Lohnzahlung bei Feiertagen

31. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Trucker01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnzahlung bei Feiertagen


Hallo

Es geht um die Bezahlung an Feiertagen...
Mein Arbeitgeber ist der Meinung das er mir die Feiertage nicht bezahlen muss, im Vertrag steht das meine Arbeitswoche 45Std beträgt und ich einen Stundenlohn von 12€ habe, mein Job ist aber so das ich nie bei 45 Std in der Woche bin. Ich habe einen Durchschnitt von ca.270 Std im Monat bin Berufskraftfahrer.

so jetzt sagt mein Chef aber das ich genug stunden im Monat habe und das er mir die Stunden für den Feiertag nicht zahlen will. Er sagte auch das ich auf Stundenlohn arbeite und ich daher kein Recht auf Lohnfortzahlung bei Feiertage habe die auf einem Werktag ausfallen.

In meiner alten Firma war ich auf auf Stundenlohn bezahlt und habe alle Feiertage bezahlt bekommen wenn ich nicjt gearbeitet habe.

würde mich freuen wenn mir jemand Helfen könnte ob das jetzt so stimmt wie der Chef das sagt.

Wünsche euch noch einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120211 Beiträge, 39848x hilfreich)

Was genau steht zum Thema "Arbeitszeit" und "Entlohnung" in den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Trucker01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau steht zum Thema "Arbeitszeit" und "Entlohnung" in den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen?


Vollzeit Arbeitszeit beträgt 45.Std die Woche. Entlohnung Brutto 2160€. Plus die gesetzlichen Spesen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat:
Ich habe einen Durchschnitt von ca.270 Std im Monat bin Berufskraftfahrer.


Das wären etwa 62 Stunden pro Woche. Warum meint Dein Chef, dass Du zu wenig arbeitest?

Zitat:
Er sagte auch das ich auf Stundenlohn arbeite und ich daher kein Recht auf Lohnfortzahlung bei Feiertage habe die auf einem Werktag ausfallen.


Das ist natürlich Unsinn. Selbstverständlich müssen die ausgefallenen Stunden bezahlt werden. Wenn die 45 Stunden für eine 5-Tage-Woche gelten, dann sind für einen Feiertag 9 Stunden zu bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trucker01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Ich habe einen Durchschnitt von ca.270 Std im Monat bin Berufskraftfahrer.


Das wären etwa 62 Stunden pro Woche. Warum meint Dein Chef, dass Du zu wenig arbeitest?

Zitat:
Er sagte auch das ich auf Stundenlohn arbeite und ich daher kein Recht auf Lohnfortzahlung bei Feiertage habe die auf einem Werktag ausfallen.


Das ist natürlich Unsinn. Selbstverständlich müssen die ausgefallenen Stunden bezahlt werden. Wenn die 45 Stunden für eine 5-Tage-Woche gelten, dann sind für einen Feiertag 9 Stunden zu bezahlen.


Ja so wurde ich auch in meiner alten Firma immer Bezahlt... Mein Urlaub würde auch mit 9Std pro Tag vergütet Feiertage auch 9Std. Nur sagt mein jetziger Chef das ich genug Stunden habe im Monat und er deswegen kein Grund sieht mir die Feiertage auch noch zu bezahlen. Und das ich Stundenlohn habe und kein Festgehalt und deswegen habe ich kein Recht auf die Entlohnung der Feiertags.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen unter der Woche ist dann fällig, wenn AN an diesen Tagen betriebsüblich oder nach Einsatzplänen arbeitspflichtig (gewesen) wäre.
Da das ein für alle geltendes Gesetz ist, kommt auch dein AG nicht darum.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.048 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen