Mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten

1. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Steuerfuchs9000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten

HI ! :D

Anakin hat 2 Jobs, einen Vollzeit (min. 40 Stunden/Woche) und einen Mini-job (ca.8 Stunden/Woche).

Nun arbeitet Anakin noch zusätzlich, aber nur hin- und wieder, also unregelmäßig, in einem dritten Job (kurzfristiger Arbeitsvertrag), was aber je Einsatz nur 5 Stunden ausmacht. Meistens einmal alle 2 Wochen,
manchmal jede Woche.

D.h. zu den 48 regelmäßigen Stunden kommen unregelmäßig immer wieder mal noch 5 Stunden je woche dazu.
Alles drei verschiedene unabhängige Arbeitgeber.

Die Frage: Kräht da irgendein Hahn danach? Meldet sich dann irgendein Amt, vllt das Finanzamt? Wenn ja,
bei wem denn? Bei den Arbeitgebern oder direkt bei Anakin, dem Schwerverbrecher, der es wagt, ein paar Stunden in der Woche mehr zu arbeiten, als erlaubt? Während J. Bazos überlegt, wie viele neue Superyachten er sich heute kaufen soll.

:D

BONUSFRAGE: Würde Anakin statt dem dritten, kurzfristigen Job, einfach ein eigenes Gewerbe anmelden,
und diese 5 Stunden/Woche extra über das Gewerbe laufen lassen, dann gäbe es kein Problem im Sinne des Arbeitszeitschutzgesetztes?

Fetten THANKS und schönen DAY noch :) :love:

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17418 Beiträge, 6484x hilfreich)

Die Arbeitszeitgesetze gelten nur für abhängige Beschäftigungen, also für Betriebe bzw. deren Angestellte. Selbständige 'dürfen' sich ausbeuten bis zum Burnout.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7183 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von Steuerfuchs9000):
Würde Anakin statt dem dritten, kurzfristigen Job, einfach ein eigenes Gewerbe anmelden,
und diese 5 Stunden/Woche extra über das Gewerbe laufen lassen, dann gäbe es kein Problem im Sinne des Arbeitszeitschutzgesetztes?


Das wäre dann Scheinselbstständigkeit

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119878 Beiträge, 39788x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das wäre dann Scheinselbstständigkeit

Wie kommt man denn darauf?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3526 Beiträge, 558x hilfreich)

Hat der Arbeitgeber den Nebenjobs zugestimmt?
Steht in den Arbeitsverträgen, wie es gehandhabt werden muss.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7183 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man denn darauf?


Aus eigener Erfahrung mit Prüfungen der Sozialversicherung.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119878 Beiträge, 39788x hilfreich)

Ah, ok.

Ist das schon länger her? Inzwischen ist das wohl deutlich granularer in der Prüfung.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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