Mehrarbeit / Arbeitszeitrechtgesetz

14. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Pipsi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrarbeit / Arbeitszeitrechtgesetz

Bitte um dringende Hilfe ??

im Arbeitsvertrag steht lediglich.: Wöchentliche arbeitszeit:
38,5 Stunden, die Mehrarbeit ist nach dem Arbeitszeitrechtsgesetz
geregelt.

Wer kennt sich damit aus ?

Unsere Baufirma untersteht weder Tarif noch einem Betriebsrat.

Überstunden werden offiziel nicht aufgeführt und es gibt keinen Zusatz zur Vereinbarung von Überstunden.

Aus welchen Grund auch immer leisten wir ein Überstundenkontingent von 200 Überstunden, welche aber nicht ausgezahlt werden.

Die 38.5 Stunden sind mit einem Festgehalt angegeben.

Auslöse wird auch nicht gezahlt.

Meines Erachtens müßte die Überstundenregelung doch arbeitsvertraglich mit der Höhe dieser angegeben werden oder ?

Wie kann ich mich verhalten, das meine Überstunden bezahlt werden
und ich einen genauen Überblick über diese behalte ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Unsere Baufirma untersteht weder Tarif noch einem Betriebsrat.


Hallo Pipsi, welche Baubranche ist denn das genau? Welche Tätgkeit übst du aus?

quote:
Überstunden werden offiziel nicht aufgeführt


In der Lohnabrechnung oder wo meinst du?

quote:
Aus welchen Grund auch immer leisten wir ein Überstundenkontingent von 200 Überstunden,


In welchem Zeitraum?

quote:
Auslöse wird auch nicht gezahlt.


Bist du denn außerhalb tätig?

quote:
Meines Erachtens müßte die Überstundenregelung doch arbeitsvertraglich mit der Höhe dieser angegeben werden oder ?


Hier findest du, was alles angegeben sein muss. --> http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/nachwg.htm

quote:
Wie kann ich mich verhalten, das meine Überstunden bezahlt werden


Kommt drauf an, wie lange du da schon tätig bist und wieviele Mitarbeiter die Firma hat.

quote:
und ich einen genauen Überblick über diese behalte ?


Na dir steht es frei deine Überstunden selbst zu notieren. Das kann dir keiner verbieten.

Hier das Arbeitszeitgesetz --> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/index.html

MfG

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#2
 Von 
Pipsi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

-Kernbohr und Sägetechniker

-Überstunden generell nicht auf der Lohnabrechnung

-200 Überstunden im Jahr jede weitere soll ausgezahlt werden

-Montage auch

-8 Mitarbeiter

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Kernbohr und Sägetechniker


Kannst ja mal hier nachsehen, ob dein Gewerke da irgendwie mit aufgeführt ist. http://www.soka-bau.de/switchbox.php?page=280

(ich weiß es nicht und hab jetzt auch keine Lust nachzusehen)

quote:
Überstunden generell nicht auf der Lohnabrechnung


Warum sollten die da drauf stehen, wenn sie nicht abgerechnet werden?

quote:
200 Überstunden im Jahr jede weitere soll ausgezahlt werden


Also scheint es ja doch eine Vereinbarung zu geben. Sowas wie ein Zeitkonto vermutlich.

quote:
Montage auch


Bitte nicht im Telegrammstil.

quote:
8 Mitarbeiter


Dann besteht die Gefahr, dass du keinen Kündigungsschutz hast (hängt auch von deiner Beschäftigungsdauer dort ab). Wenn kein Kündigungsschutz da ist, dann sieht die Verhandlungsposition immer recht schlecht aus.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pipsi
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

eine Vereinbarung gibt es nicht.

die Firma hat mehrere Niederlassungen

ein Zeitkonto besteht auch nicht

Im Grunde geht es doch nur darum , zu wissen ob man verpflichtet ist Überstunden unentgeltlich zu leisten, ohne jegliche Vereinbarung ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Im Grunde geht es doch nur darum , zu wissen ob man verpflichtet ist Überstunden unentgeltlich zu leisten, ohne jegliche Vereinbarung ?


Ohne jegliche Vereinbarung: Nein.

MfG

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