Mehrarbeit über Monate zulässig?

6. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
shifty1235
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrarbeit über Monate zulässig?

Hallo,

ist es eigentlich zulässig mehrere Monate am Stück (in meinem Fall 3 Monate ) Mehrarbeit leisten zu müssen, wenn dafür eine extra Vereinbarung gemacht wird?

Letzes Jahr gab es in dem kleinen Betrieb in dem ich Arbeite, schon mal so eine Vereinbarung in der es hieß:

Die tägliche Arbeitszeit:

Mo-Do: 07-19:30 UHR (1.5 Stunden Pause)
Fr: 07-17:00 Uhr (1 Stunde Pause)

sowie jeden zweiten Samstag von 08-14:00 Uhr,

Mal abgesehen das hier die tägliche Arbeitszeit von Mo-Do 11 Stunden betrug was aus meiner Sicht sowieso nicht rechtens ist, habe ich dies nur Aufgrund der Vergütung gemacht. (Da ich zu dieser Zeit das Geld gut gebrauchen konnte?


Da nun aber wiedermal aufgrund von fehlerhafter Projektierung, Bestellung von Material etc. viele Maschinen ausgeliefert werden müssen, was mit der normalen Arbeitszeit un schaffbar wäre, wird der Chef uns nächste Woche wieder solch ein "Vergütungsvereinbarung für die Mehrarbeit vorlegen"


Nun meine Frage:

Muss ich dieser Vereinbarung überhaupt zustimmen, oder kann ich mich weigern ohne mit Konsequenzen zu rechnen?

Desweiteren wird sich der Chef, so wie beim letzen mal , auch weigern die geleistete Mehrarbeit gegen zu zeichnen.

Und gibt es einen bestimmen Prozentsatz mit der die Mehrarbeit vergütet werden muss?


Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.


Mit freundlichen Gruß
..

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Muss ich dieser Vereinbarung überhaupt zustimmen, oder kann ich mich weigern ohne mit Konsequenzen zu rechnen? Da eine solche Arbeitszeit von 11 Stunden täglich ganz schlicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, können Sie sich weigern.
Und gibt es einen bestimmen Prozentsatz mit der die Mehrarbeit vergütet werden muss? Nö, nicht per Gesetz: http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrarbeit#.C3.9Cberstundenzuschlag

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Arbeitszeit ist tatsächliche Zeit ohne Pausen. Die regelmäßige, gesetzlich zulässige Arbeitszeit beträgt 10 Stunden / täglich (ohne Pausen). Samstage sind Werktage. In bestimmten Brangen können Sonntage Arbeitstage sein.

Pausenzeiten: Nach 6 Stunden Arbeitszeit min. 30 Minuten und nach 9 Stunden min. nocheinmal 15 Minuten.

Insoweit sehe ich keine Rechtsverstöße der Betriebleitung.

Die Anordnung von Mehrarbeit kann im Delegationsbereich der Betriebsleitung liegen, wenn Umstände dafür vorliegen. Der Anforderung der Leistung müssen Sie nachkommen, wenn Ihnen dieses zumutbar ist.

Es ist kein sachlicher Grund zu sehen, warum die Betriebleitung die geleistete Mehrarbeit abzeichnen muss. Die Anerkennung erfolgt durch Bezahlung des Lohnes.

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zulagen für Mehrarbeit. Ob ein rechtlicher Anspruch bestehen könnte, wenn ein Tarifvertrag einschlägig wäre, kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden.





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#3
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

arbzg

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen, für den Betrieb geltenden Rechtsverordnungen und der für den Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3, §§ 12 und 21a Abs. 6 an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

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#4
 Von 
shifty1235
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die schnellen Antworten :)

Nun stell ich mir noch die Frage wie lange man Mehrarbeit anordnen kann, ist es denn überhaupt erlaubt Mehrarbeit über Monate hinweg auszuüben oder gibt es da eine Grenze?

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#5
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

steht doch oben:

quote:
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
shifty1235
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, da stelle ich mir nur die Frage wenn ich zB. von 01.01.15 - 31.03.15 von Mo-Fr Mehrarbeit leiste, sprich 10 Stunden pro Tag, danach dann 6 Monate lang im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden arbeiten darf?

oder wie ist das richtig zu verstehen?

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#7
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "shifty1235",

es sieht, nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts, so aus, als würde Ihr Arbeitgeber, wiederholt, gegen gesetzliche Regelungen verstoßen. Ausnahmen, hinsichtlich der Arbeitshöchstzeiten, können vorkommen. D. h. aber nicht, dass man das "Höchstmaß" der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter immer beanspruchen darf als Arbeitgeber. Gesetzliche Ruhezeiten müssen eingehalten werden; dafür sind die Gesetze da. Arbeitnehmer müssen genügend Zeit für Regeneration erhalten. Das ist gesetzlich, zum Wohle der Arbeitnehmer, vorgeschrieben, zu deren Schutz.
Stellen Sie eine Anfrage an eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bei www.frag-einen-anwalt.de, damit Sie eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten, um entsprechend Ihrer Situation reagieren zu können.

MfG, soso55

-- Editiert soso55 am 07.01.2015 01:40

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#8
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// ... Mehrarbeit leisten zu müssen, wenn dafür eine extra Vereinbarung gemacht wird?

Offenkundig handelt es sich eben nicht um die Anordnung von Mehrarbeit , sondern um eine Vereinbarung, also einen gemeinsamen Vertrag, die AZ vorübergehend zu erhöhen. Das ist bis zu 48 Wochenstunden durchschnittlich durchaus möglich, wobei die täglichen Höchstgrenzen freilich zu beachten sind.
Probleme kann es geben hinsichtlich der Freiwilligkeit einer solchen Vereinbarung - der Fragesteller schreibt selber, dass ihm die Mehrarbeit damals durchaus gelegen kam. Wenn er sich heute darauf nicht mehr einlassen will, sollte das sanktionsfrei möglich sein. Ob der AG sich dafür anderweitig "rächt", ist eine Frage für sich.

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