Bitte um dringende Hilfe ??
im Arbeitsvertrag steht lediglich.: Wöchentliche arbeitszeit:
38,5 Stunden, die Mehrarbeit ist nach dem Arbeitszeitrechtsgesetz
geregelt.
Wer kennt sich damit aus ?
Unsere Baufirma untersteht weder Tarif noch einem Betriebsrat.
Überstunden werden offiziel nicht aufgeführt und es gibt keinen Zusatz zur Vereinbarung von Überstunden.
Aus welchen Grund auch immer leisten wir ein Überstundenkontingent von 200 Überstunden, welche aber nicht ausgezahlt werden.
Die 38.5 Stunden sind mit einem Festgehalt angegeben.
Auslöse wird auch nicht gezahlt.
Meines Erachtens müßte die Überstundenregelung doch arbeitsvertraglich mit der Höhe dieser angegeben werden oder ?
Wie kann ich mich verhalten, das meine Überstunden bezahlt werden
und ich einen genauen Überblick über diese behalte ?
Mehrarbeit / Arbeitszeitrechtgesetz
14. August 2005
Thema abonnieren
Frage vom 14. August 2005 | 12:23
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrarbeit / Arbeitszeitrechtgesetz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 14. August 2005 | 12:55
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Unsere Baufirma untersteht weder Tarif noch einem Betriebsrat.
Hallo Pipsi, welche Baubranche ist denn das genau? Welche Tätgkeit übst du aus?
quote:
Überstunden werden offiziel nicht aufgeführt
In der Lohnabrechnung oder wo meinst du?
quote:
Aus welchen Grund auch immer leisten wir ein Überstundenkontingent von 200 Überstunden,
In welchem Zeitraum?
quote:
Auslöse wird auch nicht gezahlt.
Bist du denn außerhalb tätig?
quote:
Meines Erachtens müßte die Überstundenregelung doch arbeitsvertraglich mit der Höhe dieser angegeben werden oder ?
Hier findest du, was alles angegeben sein muss. --> http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/nachwg.htm
quote:
Wie kann ich mich verhalten, das meine Überstunden bezahlt werden
Kommt drauf an, wie lange du da schon tätig bist und wieviele Mitarbeiter die Firma hat.
quote:
und ich einen genauen Überblick über diese behalte ?
Na dir steht es frei deine Überstunden selbst zu notieren. Das kann dir keiner verbieten.
Hier das Arbeitszeitgesetz --> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/index.html
MfG
#2
Antwort vom 14. August 2005 | 14:56
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
-Kernbohr und Sägetechniker
-Überstunden generell nicht auf der Lohnabrechnung
-200 Überstunden im Jahr jede weitere soll ausgezahlt werden
-Montage auch
-8 Mitarbeiter
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. August 2005 | 15:54
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Kernbohr und Sägetechniker
Kannst ja mal hier nachsehen, ob dein Gewerke da irgendwie mit aufgeführt ist. http://www.soka-bau.de/switchbox.php?page=280
(ich weiß es nicht und hab jetzt auch keine Lust nachzusehen)
quote:
Überstunden generell nicht auf der Lohnabrechnung
Warum sollten die da drauf stehen, wenn sie nicht abgerechnet werden?
quote:
200 Überstunden im Jahr jede weitere soll ausgezahlt werden
Also scheint es ja doch eine Vereinbarung zu geben. Sowas wie ein Zeitkonto vermutlich.
quote:
Montage auch
Bitte nicht im Telegrammstil.
quote:
8 Mitarbeiter
Dann besteht die Gefahr, dass du keinen Kündigungsschutz hast (hängt auch von deiner Beschäftigungsdauer dort ab). Wenn kein Kündigungsschutz da ist, dann sieht die Verhandlungsposition immer recht schlecht aus.
MfG
#4
Antwort vom 14. August 2005 | 16:40
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
eine Vereinbarung gibt es nicht.
die Firma hat mehrere Niederlassungen
ein Zeitkonto besteht auch nicht
Im Grunde geht es doch nur darum , zu wissen ob man verpflichtet ist Überstunden unentgeltlich zu leisten, ohne jegliche Vereinbarung ?
#5
Antwort vom 14. August 2005 | 17:00
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Im Grunde geht es doch nur darum , zu wissen ob man verpflichtet ist Überstunden unentgeltlich zu leisten, ohne jegliche Vereinbarung ?
Ohne jegliche Vereinbarung: Nein.
MfG
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