Lohnvorauszahlung / Vorschuß

21. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
kurti29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnvorauszahlung / Vorschuß

Hallo,
ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und bekomme laut Arbeitsvertrag meinen Lohn am 15. des Folgemonats ausbezahlt. Im Bewerbungsgespräch hat mir der Arbeitgeber mündlich zugesichert, daß ich zum Monatsende gerne eine Vorauszahlung erhalten könne. Zwei Monate hat er sich daran gehalten.
Nun behauptet der AG plötzlich, er habe gestern eine Finanzamtsprüfuung gehabt und der Prüfer habe ihm gesagt, Lohnvorauszahlungen "sind nicht möglich ". Der Arbeitgeber drückt "tiefstes Bedauern " aus, aber das ginge nun nicht mehr.
Zu beachten ist, daß ich zum Zeitpunkt der sogenannten Vorauszahlung meine Arbeitsleistung bereits voll erbracht habe. Und ich weiß nun nicht, wie ich meine Miete pünktlich bezahlen kann...




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Das ist Unsinn. Dem Finanzamt interessiert das überhaupt nicht.Früher gabs einen wöchentlichen Abschlag und am
Monatsende den Rest und die Abrechnung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 280x hilfreich)

Durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag wurde der Zeitpunkt der Fälligkeit der Vergütung, abweichend von § 614 BGB , zu Ungunsten des Arbeitnehmers um einen halben Monat verschoben.
Vorteil für den Arbeitgeber:
Er kann die Lohnsummen aller Beschäftigten zinsgünstig als Tagesgeld anlegen.
Nachteil für die Arbeitnehmer:
Sie müssen für ihre laufenden Verpflichtungen jeweils teure Dipo-Kredite in Anspruch nehmen.
Wenn das mal nicht ausgleichende Gerechtigkeit is!

Der Arbeitnehmer finanziert also mit seinem Zuwarten auf die Entgeltzahlung und mit dadurch notwendigen Dispo-Krediten wen?
Aber wer wird denn Böses dabei denken ...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41795 Beiträge, 14611x hilfreich)

Seh ich als Praktikerin etwas anders. Am letzten Tag des Monats weiss man, wer wie viel gearbeitet hat. Das muss dann noch ausgerechnet werden. Bei uns dauert das etwa 3 Tage. Ich schreibe hier von Werktagen (!). Dann geht es in die Buchhaltung, dann wird es ausgezahlt. Unter dem 10. des Monats läuft da gar nichts. Funktioniert einfach nicht. Und dann mal bitte ausrechnen, wieviel Zinsen das bringen könnte. 100 € auf den Monat bezogen, bei zusätzlichen Arbeitszeiten von etwa 1000 € im Gegenwert? Tja, wenn alle immer da wären, in der Tat, dann könnte man das ganze vereinfachen. Schneller auszahlen. Aber so?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 280x hilfreich)

@wirdwerden

quote:
Das muss dann noch ausgerechnet werden. Bei uns dauert das etwa 3 Tage. Ich schreibe hier von Werktagen (!). Dann geht es in die Buchhaltung, dann wird es ausgezahlt. Unter dem 10. des Monats läuft da gar nichts. Funktioniert einfach nicht.

Wir befinden uns im 21. Jahrhundert. Computer wurden bereits erfunden. An den Börsen der Welt werden minutengenau Milliardengeschäfte abgewickelt...

Eine tagesgenaue Zeiterfassung ist also möglich. Diverse Dienstplan- und Abrechnungsprogramme stehen zur Verfügung. D.h. es bedarf am Ultimo eigentlich nur einen Fingerdruck auf die Entertaste...
dann is es in der Buchhaltung, wieder Fingerklick auf Enter...
Online an die Bank ...Enter

Aber selbst wenn Sie erst nach dem Ultimo die unständigen Bezüge errechnen und meinetwegen mit Bleistift und Taschenrechner ermitteln, sollte am Ultimo eine Abschlagszahlung z.B. in Höhe der Grundvergütung möglich sein.
quote:
Und dann mal bitte ausrechnen, wieviel Zinsen das bringen könnte.

Aktuell gibt es 2,35 % aufs Tagesgeld. Also dann nehmen wir mal die betrieblichen Lohnsummen und rechnen hoch was da monatlich 14-tägiger Auszahlungsverzug wohl bringen kann? ...
quote:
bei zusätzlichen Arbeitszeiten von etwa 1000 € im Gegenwert?

welche zusätzlichen Arbeitszeiten wofür in welchem Gegenwert?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.262 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.