Lohnzahlung zu gering bzw. anders als vereinbart

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
15mimoses
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnzahlung zu gering bzw. anders als vereinbart

Hallo arbeitsrechtlich Bewanderte,

ich habe am 01.02.2008 einen neuen Job begonnen. Vereinbart war eine gestaffelte Gehaltszahlung in drei Schritten. Es funktionierte auch alles bestens - Probehalbjahr ohne Probleme / excellent absolviert- bis ab dem 9. Monat die letzte Staffel anstand. Mein Chef beruft sich auf einen Nebensatz des Arbeitsvertrages: "Die Vergütung richtet sich nach der betriebsüblichen Höhe. Sie wird bestimmt durch den erreichtenQualifizierungsgrad und dem Leistungsspektrum des Mitarbeiters." Meine Kollegen finden, ich habe mich sehr gut eingearbeitet - nur eben offensichtlich mein Chef nicht.

Darf das Gehalt gekürzt werden bzw. nicht wie oben beschrieben ab dem 9.Monat voll gezahlt werden?

Es wäre schön, wenn mir ein Tipps gegeben werden könnten.

Es grüßt und dankt schon jetzt
15mimoses

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Was steht denn genau in der Vereinbarung? Der Wortlaut wäre schon hilfreich für eine sinnbringende Antwort.

-- Editiert von hamburgerin01 am 05.01.2009 14:57

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#2
 Von 
15mimoses
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@hamburgerin

Den genauen Wortlaut hatte ich bereits oben genannt, hier aber noch einmal:

Die Vergütung richtet sich nach der betriebsüblichen Höhe. Sie wird bestimmt durch den erreichtenQualifizierungsgrad und dem Leistungsspektrum des Mitarbeiters."

Ich hoffe, das hilft für eine Antwort.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Vereinbart war eine gestaffelte Gehaltszahlung in drei Schritten.

War das mündlich vereinbart worden?

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#4
 Von 
15mimoses
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@hamburgerin

Vielen Dank für die prompte Antwort.

Nein, die Staffelung wurde schriftlich vereinbart

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie schrieben:

Den genauen Wortlaut hatte ich bereits oben genannt, hier aber noch einmal:

Die Vergütung richtet sich nach der betriebsüblichen Höhe. Sie wird bestimmt durch den erreichtenQualifizierungsgrad und dem Leistungsspektrum des Mitarbeiters."

Da steht nichts von einer Staffelung.

Was steht im Wortlaut zum Thema Staffelung in der schriftlichen Vereinbarung?

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#6
 Von 
15mimoses
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hamburgerin01,

die Staffelung sagt:

Als Vergütung erhält der Angestellte ein monatliches Bruttogehalt von

Eur (jetzt der Betrag) im 1. bis 4. Beschäftigungsmonat

Eur (jetzt der Betrag) im 5. bis 8. Beschäftigungsmonat

Eur (jetzt der Betrag) ab dem 9. Beschäftigungsmonat

Die Vergütung richtet sich nach der betriebsüblichen Höhe. Sie wird bestimmt durch den erreichtenQualifizierungsgrad und dem Leistungsspektrum des Mitarbeiters.

Dann kommt nur allgemeines wie bargeldlose Zahlung, Fälligkeit usw.

Ich hoffe der Neuling bereitet nicht allzu viele Umstände
Vielen Dank
Gruß
15mimoses

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ich würde das so verstehen das die genannten Zahlen nur noch mal erklärt werden. Könnte auch schreiben die Gehaltsstufen habe ich frei erfunden und richten sich nach dem Mondphasen. Also wie er drauf kommt.

Denn sonst kann er ja zahlen was er will.

sonst würden sich die Angaben ja wiedersprechen. Erst ein Fixesgehalt und dann Leistungslohn.

Vor dem Arbeitsgericht klagen, aber schnell Lohnforderungen verjähren recht schnell

K.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Mondphase find ich gut :)
Sehe ich genauso wie Mustermann2000, Fixlohn steht da und die Formulierung danach steht dazu im Widerspruch.
Wenn keine Ausschlußfrist tarif- oder arbeitsvertraglich festgelegt ist, dann dauert die Verjährung 3 Jahre. Aber vereinbarte Ausschlussfristen sind oft kurz.

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