Mehr Urlaub in der Probezeit bekommen, nun Kündigung.

21. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Babsybu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehr Urlaub in der Probezeit bekommen, nun Kündigung.

Hallo,
ich habe am 15.03.2020 einen neuen Job in einer Arztpraxis angenommen.
Nachdem ich 4 Tage eingearbeitet wurde, wurde Kurzarbeit angemeldet die auch noch besteht bis 31.12.2020.

Aufgrund der Situation haben die Chefs beschlossen das die Praxis im Sommer 4 Wochen geschlossen belibt.
Also 20 Tage Urlaub. Im Oktober soll die Praxis auch nochmal 5 Tage geschlossen werden. Heisst 25 Tage Urlaub.

Nun habe ich meine Kündigung zum 31.10.2020 eingereicht. Bis dahin stehen mir 15 Tage Urlaub zu!
Heisst im Sommer habe ich schon 5 Tage *zuviel* Urlaub gehabt.
Meine Frage: Dürfen die den Urlaub zurückfordern? Heisst dürfen die mir 5 Tage Gehalt abziehen ?

Und wie läuft das mit dem Urlaub im Oktober, den brauche ich, und will ich auch nicht aber wenn die schliessen ist ja keine Arbeit da.... also nochmal 5 Tage! Dürfen die den unbezahlt geben?

Vielen Dank !

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Babsybu):
Aufgrund der Situation haben die Chefs beschlossen das die Praxis im Sommer 4 Wochen geschlossen belibt.
... Im Oktober soll die Praxis auch nochmal 5 Tage geschlossen werden.

Wenn die Praxis einfach geschlossen wird, dann ist das kein Urlaub sondern Annahmeverzug / Annahmeverweigerung.
Ausnahme wären offiziell angekündigte Betriebsferien.

Mit etwas Glück hat man also noch 15 Tage Urlaub.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Babsybu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.
Es wurde schon angekündigt das Praxis Urlaub stattfinden wird. Spontan wurde dann aus 14 Tagen 20 Tage.

Der Urlaub wurde natürlich normal bezahlt... daher nun die Sorge das sie das zurück wollen...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Babsybu):
Spontan wurde dann aus 14 Tagen 20 Tage.

Das würde dann bedeuten 14 Tage Urlaub und 6 Tage bezahlte Freistellung.

Man hätte dann noch 1 Tag Urlaub.



Zitat (von Babsybu):
daher nun die Sorge das sie das zurück wollen...

Abwarten.
Bei vom Arbeitgeber angeordneter Nichtarbeit sind Gerichte in der Regel nicht der Meinung das da ein Rückzahlungsansanpruch besteht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Wieviel Urlaubstage hast Du überhaupt auf ein ganzes Jahr gerechnet?

Sicherlich kann der AG Betriebsferien vorschreiben / anordnen, aber nicht im Umfang des Jahresurlaubsanspruchs.
Nach einem alten Urteil des BAG sind 3/5 noch angemessen, 2/5 müssen dem Arbeitnehmer aber für individuellen Urlaub verbleiben.

Und Kurzarbeit bei einem Arzt?
Was für eine Fachrichtung hat denn die Praxis?
Die Praxen die mir bekannt sind, sind auch mit Corona heillos überlaufen.....



-- Editiert von spatenklopper am 22.09.2020 12:53

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Babsybu):
Heisst dürfen die mir 5 Tage Gehalt abziehen ?


Nein, das ist das persönliche Pech des Arztes, dieser hat den Urlaub trotz Betriebsferien schließlich genehmigt.
Er kann jetzt entweder den Betriebsurlaub ausfallen lassen, den Mitarbeiter trotzdem kommen lassen, oder er stellt ihn bezahlt frei.
Es darf aber nichts abgezogen werden.

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#6
 Von 
Babsybu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe laut Vertrag 30 Tage Urlaub. Habe am 15.3.20 angefangen und gehe zum 31.10.20. Heisst dafür stehen mir 15 Tage Urlaub zu. 10 wollte ich im Sommer haben. Und die Chefin hat dann 20 Tage gemacht.
Sind alles mündliche Absprachen bzw Ansagen gewesen.

Ich arbeite in einer Privatptaxis.

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