Maximale Arbeitszeit bei Teilzeit

17. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
ripper2940
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)
Maximale Arbeitszeit bei Teilzeit

Arbeitsvertrag lautet auf 5 Tage Woche mit 30 Stunden.
Die Leistung von Überstunden und Wochenendarbeit wurden im AV vereinbart.
Kein Tarifvertrag ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Wieviel Stunden muss der AN in der Woche maximal erbringen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Die vermutliche höchst erstaunliche und verblüffende Antwort: 30 (i.W. dreißig). Jedenfalls im Durchschnitt. Das bedeutet, dass die tatsächliche Wochenarbeitszeit zwischen 0 und 60 Stunden variieren kann.

Was ist denn die Frage hinter der Frage?

-- Editiert von blaubär+ am 17.07.2016 10:34

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ripper2940
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Also gibt es keinen Schutz für Teilzeitbeschäftige das bei Überstunden ein maximal Grenze greift?

Ging eigentlich um
[link=http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/208685/]BAG, Urteil vom 07.12.2005, 5 AZR 535/04 [/link]

Aber nach mehrmaligen Lesen, ist dies bei Arbeit auf Abruf wohl so zuverstehn, dass der AG 25% der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich verlangen kann, ohne das die Regelungen für Überstunden dafür gelten.

Zitat:
Die vom Arbeitgeber abrufbare über die vereinbarte Mindestarbeitszeit hinausgehende Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darf nicht mehr als 25 % der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen.
Bei einer Vereinbarung über die Verringerung der vereinbarten Arbeitszeit beträgt demzufolge das Volumen 20 % der Arbeitszeit.
Eine solche Regelung berücksichtigt die berechtigten beiderseitigen Interessen in angemessener Weise. Hierdurch wird dem Arbeitgeber ein hohes Maß an Flexibilität eingeräumt.
Bei einer Sockelarbeitszeit von 30 Wochenstunden kann er über eine vereinbarte Arbeit auf Abruf die regelmäßige Arbeitszeit in der Woche auf bis zu 37,5 Stunden heraufsetzen.
Soweit die Voraussetzungen für die Anordnung von Überstunden vorliegen, kann die Arbeitszeit noch weiter verlängert werden.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Geht es in der Frage auch um Arbeit auf Abruf geht oder einfach nur um die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit?
Zitieren Sie bitte die Regelung im Arbeitsvertrag, das ist ja die rechtliche Grundlage für die Überstunden sein soll.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

"Arbeit auf Abruf" ist nun wirklich ein ganz spezieller Fall von Teilzeitarbeit. Da hilft eine derart allgemein gestellte Fragen und wirklich nicht, also bitte die Fakten auf dem Tisch!

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