. Kann ich eine neue Karte anfordern, macht es Sinn oder habe ich zu hoch "gepokert" oder sollte ich etwas ganz anderes machen??? Fragen über Fragen!

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Lieben Gruß

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Stefus, das kommt drauf an, was du genau gesagt hast. Wenn du natürlich so getan hast, als ob dieser 400-Euro-Job so hoch bezahlt ist, dann nützt ja eine neue Steuerkarte auch nichts. Ich versteh den Zusammenhang nicht ganz.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stevan
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke für die erste Reaktion. Das Problem ist, dass ich einen anderen Betrag als das Arbeitslosengeld I angegeben habe, daher habe ich dann evtl. das Problem mit der Lohnsteuerkarte.
Gruß Stefus

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Stefus,

also wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, dann hast du deinem neuen Arbeitgeber ein höheres letztes Gehalt genannt, als wirklich auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Vermutlich hast du dies getan, um in der Gehaltsverhandlung mehr zu bekommen.

Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, dann würde ich jetzt wie folgt vorgehen.
Ich würde mit eine neue Lohnsteuerkarte ausstellen lassen. Das kostet dich zwar ein paar Euro (ich meine 10) aber dafür sieht dein neuer AG nicht, was du wirklich in deiner vorigen Stelle verdient hast.

Falsch ich jetzt mit meiner Vermutung daneben gegriffen habe, dann erklär doch bitte nochmal etwas genauer. Dann versuch ich mich auch nochmal :)

Grüße schorlepower

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Weder das AlG noch der Minijob sind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und somit sollte die Lohnsteuerkarte für 2006 so jungfräulich sein wie eine neu ausgestellte - wo also liegt das Problem? Oder gab es Anfang des Jahres vielleicht doch noch einen anderen Job?

-----------------
"
Suum cuique (Jedem das seine) "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stevan
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das war genau die Antwort, die ich haben/hören wollte ;-). Zum einen habe ich gerade gelesen, dass man seit 2004 nur noch einen zusätzlichen Ausdruck und keine Einträge auf der Karte mehr bekommt und zum anderen werden Minijobs so oder so nicht eingetragen, dann ist ja alles paletti und mein "schlechtes Gewissen" wieder beruhigt!

Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe und für dieses unkomplizierte Forum.

Gruß Stefus

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Genau so ist es, Stefus. Das Verfahren mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wurde allerdings zwar schon 2004 eingeführt, war für 2005 aber noch nicht für alle verpflichtend. Seit diesem Jahr sind nur noch private Arbeitgeber mit 'ausschließlich haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen' davon ausgenommen.

Good luck im neuen Job! :)

-----------------
"
Suum cuique (Jedem das seine) "

-- Editiert von Schnuckelchen am 16.05.2006 18:40:50

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.092 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.