Mein arbeitgeber hat die versicherung für 2 monaten nicht bezahlt

10. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
jemaa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein arbeitgeber hat die versicherung für 2 monaten nicht bezahlt

Hallo zusammen, ich bin ein Teilzeitarbeiter bei eine Zeitarbeitsfirma ab September 2018. Mein Arbeitgeber hat die KV für Januar und Februar nicht bezahlt und meinte weil ich in Januar weniger als 450 Euro verdient habe ,hat er die Vertrag geändert auf Minijob (450 Euro Basis ) . im Februar hab ich ein bissen mehr als 450 bekommen aber hat immer noch kein KV bezahlt .(in die Abrechnung von Januar steht lohn in Februar Aushilfe lohn ) .ab Marz hat hat die KV bezahlt.laut mein Versicherung hat mein Arbeitgeber mich abgemeldet am ende 2018 und im Marz 2019 wieder angemeldet . bevor September 2018 war ich Sprachschüler und ab April 2019 bin ich Student .

wer muss die Versicherung für Januar und Februar bezahlen ?
hat mein Arbeitgeber recht die Vertrag zu anderen ohne mein wissen ?
Vielen dank im voraus .

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von jemaa):
ich bin ein Teilzeitarbeiter bei eine Zeitarbeitsfirma ab September 2018.
Was steht in deinem Arbeitsvertrag? DAS ist wichtig.
Dein AG muss für Minijob und auch für Teilzeit Versicherungen bezahlen. Auch im Januar + Februar

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
jemaa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein Befristeter Arbeitsvertrag auf Teilzeit. In der Vertrag steht kein Wort über die Versicherung

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von jemaa):
Befristeter Arbeitsvertrag auf Teilzeit.
Es gelten also die gesetzlichen Regelungen.
Dein Arbeitgeber muss für dich auch für Jan + Febr. (als Minijobber) Versicherungsbeiträge bezahlen. Das gilt BIS max. 450,- und auch, wenn du mal weniger arbeitest/verdienst.
Da gab es auch die gesetzlichen Regelungen.

Der Teilzeitvertrag (mehr als 450,-) muss natürlich auch bei der KV angemeldet werden.
Dann zahlt der AG und du als Arbeitnehmer ca. die Hälfte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von jemaa):
Es ist ein Befristeter Arbeitsvertrag auf Teilzeit. In der Vertrag steht kein Wort über die Versicherung


Vertrag einfach so ändern, das geht nicht. Das gilt auch für die Leiharbeit. Da muß sich der Arbeitgeber 'ne Platte machen, dir Arbeit zukommen zu lassen, damit er sein Geld reinbekommt.

Das würde ich mit der Krankenkasse abklären, daß die sich darum kümmert, an ihr Geld zu kommen.

Läuft allerdings zwischenzeitlich, da ja befristet, der Vertrag aus, ja dann werden die Karten neu gemischt. Dann allerdings kann der AG auf Aushilfe einen neuen Vertrag machen.

Bis wann gilt denn die Befristung? Wie ist das mit ggf. Verlängerung geregelt?

-- Editiert von Spejbl am 11.07.2019 12:52

Signatur:

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#5
 Von 
jemaa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 24.09.2019,ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf .
und habe angefangen bei diese Firma ab dem 9.2018 .
da ich als Student ein Bescheinigung von die KV für mein Bewerbung brauchte ,habe heraus gefunden, dass mein AG mich von X KV ende 2018 abgemeldet hat und mich bei Knappschaft Versicherung angemeldet für Januar und Februar . im Marz hat er mich wieder bei X KV angemeldet .
jetzt ich bin gefordert von die X KV beide Monaten zu bezahlen

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von jemaa):
jetzt ich bin gefordert von die X KV beide Monaten zu bezahlen


Warum?
Sie waren die beiden Monate bei der Knappschaft versichert!

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