Lohnsteuerkarte bei Arbeitgeberwechsel im laufenden Jahr

8. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
kreieslbommel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerkarte bei Arbeitgeberwechsel im laufenden Jahr

Ich habe gehört, dass man bei einem Arbeitgeberwechsel seine Steuerkarte im "jungfräulichen" Zustand vom alten Arbeitgeber zurück erhält, also ohne jegliche Eintragungen auf der Rückseite. Zusätzlich soll man eine Lohnsteuerbescheinigung für das laufende Jahr erhalten, die dem neuen Arbeitgeber nicht vorzulegen ist.

Stimmt dies und hat jemand Erfahrung damit (Arbeitgeberwechsel im laufenden Jahr)?

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Ja man bekommt bei AG wechsel im laufenden Jahr die Lohnsteuerkarte zurück und eine Lohnsteuerbescheinigung mit der eTin.

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#2
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

... die Karte gibt man beim neuen AG ab.

Die Bescheinigung behält man - sie dient nur der Hilfe beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich. Die Beträge wurden eh vom alten AG monatlich ans Finanzamt gemeldet und die Bescheinigung muss deswegen auch nicht mit abgegeben werden.

-----------------
"
Suum cuique (Jedem das seine) "

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#3
 Von 
kreieslbommel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke für die Info!!!

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