Hallo ich bin Franzose, mein Opa aus Frankreich ist gestorben. Mein Chef gab mir ein Tag unbezahlt frei. Den zweiten Tag wollte er schon an meinen Urlaub ran gehen. Ich natürlich zum Arzt. Was kann ich jetzt tun? Ich muss wieder arbeiten gehen. Ich will aber nach Frankreich. Kann ich das mit Krankenschein tun? Oder gibt es Sonderurlaub oder so etwas? Helft mir
Mein Opa ist gestorben-Sonderurlaub?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das es "nur" einen Tag Sonderurlaub in solch einem Fall (mein Beileid) gíbt ist normal... Und ich gleibe, mit einer Krankschreibung in diesem Falle wäre ich sehr vorsichtig! Lieber einen normalen Tag Urlaub nehmen!
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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"
"Ich natürlich zum Arzt" und der Chef "wollte an meinen Urlaub ran".
Dieses zeigt, was Du für eine unmögliche Moral hast!
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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Ich natürlich zum Arzt.
Und wenn er Dir das nachweisen kann, dann erhälst Du eine fristlose Kündigung.
Beim Tod des Großvaters steht Dir kein Sonderulaub zu. Insofern war die Gewährung des unbezahlten Urlaubstages schon ein Entgegenkommen Deines Chefs.
Für die Zeit ein paar Urlaubstage zu nehmen, halte ich für absolut zumutbar.
Sogar der eine Tag ist nicht vorgeschrieben! Den bekommt man, wenn Verwandte in direkter Linie sterben. (Eltern, Kinder).
Und aus Dankbarkeit für den geschenkten Tag noch gleich eine AU einreichen, da wird sich der Arbeitgeber das nächste Mal mit Freizügigkeiten zurück halten.
@ Bike:
Seit wann ist ein Tag UNBEZAHLTER Sonderurlaub ein Geschenk?ist doch wohl nicht dein ernst!
OK, das hatte ich nicht gelesen. Sorry! Unbezahlt ist natürlich was anderes.
Ich kann mich den vorherigen Beiträgen nur anschließen.
Chef macht nicht was ich will, zack: Krank.
Unverschämtheit.
Jedenfalls kriegst Du mächtig Ärger, wenn Du krankgeschrieben bist und eine Reise machst.
Ein Verzicht auf Arbeitsleistung ist ein Geschenk. Es besteht aus dem Verzicht auf Mehrwert an der Arbeitsleistung.
Gruß
WW
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http://www.it-dozent-bellin.de/arbeitsrecht-allg/arbeitsrechtliches-glossar/f/freistellung-arbeitsbefreiung/index.html :
"Bei Todesfall und Beerdigung eines nahen Verwandten (Ehegatten, Kinder) ist mehr als ein Tag Sonderurlaub üblich und angemessen. Nun ist natürlich eine Geburt, ein Umzug, ein Todesfall oder auch eine Hochzeit kein Ereignis, welches Sie berechtigt, 2 Wochen zu fehlen. Hier können Sie davon ausgehen, dass Sie 1 bis 2 Tage Sonderurlaub beanspruchen können. Nahe Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind 1.Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, 2.Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, 3.Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder."
@hh, wie kommen Sie darauf, dass man beim Tod der eigenen Großvaters keinen Anspruch auf Freistellung hat?
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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
§ 29 TVöD
Keine Freistellung für einen Todesfall der Großeltern.
Es gibt ja nicht einmal für die eigene Hochzeit frei!
Und bei Krankheit ist das Verlassen des Wohnortes grenzüberschreitend nur drin, wenn man vom Arzt eine Reisefähigkeit attestiert bekommt.
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"Lukas 7,23"
--- editiert vom Admin
@ Arcturus
Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst (TVöD) und bekomme selbstverständlich Urlaub, wenn meine Oma stirbt.
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" "
Von "normalem" Urlaub war hier auch gar nicht die Rede, sondern von einer bezahlten Freistellung gem. § 29 TVöD. Eine solche erfolgt nicht bei Tod eines Großelternteils.
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@ Jekyll and Hyde
ich bekomme auch keinen "normalen" Urlaub, wenn einer meiner Großeltern verstirbt, sondern ich erhalte eine bezahlte Freistellung. Sorry, habe ich nicht dazu geschrieben.
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" "
konzentriert euch doch mal auf die fragen des TE!
1. kein sonderurlaub
2. krankenschein nein
3. urlaub ja
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" "
quote:
konzentriert euch doch mal auf die fragen des TE!
Der TE wird nach fast fünf Jahren wohl nicht mehr auf Antworten warten.
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