Guten Tag, ich wurde fristlos gekündigt und habe eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Bei der Güteverhandlung im Dezember 19 wurde keine Einigung erzielt. Postalisch wurde mir dann ein verbessertes Angebot von meinem Ex-AG zugesandt, welches ich schriftlich angenommen habe. Seit dem 10.01 ist Urteil rechtskräftig. Wann muss mir mein EX-AG die fällige Zahlung leisten? Gibt es da eine bestimmte Frist oder sollte die so schnell wie möglich erfolgen?
Lohnzahlung nach Kündigungsschutzklage
30. Januar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 30. Januar 2020 | 10:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnzahlung nach Kündigungsschutzklage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Januar 2020 | 10:55
Von
Status: Weiser (17428 Beiträge, 6485x hilfreich)
/// Seit dem 10.01 ist Urteil rechtskräftig
Dann wären Zahlungen wohl im Anschluss 'unverzüglich' fällig.
#2
Antwort vom 30. Januar 2020 | 11:06
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Dann wurde anschließend der Vergleich durch das Arbeitsgericht protokolliert?
In diesem Fall solltest Du die vollstreckbare Ausfertigung beim Gericht beantragen und parallel den Arbeitgeber unter Fristsetzung auffordern, seinen Verpflichtungen aus dem Vergleich nachzukommen. Etwas anderes würde lediglich dann gelten, wenn der Vergleich eine andere Zahlungsfrist vorsieht.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 30.01.2020 11:09
Und jetzt?
Schon
267.847
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten