Ich bin alleinerziehende Mutter einer 6-jährigen Tochter und voll berufstätig. Meine Tochter ist täglich 10 Stunden in einer Kita.
Ich habe gerade einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber geschlossen, weil ich im Juni heiraten und zu meinem künftigen Mann, der 160 km entfernt wohnt, ziehen werde. Das Arbeitsverhältnis endet am 30.06.2009. Zu dem Termin habe ich auch meine Wohnung gekündigt.
Gestern habe ich erfahren, dass mein Arbeitgeber (eine große Firma) Mehrarbeit an den Samstagen bis zum 31.07.2009 angeordnet hat. Innerhalb dieses Zeitraumes sind 24 Stunden Mehrarbeit Pflicht.
Ich weiß gar nicht, wie ich das alles zeitlich schaffen soll!
Kann man mir wirklich in meiner Situation (gekündigt, alleinerziehende Mutter) Mehrarbeit am Samstag als Pflicht vorschreiben?
pumaline
-- Editiert am 05.05.2009 21:24
Mehrarbeit am Samstag
5. Mai 2009
Thema abonnieren
Frage vom 5. Mai 2009 | 21:22
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrarbeit am Samstag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Mai 2009 | 18:15
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Kann man mir wirklich in meiner Situation (gekündigt, alleinerziehende Mutter) Mehrarbeit am Samstag als Pflicht vorschreiben?
Kommt drauf an, was arbeits- oder tarifvetraglich zum Thema Arbeitszeit bzw. Überstunden vereinbart ist.
Und jetzt?
Schon
268.084
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten