Lohnzahlung nach Krankengeld

29. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
meinlgh32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnzahlung nach Krankengeld

Hallo,..
ich war längere Zeit Krankgeschrieben vom 24.10.18 - 21.12.18.
vom 05.12.18 - 21.12.18 habe ich dann Krankengeld bezogen.
Vom 22.12 - 31.12 war ich zwar Arbeitsfähig aber musste nicht arbeiten weil die Firma zu hatte bzw die 2 Tage die sie offen hatte wurde ich in den Urlaub geschickt.

Aber der Arbeitgeber muss doch jetzt trotzdem vom 01.12-04.12 und 22.12-31.12 (also insgesamt 14 tage) zahlen? oder habe ich da ein denkfehler?

Danke schonmal für die antworten und guten rutsch

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von meinlgh32):
Vom 22.12 - 31.12
Für diese Zeit muss der AG dir Lohn zahlen.
Es gibt 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom AG. > vom 24.10. bis 4.12.
Es gibt bei längerer Krankheit danach das Krankengeld von der KV. > vom 5.12. bis 21.12.
Dann ab Arbeitsfähigkeit 22.12. wieder regulären Lohn. >vom 22.12. bis 31.12.

*Deine* Lücke vom 1.12. bis 4.12. kommt wie zustande?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meinlgh32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

naja eigentlich war keine lücke vom 01.12 bis 04.12,..ich hatte das nur so geschrieben weil ich ja speziell nur den Monat Dezember meinte,..also November hat der Arbeitgeber ja sowieso voll bezahlt und von Dezember an gesehen müsste er halt bis zum 04.12 :-) ,...
Also müsste er ja jetzt wie ich mir schon gedacht hatte für 14 tage den Lohn zahlen,..kann ich mir das irgendwie ausrechnen wieviel das wäre? ich bekomme ein monatliches festgehlat plus umsatzabhängige provision

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von meinlgh32):
ich hatte das nur so geschrieben weil ich ja speziell nur den Monat Dezember meinte,.
Dein Krankenschein ging vom 24.10. bis 21.12.
Der AG muss für Dezember 4 Tage bezahlen.
Der AG muss für Dezember auch noch 10 Tage bezahlen.
Am Monatsletzten Werktag sollte dein Gehalt auf dem Konto sein. Es war dieses Jahr grundsätzlich am Freitag 28.12. auf den Konten.

Das Gehalt für 14 Tage ausrechnen? Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet.
Wann und wie deine Provision ermittelt wird, sollte sich in deinem Arbeitsvertrag finden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meinlgh32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke,..naja,..wie sich die provision errechnet weiß ich schon,..aber ich weiß nicht wenn man krank ist obdann die provision komplett wegfällt oder ein durschnittswert ermittelt wird,..auf dem konto waren ca 120euro,..das kam mir arg wenig vor,..deswegen hatte ich ja hier die anfrage gestellt :-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von meinlgh32):
aber ich weiß nicht wenn man krank ist obdann die provision komplett wegfällt oder ein durschnittswert ermittelt wird,..
Dazu müsstest du bitte in deinen Arbeitsvertrag schauen.
120,- netto... evtl. für 4 Tage? Du bekommst doch auf jeden Fall eine Gehaltsabrechnung, wenn du im Januar wieder in der Firma bist.
Vielleicht lag dein Krankenschein mit *arbeitsfähig ab 22.12.* der Buchhaltung erst nach der Lohnanweisung vor?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meinlgh32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ne,...120euro für 4 tage wäre auch zu wenig,... naja gut,..warte januar mal ab :-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen