MA hat in Kündigung detalliertes Arbeitszeugnis verlangt - jetzt will er ein einfaches

29. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 40x hilfreich)
MA hat in Kündigung detalliertes Arbeitszeugnis verlangt - jetzt will er ein einfaches

Mein MA hat in seinem Kündigungsschreiben ein detalliertes Arbeitszeugnis verlangt.
Das Zeugnis habe ich geschrieben und ihm per Post zukommen lassen - den Erhalt hat er sogar bestätigt!

Jetzt verlangt er ein einfaches Arbeitszeugnis!

Ich kann hier gerne noch ein einfaches Zeugnis ausstellen - kein Thema.
Aber muss ich das?
Ich habe ihm das Zeugnis welches er verlangt hat erstellt! Warum er jetzt ein einfaches Zeugnis will kann ich mir nicht erklären.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17434 Beiträge, 6488x hilfreich)

Wenn du nach dem MUSS fragst: m.E. nicht. Du hast ein qualifiziertes Zeugnis geschrieben wie verlangt - und gut is's.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich begebe mich jetzt in den Bereich der Spekulation. Offensichtlich ist das ausgestellte Arbeitszeugnis nicht so gut ausgefallen, wie man dachte. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. Superwoman verweigert das einfache Arbeitszeugnis, wozu sie ein Recht hat, muss aber damit rechnen, dass man sich vor dem Arbeitsgericht wieder trifft. Oder aber man erstellt ein Zeugnis "NATO-einfach," und gut ist. Natürlich kann man dadurch nicht ausschliessen, dass der Betroffene dann auch am einfachen Zeugnis rummäkelt, weil er meint, viiiiiiiiel mehr Funktionen gehabt zu haben. Keine Ahnung, was man hier raten soll. Scheint ja eine never ending story zu sein.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 40x hilfreich)

@wirwerden

das detallierte Arbeitszeugnis wurde angenommen - Änderungswünsche kamen keine! Es ist alles in allem ein befriedigendes Zeugnis.
Ich werde jetzt des lieben Frieden wegen ein einfaches Zeugnis ausstellen!

Es ist wirklich eine never Ending Story. Einige Punkte sind mittlerweile geklärt, angeblich stand ihm bei unbezahltem Urlaub die volllen vermögenswirksamen Leistungen zu und auch die vollen Beiträge in eine private Rentenkasse!
Die beiden Punkte sind aber jetzt vom Tisch!!! Hier habe ich ordnungsgemäß die Beiträge abgeführt. Zum Glück!

Nach wie vor geht es um angebliche Überstunden. Ich habe hier keine Überstunden angeordnet. Angeblich hat der Mitarbeiter diese "Überstunden" auf seinem täglichen Abrechnungszettel notiert. Diese Abrechnungszettel sind aber nach der Abrechnung vernichtet (hier geht es nicht um Zettel die ich für den Lohn des MA benögtige).
Wer ist jetzt hier in der Beweislast????

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ganz klar, er. Überstunden müssen angeordnet sein oder aber in Kenntnis des Arbeitgebers erfolgen.

Wer hat denn die Abrechnungszettel vernichtet?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 40x hilfreich)

@wirwerden: die täglichen Abrechnungszettel benötige ich nur um Rechnungen zu schreiben - sobald ich die Rechnungen geschrieben habe vernichte ich diese Zettel, da Sie wirklich nicht mehr benötigt werden.

Ich habe hier dann auch alle Daten im Computer und die Zettel werden nicht mehr benötigt - in all den Jahren kann ich auch nur sagen das ich hier noch nie etwas anhand des Abrechnungszettel nachsehen musste.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Du hast also gesehen, dass der Mitarbeiter Überstunden gemacht hat?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Superwoman11
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 40x hilfreich)

@wirwerden:

Nein - er hat definitiv keine Überstunden gemacht und es wurden auch keine notiert!

Dann hätten ja auch auf dem Abrechnungszettel eine viel größere Anzahl von Abrechnungen stehen müssen.
Im Durchschnitt stehen an einem Arbeitstag ca 14-18 Abrechnungen (je nachdem wie der Tag läuft und wieviele man antrifft) auf dem Zettel drauf.
Bei angeblichen Überstunden hätte ja die Anzahl der Abrechnungen bei über 20 liegen müssen und das war definitiv nicht der Fall.

Ich habe wenn ich Glück habe noch eine Auswertung auf meinem PC - da ich mit der Anzahl der Abrechnungen eh nicht so zufrieden war habe ich mal just for fun von 3 Monaten mal einen Tagesdurchschnitt ausgerechnet und die Auswertung war nicht so gut ausgefallen.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat:
sobald ich die Rechnungen geschrieben habe vernichte ich diese Zettel, da Sie wirklich nicht mehr benötigt werden.

Von den Grundsätzen ordnugnsgemäßer Buchführung noch nichts gehört?
Desweiteren könnte die Vernichtung der Original-Aufzeichnungen gegen das MiLoG verstoßen.
Abgesehen davon hat man Beweise zur Entlastung vernichtet.

Das könnte einem jetzt mächtig auf die Füße fallen, insbesondere wenn dem AN diese Arbeitsweise bekannt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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