Nehmen wir an, ein Arbeitgeber verlangt von seinen Arbeitnehmern, eine MDM Software auf den Dienstgeräten zu installieren, auf denen eine private Nutzung verboten ist.
1. Müsste er die AN in irgendeiner Weise über diese Software informieren (Ziel, Zweck, was macht sie, Verarbeitung/Speicherung personenbezogener Daten, Speicherdauer, Auswertungen etc.)
2. Müssten die Mitarbeiter zustimmen, wenn es keinen Betriebsrat gäbe?
3. Hätten die AN ein Recht auf Schadenersatz, wenn die Software generell geeignet wäre, z.B. Kamera oder Mikrofon zu aktivieren, unabhängig davon, ob dieses genutzt wird?
Gruß
Jens
MDM Software auf Dienstgeräten
25. Oktober 2024
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Frage vom 25. Oktober 2024 | 11:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
MDM Software auf Dienstgeräten
#1
Antwort vom 25. Oktober 2024 | 12:15
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :1. Müsste er die AN in irgendeiner Weise über diese Software informieren (Ziel, Zweck, was macht sie, Verarbeitung/Speicherung personenbezogener Daten, Speicherdauer, Auswertungen etc.)
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Kommt halt ganz darauf an, was diese Software konkret macht.
Zitat :2. Müssten die Mitarbeiter zustimmen, wenn es keinen Betriebsrat gäbe?
Nö.
Im Gegenteil sind die Mitarbeiter verpflichtet, dass Unternehmen in keiner Weise zu gefährden.
Wenn rechtskonformes MDM zum Sicherheitskonzept gehört, ist das zu akzeptieren
Zitat :3. Hätten die AN ein Recht auf Schadenersatz, wenn die Software generell geeignet wäre, z.B. Kamera oder Mikrofon zu aktivieren, unabhängig davon, ob dieses genutzt wird?
Nö.
#2
Antwort vom 25. Oktober 2024 | 12:50
Von
Status: Unbeschreiblich (41696 Beiträge, 14593x hilfreich)
Die Organisation der Arbeit bzw. wie diese abgearbeitet wird, liegt ausschließlich in der Hand des Arbeitgebers. Zu dieser Organisation gehört auch die Entscheidung, welcher Hilfsmittel man sich bedient. Oder welche Umstellungen betrieben werden. Der Mitarbeiter hat einen Anspruch darauf, in dieses neue Hilfsmittel eingearbeitet zu werden, soweit er es für seinen Job benötigt. Einen Schadensersatzanpruch auf die Existenz eines Arbeitsgerätes, welches man auch illegal benutzen kann, vermag ich nicht zu erkennen. Man kann ja als Koch in einer Restaurantküche keinen Schadensersatz verlangen, weil Messer auch für Mord und Totschlag verwendet werden könnten und man nicht darauf hingewiesen wurde.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 25. Oktober 2024 | 17:29
Von
Status: Legende (19813 Beiträge, 7202x hilfreich)
Zitat :MDM Software
... es hat ja was, wenn Fragesteller voraussetzt, jedermann wisse, was Sache sei. Ich habe also gegoogelt: Geräte-Verwaltungssoftwar.
Du schreibst ausdrücklich, dass es ein Diensthandy ist samt Verbot der privaten Nutzung.
Dass du da auf die Idee kommst, darüber ein Mitspracherecht zu haben ....
#4
Antwort vom 25. Oktober 2024 | 18:12
Von
Status: Schlichter (7212 Beiträge, 1648x hilfreich)
Zitat :Du schreibst ausdrücklich, dass es ein Diensthandy ist samt Verbot der privaten Nutzung.
Dass du da auf die Idee kommst, darüber ein Mitspracherecht zu haben ....
Die Idee ist grundsätzlich nicht abwegig, weil Software, die bestimmte Daten über die Arbeitnehmer erfasst (Arbeitszeit) z.b. mitbestimmungspflichtig ist, und bestimmte Software ganz generell nicht zur Überwachung von Arbeitnehmern eingesetzt werden darf.
Ob das im beschriebenen Fall so ist, kann hier niemand einzuschätzen versuchen, weil alle nötigen Informationen dazu fehlen.
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