Hallo,
Mein AV enthält eine Klausel, das 10h Mehrarbeit pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind. Nur Mehrarbeit über die 10h hinaus werden einem Zeitkonto gutgeschrieben. Soweit so gut. Aus privaten Gründen musste ich geringfügig ins Minus gehen. Mein Zeitkonto liegt bei -5,5h. Diese möchte ich wieder rausarbeiten. Leider gehen da die Meinungen auseinander. Mein AG sagt, dass ich die Stunden nur durch Mehrarbeit über die arbeitsvertragliche inkludierte Mehrarbeit von 10h hinaus abarbeiten kann. Also solle ich in einem Monat mal 15,5h Mehrarbeit leisten damit ich wieder bei 0 bin. Ist das so zulässig? Ein TV kommt nicht zur Anwendung. Der Arbeitsvertrag regelt dies ebenfalls nicht und eine Betriebsvereinbarung regelt dies auch nicht.
Danke vorab und LG
Mehrarbeit und Minusstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Dieses Aus-privaten-Gründen-ins-Minus-Gehen war hoffentlich mit dem AG abgesprochen ...
Aber zu deinem Problem:
Du schuldest dem AG die Arbeitszeit, wie sie im AV geregelt ist. Das ist das Soll.
Zusätzlich ist bestimmt, dass 10 Stunden über Soll / Monat nicht eigens vergütet werden, sondern im Gehalt inbegriffen sind. Gleichwohl sind auch Plusstunden unter 10 h Arbeitszeit über dem Soll, bloß nicht extra bezahlt. Deine Minusstunden waren offenbar nicht aufzufangen durch Plusstunden generell und auch nicht speziell durch Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto.
Nach meiner Auffassung reicht es vollkommen aus, wenn du die 5,5 Minusstunden 'einfach' durch Mehrarbeit ausgleichst - du musst sie nicht 'überkompensieren', indem du auch noch die 10 h über Soll leistest,
M.E. leistet sich dein AG da einen Fehler in der Eischätzung der Plusstunden < 10.
.... um es pointierter zu sagen:
Dein AG betrachtet offenbar die 10 h über Soll als ihm zustehend resp. von dir einforderbar; unter der Hand bzw. in seinem Denken erhöht er gewissermaßen die Soll-AZ um diese 10 Stunden. Der Umstand, dass diese 10 h nicht eigens vergütet werden, bedeutet aber mitnichten eine faktische Erhöhung der wöchentlichen oder monatlich Soll-Arbeitszeit.
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Da Ganze mit dem Minus hat eine Vorgeschichte, die im Prinzip auch durch den AG erzeugt wurde, aber ich glaube das würde jetzt den Rahmen sprengen. Vielen herzlichen Dank für die Antworten, genauso habe ich es auch vertreten.
ZitatMein AV enthält eine Klausel, das 10h Mehrarbeit pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind. :
Da sollte man mal die Klausel prüfen ... überraschend viele solcher Klauseln sind nämlich nichtig ...
ZitatMein AV enthält eine Klausel, das 10h Mehrarbeit pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind ... Mehrarbeit über die 10h hinaus werden einem Zeitkonto gutgeschrieben. :
Die Führung eines Arbeitszeitkontos bedarf einer (tarif-/arbeits-)vertraglichen Vereinbarung.
Es könnte vereinbart sein, dass (erst) diejenige geleistete Arbeitszeit dem Zeitkonto gutgeschrieben wird, die mehr als 10 Stunden über den monatlich angeordneten Sollstunden liegt.
ZitatDu schuldest dem AG die Arbeitszeit, wie sie im AV geregelt ist. :
Es könnte ein nur im Durchschnitt zu leistender Arbeitsumfang vereinbart sein - z.B. 32,5 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Wochen.
Zitat:Das ist das Soll.
Nein; die "Sollstunden" sind die tatsächlich angeordneten Arbeitsstunden, die gearbeitet werden sollen - z.B. 50 Stunden in Woche X, 70 Stunden in der Folgewoche X+1 und im restlichen Monat 41 Stunden.
