Lohnzahlung bei gesetzlichen Feiertagen

28. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Andika101
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnzahlung bei gesetzlichen Feiertagen

Hallo,
ich arbeite als Teilzeitbeschäftigte in einem kleinen Unternehmen und bin dort am Montag und Dienstag als Packerin angestellt. Bei uns ist es üblich wenn z.B. an einem Montag ein Feiertag ist, wir dann Dienstag und Mittwoch arbeiten müssen und aber der Montag nicht bezahlt wird. Ich denke nicht das das in Ordnung ist. Unsere Vorgesetzte begründet dies immer damit, daß wir untereinander jederzeit den Arbeitstag tauschen können, d.h. wenn ich aus irgendwelchen Gründen am Dienstag nicht arbeiten kann, kann ich mit einer Kollegin vom Mittwoch oder Donnerstag tauschen, dies kommt jedoch höchstens 2 mal im Jahr vor. Andererseits müssen wir aber jederzeit einspringen wenn eine andere Kollegin krank oder in Urlaub ist, dann müssen wir auch an einem anderen Tag arbeiten. Können Sie mir vielleicht sagen ob der AG verpflichtet ist uns an einem gesetzlichen Feiertag, welcher auf einen meiner festen Arbeitstage fällt, Lohnfortzahlung zu leisten. Vielen Dank im voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
Können Sie mir vielleicht sagen ob der AG verpflichtet ist uns an einem gesetzlichen Feiertag, welcher auf einen meiner festen Arbeitstage fällt, Lohnfortzahlung zu leisten.


Ja, ist er.

MfG

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