Ich habe gehört, dass man bei einem Arbeitgeberwechsel seine Steuerkarte im "jungfräulichen" Zustand vom alten Arbeitgeber zurück erhält, also ohne jegliche Eintragungen auf der Rückseite. Zusätzlich soll man eine Lohnsteuerbescheinigung für das laufende Jahr erhalten, die dem neuen Arbeitgeber nicht vorzulegen ist.
Stimmt dies und hat jemand Erfahrung damit (Arbeitgeberwechsel im laufenden Jahr)?
Viele Grüße
Lohnsteuerkarte bei Arbeitgeberwechsel im laufenden Jahr
8. Juni 2006
Thema abonnieren
Frage vom 8. Juni 2006 | 18:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerkarte bei Arbeitgeberwechsel im laufenden Jahr
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Juni 2006 | 19:55
Von
Status: Schüler (272 Beiträge, 57x hilfreich)
Ja man bekommt bei AG wechsel im laufenden Jahr die Lohnsteuerkarte zurück und eine Lohnsteuerbescheinigung mit der eTin.
#2
Antwort vom 9. Juni 2006 | 17:05
Von
Status: Lehrling (1436 Beiträge, 562x hilfreich)
... die Karte gibt man beim neuen AG ab.
Die Bescheinigung behält man - sie dient nur der Hilfe beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich. Die Beträge wurden eh vom alten AG monatlich ans Finanzamt gemeldet und die Bescheinigung muss deswegen auch nicht mit abgegeben werden.
-----------------
"
Suum cuique (Jedem das seine) "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. Juni 2006 | 14:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, danke für die Info!!!
Und jetzt?
Schon
283.112
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten