Hallo zusammen,
meine Frau arbeitet im Hotelbetrieb und wird gemäß Arbeitsvertrag nach vertraglich vereinbarten Stunden bezahlt. An den vergangenen Osterfeiertagen hatte meine Frau als Teilzeitkraft keinen Dienst. Das volle Gehalt der vertraglich vereinbarten Stunden wurde korrekt ausbezahlt, jedoch wurden ihr die Arbeitsstunden, bezogen auf diese Feiertage, vom Arbeitsstundenkonto abgezogen. Diese Arbeitsstunden muss sie demnach nacharbeiten.
AG ist der Auffassung, dass Feiertage (im Hotelbetrieb) nicht berücksichtigt werden müssen.
Kennt Sich jemand mit der Rechtslage aus?
2. Frage: steht dem AN im Hotelbetrieb, der an einem Feiertags-Werktag (Mo-Fr.) gearbeitet hat ein Feiertagszuschlag automatisch zu oder muss das vertraglich geregelt sein?
Lieben Dank für Eure Unterstützung.
Lohnzahlung bei Feiertagen Hotelbetrieb
12. Mai 2022
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Frage vom 12. Mai 2022 | 16:47
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnzahlung bei Feiertagen Hotelbetrieb
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#1
Antwort vom 12. Mai 2022 | 17:22
Von
Status: Unbeschreiblich (107580 Beiträge, 38042x hilfreich)
Zitatjedoch wurden ihr die Arbeitsstunden, bezogen auf diese Feiertage, vom Arbeitsstundenkonto abgezogen. Diese Arbeitsstunden muss sie demnach nacharbeiten. :
Die Schilderung ist irgendwie nicht stimmig.
Wenn sie da gar nicht zum Dienst eingeteilt war, welche Stunden will er denn dann überhaupt in Abzug bringen?
#2
Antwort vom 12. Mai 2022 | 18:15
Von
Status: Junior-Partner (5101 Beiträge, 1196x hilfreich)
ZitatWenn sie da gar nicht zum Dienst eingeteilt war, welche Stunden will er denn dann überhaupt in Abzug bringen? :
20 Stunden im Monat bezahlt weil 20 Stunden vereinbart
Hotelchef teilt die Frau nicht ein in dem Monat uund meint, die Dame muss die 20 Stunden nachholen
ZitatAG ist der Auffassung, dass Feiertage (im Hotelbetrieb) nicht berücksichtigt werden müssen. :
Hatte das Hotel dann zu? Glaube ich ja eher nicht. Der Chef teilt das Personal ein - es ist sein Risiko wenn er jemanden hat der dann quasi für 0 Stunden bezahlt wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Mai 2022 | 18:16
Von
Status: Wissender (15214 Beiträge, 5845x hilfreich)
Feiertagszuschläge sind gesetzlich nicht geregelt noch gesetzlich vorgegeben - da greifen eher Tarifverträge. Wenn der AG einem TV angeschlossen ist, werden die Zuschläge 'automatisch' fällig, in anderen Fällen müssten die Zuschläge im AV vereinbart sein.
Zitat... wurden ihr die Arbeitsstunden, bezogen auf diese Feiertage, vom Arbeitsstundenkonto abgezogen :
Wenn und da deine Frau nicht zum Dienst eingeteilt war über die Ostertage, gibt es auch nichts, was da an Stunden abzuziehen wäre. Und wenn es Minusstunden gibt, wäre zu klären, woher die kommen sollen.
Ansonsten interessant für euch (auch wenn es nicht Hotel ist)
https://www.gastromatic.com/de/blog/feiertagsarbeit-ausgleich-gastronomie/
#4
Antwort vom 12. Mai 2022 | 18:40
Von
Status: Praktikant (642 Beiträge, 310x hilfreich)
Wenn sie nur 20 Stunden im Monat arbeitet und den ganzen Monat nicht eingeteilt wurde, sind die Feiertage doch das geringste Problem. Die entsprechen umgerechnet etwa zwei Stunden.
#5
Antwort vom 12. Mai 2022 | 19:45
Von
Status: Wissender (15214 Beiträge, 5845x hilfreich)
#2 war noch nicht gepostet, als ich #3 geschrieben habe.
Aber wieso gibt @cirius Informationen zur causa @markus?
Zitat20 Stunden im Monat bezahlt weil 20 Stunden vereinbart :
Hotelchef teilt die Frau nicht ein in dem Monat uund meint, die Dame muss die 20 Stunden nachholen
Sofern diese Info für die Causa Markus zutrifft, stellt sich die Frage, wie der Vertrag aussieht. Bei einem normalen AV müsste der Hotelchef die 20 Stunden zahlen, ob er sie zur Arbeit heranzieht oder nicht. Und dann wäre auch nichts an Stunden nachzuholen. Allenfalls wäre da noch die Frage eines Zeitkontos.
'Arbeit auf Abruf' würde ebenfalls eine gewisse Anzahl 'sicherer' Stunden für die Frau sichern.
Also bitte Butter bei die Fische.
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