Hallo, in unserem Betrieb ist vor ca. 3 Jahren angeordnet worden, das jeder von uns im Sommer 4 zusätzliche Tage arbeiten soll. Wir arbeiten in einem rollierenden Schichtsystem mit täglich wechselnden Arbeitszeiten. Seit 4 Monaten haben wir einen Betriebsrat. Wir konnten die Zusatztage in Bereitschaftstage umwandeln, das es die letzte Option ist uns aus unseren freien Tagen zu holen. Leider klappt das meisten überhaupt nicht.Unsere Arbeitszeiten sind im Frühdienst zwischen 22.30 und 5.00 Uhr morgens und im Spätdienst zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Eine BV darüber haben wir nicht.Wir haben auch einee Kollegin die schon über 60 ist und die diese Zusatztage nicht machen möchte. Wie verhält sich in so einem Fall die Rechtslage? Danke schon einmal im Vorraus für eure antworten.
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Mehrarbeit
14. Juli 2008
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Frage vom 14. Juli 2008 | 18:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrarbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 14. Juli 2008 | 19:49
Von
Status: Lehrling (1677 Beiträge, 256x hilfreich)
Wenn es keine BV gibt, gilt dass was im Arbeits- bzw. Tarifvertrag steht.
Angeordnete Überstunden muss normalerweise bezahlt oder abgefeiert werden, wenn nicht anders geregelt.
#2
Antwort vom 15. Juli 2008 | 10:08
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... was meinst du mit *in so einem fall*? bezieht sich das auf die >60-jährige? vielleicht ist sie schwerbehindert, dann kann sie ggf. mehrarbeit ablehnen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Juli 2008 | 10:45
Von
Status: Lehrling (1677 Beiträge, 256x hilfreich)
Denkbar wäre auch eine Beantragung von Teilzeit im Rahmen des Teilzeitarbeitsgesetzes.
Ob 50% oder 90% ist da relativ egal.
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