Lohnzahlung nach Kündigungsschutzklage

30. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
SirJan89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnzahlung nach Kündigungsschutzklage

Guten Tag, ich wurde fristlos gekündigt und habe eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Bei der Güteverhandlung im Dezember 19 wurde keine Einigung erzielt. Postalisch wurde mir dann ein verbessertes Angebot von meinem Ex-AG zugesandt, welches ich schriftlich angenommen habe. Seit dem 10.01 ist Urteil rechtskräftig. Wann muss mir mein EX-AG die fällige Zahlung leisten? Gibt es da eine bestimmte Frist oder sollte die so schnell wie möglich erfolgen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Seit dem 10.01 ist Urteil rechtskräftig
Dann wären Zahlungen wohl im Anschluss 'unverzüglich' fällig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Dann wurde anschließend der Vergleich durch das Arbeitsgericht protokolliert?

In diesem Fall solltest Du die vollstreckbare Ausfertigung beim Gericht beantragen und parallel den Arbeitgeber unter Fristsetzung auffordern, seinen Verpflichtungen aus dem Vergleich nachzukommen. Etwas anderes würde lediglich dann gelten, wenn der Vergleich eine andere Zahlungsfrist vorsieht.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 30.01.2020 11:09

1x Hilfreiche Antwort

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