Guten Abend
Ich habe in einem Pflegedienst der eine WG betreut eine vier jährige berufsbegleitende Ausbildung zum Altenpfleger gemacht.Mein AG hat das Schulgeld gezahlt aber die zwei Tage pro Woche Schule musste ich raus arbeiten. In diesen 4 Jahren hab ich ca 350 Minusstunden angesammelt jetzt arbeite ich seid August als Fachkraft und hab immer noch 277 Minusstunden.
Heute hat mir der Angehörigensprecher mitgeteilt das die WG sich von "meinem" Pflegedienst trennd und sie sich freuen würden wenn ich bei der WG bleiben würde und im neuen Pflegedienst anfangen würde.
Meine Frage wäre jetzt was passiet mit den Minusstunden wenn ich jetzt Kündige ich befürchte mal das mein jetziger Arbeitgeber die Minusstunden mit meinem Lohn verrechnen kann und ich keinen letzten Monatslohn bekomme.
Ist das Richtig?
Schonmal Danke
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Lohnzahlung bei Kündigung mit Minusstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// In diesen 4 Jahren hab ich ca 350 Minusstunden angesammelt
Ich kann mir kaum vorstellen, dass du die Zeche von Minusstunden von 4 Jahren wirst zahlen müssen. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, das vierte Jahr fällt somit schon flach. Dann ist noch die Frage, ob es im AV oder TV eine Ausschlussklausel gibt - bitte nachlesen, könnte deine Schuld auf 6 Monate reduzieren. Und zuletzt muss gefragt werden, wie das zu bewerten sein soll, dass AG so lange auf eine ihm an sich zustehende Leistung verzichtet. Wäre eine konkrete Rechtsberatung wert, möchte mir scheinen.
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hallo
nun in meinem av steht zu minusstunden gar nix nur das von geleisteten überstunden 5% mit meinem lohn verrechnet sind
die minus stunden hab ich aber erst 2014 gemacht da ich von 2010 bis 2013 immer nur an den zwei schultagen frei gemacht habe und an allen anderen tagen gearbeitet habe....so hab ich 2013 sogar noch überstunden bezahlt bekommen
dann hat meine pdl gemeint das ich zu wenig frei habe und es geht nicht das ich nur an den schultagenfrei mach und somit hab ich dann 2014 die minusstunden angesammelt
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quote:<hr size=1 noshade>dann hat meine pdl gemeint das ich zu wenig frei habe und es geht nicht das ich nur an den schultagenfrei mach <hr size=1 noshade>
Das hast Du schriftlich?
Hast Du die Einsatzpläne noch?
Steht was zur Verjährung in den vertraglichen Vereinbarungen?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Die Angelegenheit ist viel einfacher, als Sie denken. Ohne eine Vereinbarung zu Minusstunden gibt es nichts zu verrechnen. Der Arbeitgeber kann gar keinen Anspruch geltend machen.
http://www.hensche.de/Minusstunden_Arbeitszeitkonto_Minusstunden_nur_bei_Arbeitszeitkonto-Vereinbarung_Minusstunden_LAG_Rheinland-Pfalz_3Sa493-11.html
quote:<hr size=1 noshade>Zur Nachleistung der Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet - es sei denn, es wird ein Arbeitszeitkonto geführt. Dann kann Leerlauf zu Minusstunden führen. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer aber kein Arbeitszeitkonto und damit das Risiko von Minusstunden "aufdrücken". Mit einem Arbeitszeitkonto und der Möglichkeit von Minusstunden muss sich der Arbeitnehmer einverstanden erklärt haben, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz vor kurzem klarstellt hat: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2011, 3 Sa 493/11 . <hr size=1 noshade>
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@altona01
quote:
Die Angelegenheit ist viel einfacher, als Sie denken. Ohne eine Vereinbarung zu Minusstunden gibt es nichts zu verrechnen. Der Arbeitgeber kann gar keinen Anspruch geltend machen.
So einfach ist der Fall meiner Meinung nach nicht gelagert. Zum einen sehe ich hier eine Vereibarung zwischen AN und AG und zum anderen sind die Minuststunden nicht wie sonst üblich durch Annahemverzug, sondern auf Wunsch des AN (Ausbildung) entstanden.
Und selbst bei vermeintlichem oder echtem Annahmeverzug muss man als AN ganz genau aufpassen.Ich habe inzwischen das Gefühl, die Rechtssprechung ist diesbezüglich längst nicht immer so simpel und arbeitnehmerfreundlich, wie wir denken. Sobald der AN seinen Arbeitskraft nicht anbietet oder Im Vertrag ein Arbeitszeitkonto vereinbart ist, wird es knifflig.
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