Guten Abend liebe Community,
folgende Frage, es bauen sich Stunden über Mehrarbeit auf ( habe den Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden gelernt ) . Diese sollen durch immer mal wieder,wenn möglich, früher Feierabend machen, abgebaut werden. In meinem Arbeitsvertrag steht,, Freizeitausgleich " Es handelt sich um mal 15min, mal 10min. Das höchste wären 30min.
Ich habe von dem Tag nichts mehr, war trotzdem arbeiten, kann dieses, früher gehen, auch nicht planen, da es von der arbeit abhängig ist.
Muss ich das so hinnehmen ? Bei Fragen bitte fragen
Ich sage schon mal Danke, Gruß, Primax
Mehrarbeit abbauen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ZitatDiese sollen durch ... früher Feierabend-Machen abgebaut werden :
Da würde der Wortlaut interessieren; bisher ist nur festzustellen, dass es ein Soll ist, kein Muss.
Zum anderen: über welche Menge an Plusarbeit redest du?
Zitatkann dieses, früher gehen, auch nicht planen, da es von der arbeit abhängig ist. :
Nunja - Arbeitsorganisation gleich Selbstorganisation. Das müsstest du erklären, in welcher Form das von der Arbeit abhängt. Tatsache ist jedenfalls, dass es besser wäre, Überzeiten zu vermeiden, als sie abzubauen.
Da würde der Wortlaut interessieren; bisher ist nur festzustellen, dass es ein Soll ist, kein Muss.
Zum anderen: über welche Menge an Plusarbeit redest du?
Es wurde mündlich mitgeteilt, Kolleginnen machen es, ich weigere mich. Es sind ca. , für mich als Teilzeit , 93 h Plusarbeit. Es laufen ja trotzdem jeden Monat Stunden an Mehrarbeit auf, die kann ich doch nicht alle so verkleckern , dass ich bei Bedarf Viertelstundenweise nach Hause gehe. Ich möchte dafür einen freien Tag haben wo ich meine Freizeit planen kann.
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Nunja - Arbeitsorganisation gleich Selbstorganisation. Das müsstest du erklären, in welcher Form das von der Arbeit abhängt. Tatsache ist jedenfalls, dass es besser wäre, Überzeiten zu vermeiden, als sie abzubauen.
Es gibt einen Dienstplan der für mich bindend ist. Darauf habe ich keinen Einfluss. Es gibt Tage da haben wir weniger Geschirr zu spülen wodurch wir etwas früher fertig sind. Das ist nicht planbar weil wir nicht wissen wer wann wieviel Geschirr zum spülen schickt.
Bitte nicht falsch verstehen, es geht mir nur darum meine Zeit nicht so zu verblemmbern. Ich muss in der früh zur Arbeit fahren und ich habe nichts davon 15min. früher zu Hause zu sein. Meine Frage ob man dann die Dienstzeit nicht ändern kann und ich nur meine 6Stunden am Tag arbeite wurde mit Nein beantwortet. Da es der Ablauf nicht möglich macht.
ZitatEs gibt einen Dienstplan der für mich bindend ist. :
Und für deinen AG ebenso.
Du bist nicht verantwortlich für eine Arbeitsorganisation, die offenbar nicht gut mit schwankenden Anforderungen zurechtkommt und eher die Gutmütigkeit und das Unwissen von Beschäftigten ausnutzt.
Der Dienstplan ist dein Angriffspunkt: du wirst nicht umhin kommen, für deine Plusstunden z.B. mal 1 Woche Zeitausgleich zu beantragen (schriftlich! Beim AG brav anfragen, ist nicht der Weg.). Weit genug im voraus - du weißt ja wie die Dienstpläne gemacht werden. Und wenn ein Nein kommt, kannst du das gerichtlich anfechten. Wenn dein Wunsch stark genug ist, dass dir Recht widerfahre.
Plusstunden hast du ja für aktuell gut 2 Wochen, schätze ich.
Danke noch mal für deine Antwort.
