Mehrarbeit ohne höheres Gehalt?

20. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
netscout99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrarbeit ohne höheres Gehalt?

Hallo,

Ich habe eine Frage in Bezug auf meinen Arbeitsvertrag.
das Problem ist folgendes mein Arbeitgeber will mir Vertretungsweise für 4 Wochen einen 2. Posten aufbrummen und ich soll dort jemanden einarbeiten der das dann macht. Mir wurde zuerts etwas mehr geld geboten wenn ich die Stelle freiwillig übernehme zu meinen jetzigen Aufgaben! Ich hatte als Vertretung für diese Arbeit einen Lehrgang aber keine Ausbildung. Nun sehe ich aber nicht ein da sich einen Monat das ganze machen soll ohne extra Vergütung ist das denn überhaupt erlaubt?

In meinem Arbeitsvertrag steht dazu leider eine fiese Knebelklausel:
§2
Art und Umfang der von Ihnen in übertragenen Tätigkeit zu leistenden Arbeit bestimmt die xyz GmbH. Die xyz GmbH behält sich vor, Ihnen nach Bedarf eine andere Tätigkeit zu übertragen.

Kann man da was machen?

Vielen Dank shconmal!

Grüße
net

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, unklar ist, ob du dadurch Überstunden machst oder das Ganze innerhalb deiner regulären Arbeitszeit machst.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
netscout99
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Überstunden werden sicherlich anfallen. laut arbeitsvertrag sind die abe rmit dem Gehalt abgegolten, das ist ja das blöde daran!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Pauschale Abgeltungsklauseln bei Überstunden fallen bei Gerichten in der Regel durch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

'Vertretungsarbeiten' wirst du in deinem Berufsleben immer wieder machen müssen, ohne Entgelt - z.B. Urlaubs- oder Krankenvertretung. In aller Regel heißt das nicht, dass man für Zwei arbeiten muss, sondern dass man das Dringendste erledigt. Hier sollst du einen künftigen Kollegen einarbeiten, also anleiten.
Was die Berechtigung angeht gilt der AV oder TV; im öffentlichen Dienst z.B. ist es so geregelt, dass die Übertragung höherwertiger Tätigkeit vergütet wird, wenn sie länger als 1 Monat dauert.

TVöD
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

(1) Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die
den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht,
und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für die Dauer
der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der
Übertragung der Tätigkeit.

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