Hallo,
ich habe folgenden Vorfall:
Ich bin am 10.Dezember krankheitsbedingt ausgefallen und habe innerhalb von 3 Tagen meinen Arbeitgeber die AU zugestellt.
Normalerweise erhalten wir zum 30. des Monats Gehalt, jedoch erfolgt dies im Dezember wegen Betriebsruhe bereits am 20.Dezember.
Die AU lief bis zum 16.Januar.
Nun hat mein Arbeitgeber (AG) Anfang Januar eine mögliche Folgeerkrankung bei der Krankenkasse klären wollen (ich war bereits von 16.9-31.10. krank).
Dies konnte von meiner Krankenkasse nicht bestätigt werden, da durch einen nachweislichen Fehler meiner Krankenkasse die AU-Belege nicht bei der Kasse vorlagen.
Mein AG setzte demzufolge fest, dass es sich um eine Folgeerkrankung handeln müsse und hat meinen Lohn den ich im Dezember erhalten habe auf Januar angerechnet.
Begründung AG: Ich bin meiner Meldepflicht gegenüber der KK nicht nachgekommen.
Dies bin ich aber nachweislich, der Fehler lag bei der KK, dies wurde mir auch bestätigt!
Meine Frage ist also ob die Anrechnung des Dez.-Lohns auf den Januar zulässig ist?Informiert wurde ich von mein AG auch erst mit der Lohnabrechnung für Januar.
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-- Editiert fb406829-12 am 29.01.2015 13:46
Lohnvorauszahlung
Klarer Fall für eine Rechtsberatung, scheint mir.
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quote:
Dies bin ich aber nachweislich, der Fehler lag bei der KK, dies wurde mir auch bestätigt!
Dann lassen Sie dies doch durch die Krankenkasse schriftlich dem AG mitteilen, so dass dieser den einbehaltenen Lohn unverzüglich nachzahlen kann - schließlich wartet er anscheinend nach wie vor auf eine abschließende Rückmeldung der KK über die anzurechnenden Vorerkrankungszeiten.
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
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Es handelt sich ja um eine Folge Erkrankung und wenn die AU ordnungsgemäß innerhalb der KK "gewandert" wäre, hätte man es meinen AG auch bestätigt das es eine Folgeerkrankung ist.
Ich finde es nur nicht legitim, dass hier erst die normale Lohnfortzahlung für Dez. läuft und man sich dann im Januar überlegt (auf Seiten AG) "man könnte ja eine mögliche Folgeerkrankung" verfolgen und ich als Mitarbeiter erfahre es dann erst mit der Lohnbescheinigung.
Das für mich das Krankengeld der KK zum tragen kommen muss, leuchtet mir ein aber darf der AG erst die Lohnfortzahlung laufen lassen und es dann nachträglich ohne Meldung auf Krankengeld ändern?
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quote:
Es handelt sich ja um eine Folge Erkrankung und wenn die AU ordnungsgemäß innerhalb der KK "gewandert" wäre, hätte man es meinen AG auch bestätigt das es eine Folgeerkrankung ist.
... woraufhin der AG gleich im Dezember weniger ausgezahlt hätte (sofern ihm bis zum 19.12. die Rückmeldung auf seine Anfrage bei der KK schon vorgelegen hätte). Die KK zahlt Ihnen das Krankengeld für den Zeitraum, für den der AG den zu viel gezahlten Lohn wieder zurückgefordert hat. Was soll an der Korrektur auf tatsächliche Ansprüche nicht legitim sein?
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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"
Die Anfrage des AG an die KK erfolgte erst am 7.Januar und die KK hat mein AG die Folgeerkrankung aufgrund der fehlenden Unterlagen nicht bestätigt!
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Was soll das Datum der Anfrage für einen Einfluss auf das Ergebnis haben?
Was möchten Sie eigentlich erreichen? Soll der AG Ihnen den Einbehalt nachzahlen, obwohl er Ihnen gar nicht zusteht?
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