Mehrfache, tägliche, manuelle Zeiterfassung legal?

2. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
zeitenstempler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrfache, tägliche, manuelle Zeiterfassung legal?

Hallo,

bin in Festanstellung mit vertraglich geregelten Arbeitszeiten pro Tag / Woche.

1)
Unser Unternehmen ist groß und erfasst Die Kommens- und Gehenszeiten per Smartcard (RFID) elektronisch, d.h. der Arbeitnehmer, muß sich mit dieser Karte beim Kommen und Gehen an einem Display / Terminal ein- bzw. ausloggen.

2)
Zusätzlich sollen wir projektbezogene bzw. aufgabenbezogene Arbeitszeiten, auf die Viertelstunde genau, manuell, in einer bestimmten Software festhalten, damit dies dem Kunden auf Projekten etc. genauer in Rechnung gestellt werden kann. Dabei ist wichtig, daß zur Monatsmitte und zum Monatsende dies alles durch den Arbeitnehmer rechtzeitig eingetragen vorliegt.

3)
Nun gibt es folgenden Sachverhalt:
Der Abteilungsleiter verlangt vom Arbeitnehmer, er solle dies bitte täglich durchführen und nicht nur, wie vorgesehen, zur Monatsmitte und zum Monatsende. Er prüft dies durch Stichproben, nervt den Arbeitnehmer regelmäßig mit Drohungen, daß dies Konsequenzen nach sich ziehen kann, notiert dieses "Fehlverhalten" des Arbeitnehmers in Protokollen etc. pp.

Gehe ich Recht in meiner laienhaften Annahme, daß zumindest Punkt 3) nicht legal ist und keine tägliche manuelle Eintragung vom Arbeitnehmer verlangt werden kann?

Ist denn nicht schon das abermalige -manuelle- erfassen der Arbeitszeiten unter Punkt 2) etwas fragwürdig, da schon elektronisch die Arbeitszeiten erfasst werden?
Ich weiß, daß die manuelle Erfassung einem anderen Zweck dient, nämlich der Abrechnung mit dem Kunden auf Projekten.

Die Argumentation des Chefs/Abteilungsleiters ist: Es muß in der Abteilung von jedem täglich manuell projektbezogen eingetragen werden, da sonst, bei z.B. Krankheit, zur Monatsmitte und zum Monatsende die Daten für die projektbezogene Erfassung fehlen...

Es ist mir nicht bekannt, daß auch andere Abteilungen im Unternehmen dies so handhaben, sondern dort reicht es wenn die manuellen Eintragungen zur projektbezogenen Arbeitszeit zum 15. / 30.(31.) vorliegen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

-- Editiert zeitenstempler am 02.12.2014 10:37

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von zeitenstempler am 02.12.2014 10:27

Gehe ich Recht in meiner laienhaften Annahme, daß zumindest Punkt 3) nicht legal ist und keine tägliche manuelle Eintragung vom Arbeitnehmer verlangt werden kann?

Der Arbeitgeber, hier vertreten durch den Abteilungsleiter, hat hier Weisungsrecht. Und die Weisung lautet, die Zeiten zu erfassen.


quote:
von zeitenstempler am 02.12.2014 10:27

Ist denn nicht schon das abermalige -manuelle- erfassen der Arbeitszeiten unter Punkt 2) etwas fragwürdig, da schon elektronisch die Arbeitszeiten erfasst werden?

Kann ich nicht beurteilen ob das Sinn macht und das soll auch hier nicht die Frage sein.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
zeitenstempler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön!

Mir ging es im Wesentlichen darum, ob das *tägliche* Eintragen gefordert werden kann, wenn zur Abrechnung mit dem Kunden lediglich der Termin zum 15./30.(31.) relevant ist.

Addendum:
Der Abteilungsleiter muß jede dieser 2-wöchentlichen manuellen "Arbeitszeitzettel" elektronisch abnehmen, d.h. unterschreiben.
Seine Angst ist also, dies bei Krankheit der Mitarbeiter nicht tun zu können und das dann diese projektbezogenenn Zeiten der Abteilung fehlen und nicht rechtzeitig vorliegen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von zeitenstempler am 02.12.2014 10:41

Mir ging es im Wesentlichen darum, ob das *tägliche* Eintragen gefordert werden kann, wenn zur Abrechnung mit dem Kunden lediglich der Termin zum 15./30.(31.) relevant ist.

Ja

quote:
von zeitenstempler am 02.12.2014 10:41

Seine Angst ist also, dies bei Krankheit der Mitarbeiter nicht tun zu können und das dann diese projektbezogenenn Zeiten der Abteilung fehlen und nicht rechtzeitig vorliegen.

Der Grund ist berechtigt


Auch bei meinem Arbeitgeber müssen Mitarbeiter die Zeiten mit verschiedenen Chips "stempeln"
Mit dem Roten "stempeln" sie ihre Arbeitszeit (Kommen, Gehen, Pause)
Zu jedem Projekt hat der MA einen blauen Chip und "stempelt" die Zeit, die er für das Projekt gebraucht hat.
Denn es gibt Tätigkeiten (Werkstatt aufräumen etc.) die keinem Projekt zugeordnet werden können.
So ähnlich könnte es bei dir sein.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Der Arbeitgeber muss kruzfristig abrechnen. Das muss auch noch im Betrieb verarbeitet werden. Und er muss die Chance haben, gegenzusteuern. Der Druck ist heute groß in Firmen.

Abgesehen davon unterliegt es dem Weisungsrecht des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er wann Nachweise haben möchte.

wirdwerden

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""

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#5
 Von 
zeitenstempler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Antworten ergeben alle Sinn und sind sehr nachvollziehbar - vielen Dank!

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""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119431 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Abteilungsleiter verlangt vom Arbeitnehmer, er solle dies bitte täglich durchführen und nicht nur, wie vorgesehen, zur Monatsmitte und zum Monatsende. <hr size=1 noshade>

Macht auch Sinn, denn welcher Mitarbeiter merkt sich schon 14 Tage lang genau wie lange er jeden Tag an jedem Projekt gearbeitet hat?
Und wenn man sich das notiert um genau abrechnen zu können, dann kann man es auch gleich eintragen (Arbeitseffizienz).





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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