Wir dürfen den Freizeitausgleich nicht selber bestimmen. Man hört immer nur wieviel Stunden an Mehrarbeit wir haben und die sollen abgebaut werden. Wie man die abbauen kann und soll, wird nicht gesagt. Also wird versucht, dass man früher geht wenn die Arbeit fertig ist. Wie schön geschrieben bin ich mit der Viertelstunde oder mal 30min. nicht einverstanden. Ich lasse es jetzt drauf ankommen was passiert wenn ich mich weiterhin weigere.
Danke nochmals
ZitatWir dürfen den Freizeitausgleich nicht selber bestimmen. :
Das ist auch richtig so, das geht immer nur mit Einverständnis des AG - du musst ihn beantragen, schriftlich. Und bei deiner Menge am besten gleich eine ganze Woche, z.B. die Woche ab 4. September oder eine andere, die dir passt.
Das ist auch richtig so, das geht immer nur mit Einverständnis des AG - du musst ihn beantragen, schriftlich. Und bei deiner Menge am besten gleich eine ganze Woche, z.B. die Woche ab 4. September oder eine andere, die dir passt.
Das dürfen wir nicht weil es nicht machbar ist. Blaubär, ich gehe jetzt ins 20te Jahr was ich dort arbeite. Aber die letzten 2 Jahre, lassen mich nach neuer Arbeit suchen Aber 20 Jahre ÖD , da muss man gut auswählen, Ich bin Alleinverdiener. Mir ging es eigentlich nur um den Mehrstunden Abbau durch hier und da mal früher nach Hause gehen wenn wir fertig sind. Wie geschrieben, es ist nicht vorhersehbar und beeinflussbar. Und von so Stuckenweise habe ich kein Freizeitausgleich. Ich werde mich weiterhin weigern und schauen was passiert. Danke für deine Antworten. Schönes Wochenende
Zitates bauen sich Stunden über Mehrarbeit auf .... In meinem Arbeitsvertrag steht,, Freizeitausgleich " :
Die Mehrarbeit soll also nicht vergütet, sondern durch Freizeitausgleich entgolten werden.
Ist ein Tarifvertrag anwendbar? Enthalten Arbeits- oder Tarifvertrag eine Bestimmung, wonach ein Freizeitausgleich zusammenhängend zu erfolgen hat?
Beispiel für eine tarifvertragliche Freizeitausgleichregelung, nach der eine Aufteilung auf mehrere Tage unzulässig ist:
§ 15 BAT
"Die dienstplanmäßige bzw. betriebsübliche Arbeitszeit an einem Sonntag ist durch eine entsprechende zusammenhängende Freizeit an einem Werktag oder ausnahmsweise an einem Wochenfeiertag der nächsten oder der übernächsten Woche auszugleichen. Erfolgt der Ausgleich an einem Wochenfeiertag, wird für jede auszugleichende Arbeitsstunde die Stundenvergütung gezahlt."
Wenn also vereinbarungsgemäß durch Freizeit zu entgeltende Mehrarbeit geleistet wurde, dann muß der Arbeitgeber den Freizeitausgleich festlegen ( indem er neue/geänderte Bestimmungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit trifft. Dies bedarf der Mitbestimmung des Betriebsrats. )
Hat der Arbeitgeber eine ( mitbestimmt festgelegte ) Schicht von z.B. 6:00-12:00 angeordnet, und bestimmt er nun ( ohne Zustimmung des Betriebsrats ) eine Änderung der Arbeitszeit von 6:00-11:15 und ordnet die so geänderte Schicht an und schickt die Mitarbeiterin um 11:15 nach hause - dann bleibt die ohne Mitbestimmung erfolgte Änderung unwirksam, das (mitbestimmte) Ende der Schicht bleibt bei 12:00 und der Arbeitgeber bleibt zur Vergütung verpflichtet - auch wenn er "keine Lust" hatte, die ihre Arbeitskraft anbietende Mitarbeiterin bis um 12:00 zu beschäftigen.