Zitateine Klausel, das 10h Mehrarbeit pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind. :
Es müßte vertraglich vereinbart sein, was mit "Mehrarbeit" gemeint sein soll. Es könnte vereinbart sein, dass darunter die Differenz zwischen tatsächlich geleisteter und dienstplanmäßiger Arbeit im Zeitraum T zu verstehen sein soll, etwa in einem Zeitraum von einem Kalendermonat. Im betrachteten Monat T : 50+70+41 = 161 dienstplanmäßig angeordnete und geleistete Stunden.
Im 6-wöchentlichen Durchschnitt geschuldete Wochenstunden = 32,5h/Woche --> 32,5h/Woche * 4,348 Wochen/Monat = 141,31 h/Monat.
"Mehrarbeit" im Monat T : 0 Stunden.
ZitatGleichwohl sind auch Plusstunden unter 10 h Arbeitszeit über dem Soll, bloß nicht extra bezahlt. :
Was als "Plusstunden" zu gelten hätte und einem Zeitkonto gutzuschreiben wäre, dafür käme es entscheidend auf die zugrundliegende Vereinbarung an.
RK
Danke für die Antwort. Ich habe gleich nochmal meinen AV geprüft. Es heißt dort, dass "mit dem oben genannten Gehalt etwaige Mehrarbeit und Überstunden bis zu 10h pro Monat abgegolten sind. " Die Klausel ist für mich soweit rechtlich ok. Nicht schön, aber ich hätte ja nicht unterschreiben müssen. Weiterhin regelt der AV eine wöchentliche Arbeitszeit von 40h. Die 2,5h on top Pro Woche (10h Mehrarbeit) schulde ich meinem AG nicht regelmäßig. Wenn ich also bei +/- 0 aus privaten Gründen den Arbeitsplatz verlassen muss (Mit Info an Chef) bin ich hier in diesem Fall bei Minus 5,5h gelandet. Diese schulde ich ihm. Und meiner Ansicht nach müsste dies Vorrang vor der Kappung von Überstunden haben. Denn ich arbeite die Zeit einfach nach. Wenn diese 5,5h erfüllt sind, dann greift wieder die Zeit 0-10h welche dann am Ende des Monats gekappt werden oder der Überhang größer 10h bleibt stehen. So habe ich es vor meinem AG vertreten. Aber er sieht das eben nicht so. Das ist so das Problem dabei.
P.S.: Ich arbeite in Gleitzeit mit Kernarbeitszeit. Eine Betriebsvereinbarung regelt fernerhin, dass ich bis +/-24 Stunden über das Zeitkonto verfügen darf.
-- Editiert von User am 13. Juni 2023 20:18
-- Editiert von User am 13. Juni 2023 20:21
ZitatWenn ich also bei +/- 0 aus privaten Gründen den Arbeitsplatz verlassen muss (Mit Info an Chef) bin ich hier in diesem Fall bei Minus 5,5h gelandet. :
Den Satz verstehe, wer will - ich nicht.
Wenn du Woche um Woche 40 Stunden arbeitest, kommst du mit plusminus Null raus, aber nicht mit -5,5.
Kleine Korrektur: Wenn der AV 10 unbezahlte Stunden Mehrarbeit vorsieht, sind das nicht 2,5 h/Woche, sondern 2,31 gleich 2 h 18,5 Min - der Monat ist ungleich 4 Wochen; der Faktor ist 4,3333. Rechenweg 10h*12Mon/52Wo
Okay, ich erkläre es an einem Beispiel. Ich gehe einen Monat arbeiten. Sollzeit Tag für Tag. 40h die Woche. Kein Plus und kein Minus. Am letzten Arbeitstag des Monats ruft der Kindergarten an. Tochter ist abzuholen. Ich beende meine Arbeit und gehe entsprechend eher und erfülle an diesem Tag nicht die Sollzeit. An diesem Tag fehlen mir 5,5h. Demnach bin ich 5,5h im Minus. Diese arbeite ich im darauffolgenden Monat nach, erreiche aber keine 10h Mehrarbeit, sondern nur 4h. In der Folge werden mir dann wiederum im nächsten Monat diese 4h gekappt. Ich starte also nicht mit Minus 1,5h sondern wieder mit Minus 5,5h. Ich hoffe, das ist verständlicher. :-)
Zitatim nächsten Monat diese 4h gekappt :
Das ist der Fehler. Du müsstest mit -1,5 h in den Folgemonat gehen.
Ansonsten Ja - jetzt ist es klar.
Zitatmeinen AV geprüft. Es heißt dort, dass "mit dem oben genannten Gehalt etwaige Mehrarbeit und Überstunden bis zu 10h pro Monat abgegolten sind. " :
Weiterhin regelt der AV eine wöchentliche Arbeitszeit von 40h.
Ich arbeite in Gleitzeit mit Kernarbeitszeit.
Eine Betriebsvereinbarung regelt fernerhin, dass ich bis +/-24 Stunden über das Zeitkonto verfügen darf.
1. Sicherlich sollen die 40 Stunden wöchentlich nur durchschnittlich zu arbeiten sein - was ist zur Durchschnittsberechnung festgelegt? Wenn nur die Länge eines Zeitraums für die Durchschnittsberechnung festgelegt ist, was ist über seine Lage bestimmt ( Beginn - Ende ? )
2. Bei einer Gleitzeitregelung verzichtet der AG außerhalb der Kernarbeitszeit auf sein Weisungsrecht und überlässt die Festlegung, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten der AN arbeiten "will" dem AN, solange ( innerhalb des Ausgleichszeitraums ) die vereinbarte Durchschnitts-Wochenarbeitszeit eingehalten wird.
Weil bei einer Gleitzeitregelung der AN ein Bestimmungsrecht über die Lage und den Umfang seiner "gleitend" erbrachten Arbeit hat, muß ( vertraglich ) geregelt sein, was als "Mehrarbeit" bzw. "Überstunden" anzusehen sein soll.
Beispiel:
vereinbart sind 40 Stunden wöchentlich im Durchschnitt; zur Durchschnittsberechnung festgelegt ist ein Zeitraum von 8 Wochen.
Gleitzeit von Mo.-Sa., 6:00 - 21:00, Kernarbeitszeit Dienstag - Freitag: 10:00 - 15:00
"Überstunden-Definition": Die Arbeitszeit, die in einem Zeitraum von 8 Wochen über 320 Stunden hinausgeht.
Überstunden-Regelung für Krankheit, Urlaub, Zeitausgleich: " Wenn der Arbeitnehmer im 8-Wochen-Zeitraum durch Krankheit, Urlaub, Freitzeitausgleich arbeitsbefreit ist, werden für die Überstundenberechnung pro Tag 40/6 Stunden angerechnet" ---> Wer in einer Woche Montags krank ist und Dienstag und Mittwoch wegen jeweils 5 Stunden Zeitausgleich "frei" nimmt, dem werden für die Überstundenberechnung für die 3 Tage jeweils 6 Stunden 40 Min. angerechnet.
ZitatWenn ich also bei +/- 0 aus privaten Gründen den Arbeitsplatz verlassen muss (Mit Info an Chef) bin ich hier in diesem Fall bei Minus 5,5h gelandet. :
Was ist - im Zusammenhang mit der Vereinbarung zur Führung des Zeitkontos - dazu vereinbart, was als "Minusstunden" gelten soll?
Wenn im Rahmen einer Gleitzeitregelung nach dem Ende der Kernarbeitszeit ( z.B. 15:00 ) um 16:00 der Entschluß gefaßt wird, nicht ( wie beabsichtigt ) bis um 19:00 weiterzuarbeiten, sondern die Arbeit um 16:10 zu beenden, dann führt dieses Frühergehen ... nur dazu, dass dem Zeitkonto eine geringere Stundenanzahl gutgeschrieben wird - inwieweit es dadurch zu "Minusstunden" kommt, richtet sich nach der Minusstundenregelung.
Wenn der Arbeitgeber am Dienstag eine (spontane) Freistellung während der Kernarbeitszeit ausspricht ( "Sie dürfen um 11:00 nach hause gehen" ), und wenn am Mittwoch der "Gleitzeitentschluß" gefaßt wird, bis zum Gleitzeitende ( um 21:00 ) zu arbeiten - dann wird für beide Tage die geleistete Arbeitszeit erfaßt ( und dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben ).
RK
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