Zum 31.12.2020 lief ein befristeter sv-pflichtiger Vertrag aus.
Das Versprechen, ab 2021 einen unbefristeten Vertrag zu machen, wurde im November durch Corona-komplett-Betriebsschließung durchkreuzt.
Nach Arbeitsuchend-und Arbeitslosmeldung war der AN gestern in der Firma, um die Arbeitsbescheinigung für die Agentur abzuholen.
Und oh Wunder--- nach kurzer Rücksprache mit dem Vorgesetzten des AN erhielt dieser einen unbefristeten AV und man entschuldigte sich vielmals für die Umstände...und freut sich, ihn wider begrüßen zu können.
zwar erst wieder Kurzarbeit 50%, aber trotzdem...
...auch mal schöne Info, oder?
Mal was Positives nach vielen Kündigungsfragen
8. Januar 2021
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Frage vom 8. Januar 2021 | 14:35
Von
Status: Unbeschreiblich (32204 Beiträge, 5658x hilfreich)
Mal was Positives nach vielen Kündigungsfragen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2021 | 15:38
Von
Status: Weiser (17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
Glückwunsch!
#2
Antwort vom 8. Januar 2021 | 15:55
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 58x hilfreich)
Ja auch von mir Glückwunsch, sowas ist wirklich mal was erfreuliches.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Januar 2021 | 12:55
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
Jemanden einstellen und direkt in Kurzarbeit schicken? Ein derartiger Mißbrauch ist erlaubt?
#4
Antwort vom 9. Januar 2021 | 16:52
Von
Status: Unbeschreiblich (32204 Beiträge, 5658x hilfreich)
Welcher wäre das?ZitatEin derartiger Mißbrauch ist erlaubt? :
Nun Änderungsvertrag ab 1.1.21--- unbefristete Beschäftigung zu gleichen Konditionen.
#5
Antwort vom 9. Januar 2021 | 17:08
Von
Status: Praktikant (765 Beiträge, 336x hilfreich)
Das ist tatsächlich trotz Kurzarbeit erlaubt (anscheinend politisch so gewollt). Wir haben auch gerade Leute entfristet und übernehmen Azubis (befristet, damit sie etwas Berufserfahrung sammeln und sich in Ruhe bewerben können).
Und jetzt?
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