MA zum Entzug zwingen

10. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)
MA zum Entzug zwingen

Hallo!

Ich bin Abteilungsleiter in einem Mittelständischen Unternehmen ohne Betriebsrat oder Gewerkschaftszugehörigkeit.

MA > 50

Ich habe ein Problem mit einer Mitarbeiterin, ich kann und will auf diese MA nicht verzichten, weil sie echt super Arbeit leistet.

Aber langsam vermute ich das sie ein Alkoholproblem hat. Zum einen
schüttet sie sich Sonntags oder auch mal unter der Woche so zu das sie am nächsten Tag nicht zur Arbeit erscheinen kann. Zum anderen, gefährdet Sie durch entsprechende Alkoholfahrten (selbst erlebt) sich und andere.

Würde sie ihren FS verlieren, müssten wir Sie kündigen, da der Arbeitsort mit öffentl. Verkehrsmitteln fast nicht zu erreichen ist.

Welche Möglichkeiten habe ich, bzw der AG diese Frau zur Vernunft zu bringen?

z.B. zum MDK um die Leberwerte regelmäßig überprüfen zu lassen und ggf. eine Prämie auszuloben wenn entsprechende Werte eingehalten werden, so eine Art Zielvereinbahrung für Alkis :)

Und als Konsequenz bei nichteinhaltung die entsprechende Kündigung.

Wäre das Möglich?

Hat jemand einen anderen Rat?

Gruß
Abbu




-----------------
" "




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
comoveran
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie zu einem Entzug zu zwingen ist für den AG sicher nicht möglich. Es kann lediglich angeraten werden. Niemand kann zu einem Entzug gezwungen werden.

Sofern Frau X einer solchen regelmäßigen Überprüfung der Leberwerte nicht zustimmt, werden Sie diese Untersuchung auch nicht durchführen lassen dürfen.

Es tut mir leid hier keine anderweitige Auskunft geben zu können. Ein Gespräch ohne Druck bzw. eine Beratung von einer Alkoholhilfestelle wäre wohl die beste Lösung für Sie.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8092x hilfreich)

http://www.arbeitsratgeber.com/alkohol-am-arbeitsplatz_0230.html

Da steht sehr viel darüber, was Vorgesetzte machen können oder sollten bei Alkoholproblemen von Mitarbeitern.


-- Editiert am 10.07.2010 22:04

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

@hamburgerin01

Vielen Dank, hilft mir und Ihr hoffentlich weiter...

Gruß
Abbu


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

.. als AG gehen dich nur die (fehl-) leistungen eines oder einer AN an. die alkoholfahrt z.b. hättest du abmahnen können, ggf. sogar müssen; das fehlen zu bestimmten zeiten kannst du ansprechen und du kannst auch deine vermutung auf den grund alkoholmissbrauch ansprechen. wenn es missbrauch von alkohol ist, könnte eine alkoholkrankheit gegeben sein - und da brauchen die kranken beides: sicherheit und druck.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34271 Beiträge, 17735x hilfreich)

Hi,

ein Entzug löst auch kein Alkoholproblem - der dient nur dem Nüchtern-werden. Wer ernsthafte Alkoholprobleme hat, pflegt diese im Rahmen einer etwa dreimonatigen stationären Reha anzugehen und nur selten durch ambulante Behandlung.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

-- Editiert am 11.07.2010 16:09

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Meine Erfahrung aus einem Praktikum bei einem Betriebsarzt (großes Unternehmen): Erst braucht man eine offensichtlich alkoholbedingte Verfehlung, die in der Regel nicht lange auf sich warten läßt. Solche Vorkommnisse sind im ersten Posting ja auch beschrieben. In dem Zusammenhang erfolgt eine Alkoholkontrolle mit Blutabnahme durch den Betriebsarzt (natürlich muß der MA das nicht mitmachen, doch bei offensichtlicher Trunkenheit oder Trunkenheit am Steuer kann man mit schlimmeren Konsequenzen drohen. Der Arbeitsplatz ist so ziemlich das letzte, das ein Alkoholkranker aufgeben wird. Der MA wird abwiegeln, aber wovor hat er denn dann Angst wenn er kein Alkoholproblem hat?)

Die Bestimmung der Leberenzyme deutet dann auf Alkoholmißbrauch (Gamma-GT stark erhöht). Der MA sagt, ok, das war vielleicht ein Ausrutschter, habe am Wochenende viel gefeiert, aber ich habe die Sache im Griff (andere trinken viel mehr als ich usw...). Der Betriebsarzt vereinbart dann mit dem MA folgendes: Er darf ihn in den nächsten Monaten jederzeit zum Alkoholtest und zur Blutabnahme einbestellen. Wenn der MA die Sache im Griff hat, wird sich das Gamma-GT normalisieren, daß heißt jedesmal tiefer liegen bis es in den Normalbereich kommt. Steigt das Gamma-GT im Vergleich zum Vortermin, geht es ohne weitere Diskussion in die Reha (die dauert Monate, wie hier schon gesagt, aber hat Erfolgsquoten von über 90%). Mit dieser Methode bekam der Werksarzt ausnahmslos alle.

In dem mittleren Betrieb hier gibt es bestimmt keinen Werksarzt, aber mit dem betriebsärztlichen Dienst ließe sich vielleicht ähnliches machen. Das Beispiel stammt allerdings aus einer technischen Branche, mit vernunftbegabten, technisch ausgebildeten MA, die mit Zahlen umgehen können und die einen Meßwert nicht ausdiskutieren wollen. Bei einer anderen Klientel muß man die Methode vermutlich modifizieren.

-----------------
"Durch Arbeit versaut man sich den ganzen Tag"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.453 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.259 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.