Konsequenz: eine ohne Mitbestimmung des Betriebsrats "eigenmächtig" gekürzte Schicht beläßt sowohl die Vergütung, als auch das Zeitguthaben-Konto von z.B. +93 Stunden der Mitarbeiterin unberührt. Obwohl sie "früher heimgeschickt" wurde, muß ihr Arbeitgeber ihr die volle Arbeitszeit vergüten, und ihr nach wie vor 93 geleistete Mehrarbeitsstunden entgelten ( durch von ihm MIT ZUSTIMMUNG DES BETRIEBSRATS festzulegenden Freizeitausgleich. )
Das Gesetz schreibt dem Arbeitgeber vor, dass er die Festlegung der Arbeitszeit "nach billigem Ermessen" vorzunehmen hat, § 106 Gewerbeordnung. D.h., er muß die betrieblichen und die privaten Interessen der Arbeitnehmerin gerecht gegeneinander abwägen. Darauf zu achten, ist die Aufgabe des mit dem Mitbestimmungsrecht ausgestatteten Betriebsrats.
"Billiges Ermessen" bei der Gewährung von Freizeitausgleich für angehäufte +93 Stunden Mehrarbeit wird ( auch ohne Betriebsrat ) den Arbeitgeber daran hindern, den Ausgleich auf Häppchen von nur 15Minuten, gar bloß 10 Minuten verteilt zu gewähren ( bei einem Freizeitausgleich von 10 Minuten Dauer sind +93 Stunden Mehrarbeit erst in 558 Tagen abgegolten, also in ca. 2 Jahren. )
ZitatEs sind für mich als Teilzeit 93 h Plusarbeit. :
Grundsätzlich ist die Anordnung zusätzlicher Arbeitsstunden für Teilzeitbeschäftigte unzulässig - es sei denn, sie haben ihr Einverständnis mit der Ableistung von Mehrarbeit erklärt. Gibt es besondere arbeits- oder tarifvertragliche Schutzvorschriften für Teilzeitbeschäftigte? Beispiel einer tariflichen Regelung:
"Für Teilzeitbeschäftigte dürfen Plusstunden nicht angeordnet werden. Mit Teilzeitbeschäftigten kann die Ableistung von Plusstunden vereinbart werden. Die Teilzeitbeschäftigte kann vereinbarte Plusstunden dann ablehnen, wenn diese für sie unzumutbar sind."
RK
ZitatDas dürfen wir nicht weil es nicht machbar ist. :
Umgekehrt: Freizeitausgleich darf zusammenhängend beantragt werden. Wenn der Arbeitgeber sich dann entschließt, ihn nicht gewähren zu wollen, dann ist er dazu berechtigt, wenn es betriebliche Gründe für die Weigerung gibt. Wenn sich allerdings Ablehnungen von Anträgen auf zusammenhängenden Mehrarbeit-Freizeitausgleich häufen oder die Regel werden - dann wird der Arbeitgeber die (arbeitsvertragliche) Regelung nicht mehr halten können, Mehrarbeit durch ( unzumutbar zerstückelten ) Freizeitausgleich zu entgelten, und wird alle Mehrarbeitsstunden auszahlen müssen.
RK
ZitatFür Teilzeitbeschäftigte dürfen Plusstunden nicht angeordnet werden. Mit Teilzeitbeschäftigten kann die Ableistung von Plusstunden vereinbart werden. Die Teilzeitbeschäftigte kann vereinbarte Plusstunden dann ablehnen, wenn diese für sie unzumutbar sind." :
Mir wurde erklärt, als Teilzeit Kraft muss ich Mehrarbeit leisten, erst Überstunden darf ich ablehnen.
Ich danke für die ausführliche Antwort, damit kann ich einiges klären.
Ich danke für die Information, damit kann ich etwas anfangen und werde sicherlich, zumindest meine Einstellung die Mehrarbeit nicht stückweise unplanbar abzubauen ,durchsetzen können. Ich gehe nicht mit dem Kopf durch die Wand, aber wie schon ausgerechnet, brauch man ewig um sie abzubauen und es kommen ja immer wieder welche dazu.
Vielen Dank noch mal und noch einen schönen Sonntag.
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