Hallo!
Folgendes Problem:
Unser Chef wollte im Monat Oktober Kurzarbeit machen. Darufhin wurden die ersten Kollegen nach Hause geschickt und haben Minusstunden gemacht. Jetzt verbesserte sich die Auftragslage aber und die 10% Grenze der Kurzarbeit wurde nicht erreicht. Es gibt eine Betriebsvereinbarung in der steht, dass wenn das Arbeitsamt kein Kurzarbeitergeld zahlt, so bezahlt werden muss als wäre gearbeitet worden. Das bedeutet doch, die Minusstunden müssen im Grundlohn (wir arbeiten im Leistungslohn) bezahlt werden und müssen von uns nicht nachgearbeitet werden oder? Das fällt doch sicherlich unter Betriebsrisko??? (§615BGB)
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfestellung!
MInusstunden - Kurzarbeit
5. November 2009
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Frage vom 5. November 2009 | 08:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
MInusstunden - Kurzarbeit
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#1
Antwort vom 5. November 2009 | 10:23
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 1992x hilfreich)
/// ... Darufhin wurden die ersten Kollegen nach Hause geschickt und haben Minusstunden gemacht.
nein, haben sie nicht. vielmehr hat der AG sie von der Arbeit freigestellt. D.h. er muss zahlen, als ob sie gearbeitet hätten. - nur nciht veralbern lassen! -
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