Mehrarbeit (Überstunden)

27. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462692-81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrarbeit (Überstunden)

Hallo.

Ich arbeite als Gebäudereiniger in einer Schule. In meinem Vertrag steht vereinbart eine tägliche Arbeitszeit von 3,05 Std. Arbeitsbeginn ist 15.00Uhr bis 18.05Uhr. Es steht auch drin, dass sich der Arbeitnehmer verpflichtet Mehrarbeit zu leisten solange das gesetzlich zulässig und zumutbar ist. Nun wird verlangt ich soll morgens noch von 5Uhr bis 7.50Uhr arbeiten. Heute habe ich meiner Vorarbeiterin gesagt, dass ich nichts extra machen möchte und da sagte sie mir gleich "Das ist Arbeitsverweigerung!". Solange man macht was sie will ist alles gut, aber sagt man ihr mal die Meinung dann zeigt sie Zähne.
Was heißt nun genau "zumutbar"? Ich wohne 3km von meiner Arbeit weg und habe kein Auto, sondern fahre immer mit Fahrrad. Außerdem muss ich vormittags auch noch den Haushalt machen und andere Dinge. Außerdem komme ich bereits nach den 3 Std. zum Teil mit Rückenschmerzen nach Hause. Wenn ich nun noch mehr machen muss (was ich nicht will) bin ich überlastet und dann fehlt mir irgendwann die Motivation.

Kann mir einer sagen, ob ich mehr machen MUSS oder nicht?? Und an wen soll ich mich sonst wenden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Da wäre durchaus von Interesse, dass du den Wortlaut postest.
Was sicher nicht geht, ist, dass dein AG den Vertrag generell von 3 auf 5 h/Tag aufbohrt - vorübergend aber durchaus, etwa zur Vertretung. Das also wäre als erstes zu klären.
Darüber hinaus verlangt dein AG etwas, was man 'geteilten Dienst' nennt: Einsatz morgens - lange Unterbrechung - Einsatz wieder am späten Nachmittag. Das ist für AN keineswegs schön, aber zulässig. KEIN Gegenargument sind die 3 km Entfernung und das Fahrrad - für Radfahrer doch ein Klacks! Eher schon deine familiäre Situation, dass/wenn da Kinder zu versorgen sind usw. Evtl bist du dadurch tatsächlich und auf unabsehbare Zeit gehindert, frühmorgens zu arbeiten - da hat der AG nach 'billigem Ermessen' zu entscheiden und deine Zwänge zu berücksichtigen.

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