Gibt es eine Möglichkeit den Mahnbescheid online zu übertragen? Ich habe nichts gefunden.Danke
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Mahnbescheid Arbeitsgericht Nürnberg
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was meinst du mit "übertragen" ??
Einen Mahnbescheid zu scannen, ist sicher kein Problem, ihn per Email so zuzustellen, schon.
Und was hat das mit Arbeitsrecht zu tun?
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Ich möchte einen Mahnbescheid gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber erlassen, da dieser mir noch Gehalt schuldet. Bei den Amtsgerichten ist die Online-Übermittlung möglich. Geht das auch beim Arbeitsgericht? Ich habe nur 2 Anwaltskanzleien gefunden über die man das machen kann. Aber leider keine Möglichkeit beim Arbeitsgericht. Man kann sich das so ähnlich wie das Elster-System vom Finanzamt vorstellen.
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oh ja vielen dank.
nur so viel. ich habe vor ca. 30 jahren eine ausbildung beim anwalt gemacht. seit dem hat sich sehr viel geändert. bin nicht mehr beim anwalt tätig. sonst würde ich nicht fragen
nur wenn man von 07:00 bis 17 uhr in der arbeit ist und nicht telefonieren kann ist das nicht möglich. solche antworten brauche ich nicht. aber trotzdem. ich hab mittlerweile rausgefunden was ich wissen wollte
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quote:
nur wenn man von 07:00 bis 17 uhr in der arbeit ist und nicht telefonieren kann ist das nicht möglich.
Warscheinlich ist der Antwortende davon ausgegangen das man in einer der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen das einfach mal per Mobiltelefon machen könnte ...
Oder abends mittels Mail, Fax, ...
quote:
ich hab mittlerweile rausgefunden was ich wissen wollte
Dann wäre es üblich und sozial das auch mitzuteilen damit auch andere im gleicher Situation etwas davon haben.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Entschuldigung. War keine Absicht, es nicht mitzuteilen.
Es gibt bei den Arbeitsgerichten noch nicht die Möglichkeit, Mahnbescheide online zu übermitteln. Bei den Amtsgerichten geht das.
Es gibt Anwälte, über deren Seite kann man das machen, in diesem Falle werden diese aber auch beauftragt. Ist aber meines Erachtens gerade beim Arbeitsgericht nicht unbedingt notwendig, da man sich dort in der ersten Instanz auch alleine vertreten kann.
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