Lohnstopp bei Krankheit mehr als 42 Tage

18. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hoffi1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnstopp bei Krankheit mehr als 42 Tage

Hallo,

Ich habe in diesem Jahr 48 Krankheitstage immer auf verschiedenen Krankheiten mal vier Wochen mal eine Woche mal zwei Wochen .
Jetzt habe ich ein Gespräch mit meinem Chef gehabt der mir den Lohn stoppen möchte wenn ich nochmals krank bin, da er davon ausgeht das ich immer auf der gleichen Krankheit krank bin .

Kann er dies so einfach tun ? Wie kann ich mich wehren ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Kann er nicht. Wovon dein Chef 'ausgeht', ist sein Privatvergnügen. Hier sind es die Krankenkassen, die nachhalten, ob neuerliche Erkrankungen von derselben Art sind oder eben andere.
Fakt ist, dass die Plicht zur Entgeltzahlung jeweils von Neuem entsteht, wenn es verschiedene Krankheiten in einem bestimmten Zeitraum sind.
Lies § 3 Entgfg ... auch wenn es schönstes Juristendeutsch ist.

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#2
 Von 
Hoffi1986
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wie kann ich dagegen vorgehen schon für die Zukunft.

Mehrer Mitarbeiter hat er den Lohn gestoppt und lässt das ganze über die Krankenkasse prüfen und Fan dauert es fast 8 Wochen bis der Lohn gezahlt wird .

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Es ist das gute Recht des Arbeitgebers, das über die Krankenkasse prüfen zu lassen - nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Hoffi1986):
Mehrer Mitarbeiter hat er den Lohn gestoppt und lässt das ganze über die Krankenkasse prüfen
Völlig in Ordnung. Das ist allerdings auch etwas völlig anderes als du in deinem ersten Post beschrieben hast.

-- Editiert von -Laie- am 19.06.2019 09:00

Signatur:

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wenn ich die Bemerkung hinsichtlich der 8 Wochen richtig deute, fehlt dir natürlich das Geld und wohl auch Reserven, so eine Zeit zu überbrücken, möglicherweise - ohne dir zu nahe treten zu wollen. Das wäre/ist aber keine Rechtsfrage, sondern eine der privaten und höchstpersönlichen Organisation.
Vielleicht gibt es Überbrückung durch Darlehen von Verwandten/Bekannten, vielleicht auch über das, was früher Sozialamt hieß --- aber da kenne ich mich nicht aus und das fällt in ein anderes Forum.

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