Meine Agentur:

15. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)
Meine Agentur:

Man weiß ja mittlerweile das ich in einer völlig chaotischen Agentur arbeite, die eigentlich alles falsch macht, was man nur falsch machen kann:

Hier mal das neueste:
Gestern sah ich, dass mir der Verdienst vom Februar überwiesen wurde (kommt immer zum 15.). Aufgefallen ist mir allerdings, dass da nur Lohn- und Kirchensteuer abgezogen wurden. Genauso wie im Januar.
Im Dezember wurden allerdings noch korrekt : Lohn- Kirchen-, Krankenvers., Rentenvers., Arbeitslosenvers, Pflegeversicherung abgezogen wurden.

Des weiteren wurde mir - trotz mehrfacher Zusicherung - mein Steuerbescheid 2025 auch noch nicht zukommen lassen.

Heute fand ich im Briefkasten einen Brief der AOK, die fragte warum seit 11.01. keine Beiträge mehr reinkommen? (Hatte vom 13.01. bis 21.02. wieder gearbeitet, danach wieder Zwangsurlaub. Hatte mich auch korrekt beim AA wieder angemeldet.

Vor ca 4 Wochen schrieb (!) mir der bekannte A, dass von KW 8 - 11 wieder die bekannte Ruhezeit wäre und ab KW12 wieder gearbeitet wird. Paar Wochen später erfahre ich von X, dass die Ruhezeit bis KW16 geht und ab 17 wieder gearbeitet wird... (insofern schlecht für mich, da ich von 12 - 17 arbeiten wollte und mit dem Geld dafür Urlaub machen wollte. Jetzt weiß ich, dass mir die 4 Wochen Verdienst fehlen und ich nach 2 Monaten Ruhezeit dann Urlaub nehmen wollte. Zum Glück hatte ich noch nicht gebucht!)

Ich weiß: Das ist eigentlich keine Rechtsfrage, aber das passiert bei meiner Agentur fast monatlich, wo ich 1-2 Dinge zu bemängeln habe.

Kann ich denn da etwas dagegen machen bzw irgendwo melden, anstatt bei denen jedes mal betteln, dass sies endlich machen!?
Es kostet mich auch Nerven, das morgen der AOK mitzuteilen usw

Gibts denn keine andere Möglichkeit, denen mal ins Kreuz zu treten, außer selber zu kündigen, bzw jedes mal mit denen deswegen in Kontakt zu treten?

-- Editiert von User am 15. März 2026 14:37




32 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41391x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Des weiteren wurde mir - trotz mehrfacher Zusicherung - mein Steuerbescheid 2025 auch noch nicht zukommen lassen.

Das ist auch nicht die Aufgabe Deines Arbeitgebers.



Zitat (von Daskalos):
Kann ich denn da etwas dagegen machen

Ja, man kann zivil-, arbeits- und strafrechtlich dagegen vorgehen.
Ich meine mich allerdings zu erinnern, dass ich solches schon mal in einen der vergangenen Beiträge vorschlug, Du allerdings wegen der möglichen Konsequenzen darauf keine Lust hattest.



Zitat (von Daskalos):
bzw irgendwo melden

Das nicht abführen von Sozialabgaben kann man bei der Staatsanwaltschaft und beim Zoll melden.
Allerdings - siehe oben - mögliche Konsequenzen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist auch nicht die Aufgabe Deines Arbeitgebers.


natürlich! Oder verstehen wir uns falsch?
Jeden Januar bekomme ich vom AG den Zettel mit wieviel ich bei Ihm gearbeitet habe, was ich verdient habe usw.
Jeder AN bekommt den Anfang des Jahres. Und versprochen wurde mir das von ihm schon etliche male.

Zitat (von Harry van Sell):
Du allerdings wegen der möglichen Konsequenzen darauf keine Lust hattest.

stimmt auch. Wenn ich allerdings denen gegenüber so arbeiten würde, wie die, wäre ich schon 8-kantig rausgeflogen

Zitat (von Harry van Sell):
Das nicht abführen von Sozialabgaben
wenn ich die daran erinnere, machen die das ja (nachträglich). Aber mich nervt es hat.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17800x hilfreich)

natürlich! Oder verstehen wir uns falsch? Offenbar.
Jeden Januar bekomme ich vom AG den Zettel mit wieviel ich bei Ihm gearbeitet habe, was ich verdient habe usw. Das heißt nur nicht Steuerbescheid (Bescheide kommen von Behörden, wie etwa dem Finanzamt), sonden Lohnsteuerbescheinigung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41391x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Wenn ich allerdings denen gegenüber so arbeiten würde, wie die, wäre ich schon 8-kantig rausgeflogen

Ja, das die mit zweierlei Maß messen ist schon lange klar.



Zitat (von Daskalos):
wenn ich die daran erinnere, machen die das ja (nachträglich). Aber mich nervt es hat.

Für nicht abgeführte Anteile der Sozialversicherunganteile haftet ausschließlich der Arbeitgeber.
Man könnte daher das erinnern einfach mal lassen und nur den zuständigen Behörden (auf deren Nachfrage) die entsprechenden Dokumente übermitteln. Die machen dann schon weiter ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40212 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
das ich in einer völlig chaotischen Agentur arbeite, die eigentlich alles falsch macht, was man nur falsch machen kann:
Ich lese das von dir anders:
- Du arbeitest >10 Jahre gut in/mit dieser Agentur.
- Zuerst als Selbständiger, nun schon länger als Angestellter.
- Was kürzlich mit dem Urlaubsgeld geschah, endete gut für dich.
- Die Probleme zum ALG (mit dem AA) haben sich auch gelöst.
- Dass die Agentur alles falsch macht, ist nur deine Behauptung.
- Es nervt deine Agentur und die ** im Lohnbüro, wenn du diese an etwas erinnerst, was die sowieso tun oder evtl. später tun, als du möchtest. So nervt ihr euch halt gegenseitig.
- Du könntest sofort der AOK mitteilen, dass du nun doch bis 19.4. *Ruhezeit* hast. Was nervt dich daran?

Fazit:
-Dass Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr nicht immer sofort zum Jahresbeginn zugesandt werden, hat nichts mit Chaos zu tun. Ich sah gerade eine solche vom 25.2.26.
Es gibt x Gründe und mW keine Frist.
-Evtl. dauert alles etwas länger... über die Ursachen/Bremser kann man spekulieren.

Zitat (von Daskalos):
Gibts denn keine andere Möglichkeit, denen mal ins Kreuz zu treten,
Wenn sie wichtige Fristen nicht einhalten, kannst du dich zunächst beschweren, möglichst ohne zu treten.
Könnte es denn sein, dass deinen AG die Erinnerungen/Nachfragen/Betteleien veranlassen, dich seltener einzusetzen? Der hat ja noch andere Promoter.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Meine Agentur:

Alternativtitel: Die unendliche Geschichte mit den geistigen Erben Strombergs.


Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte daher das erinnern einfach mal lassen und nur den zuständigen Behörden (auf deren Nachfrage) die entsprechenden Dokumente übermitteln. Die machen dann schon weiter ...

Genau so.
Lass die Behrden die Arbeit machen. So bist du aus der Schusslinie


Zitat (von Daskalos):
Heute fand ich im Briefkasten einen Brief der AOK, die fragte warum seit 11.01. keine Beiträge mehr reinkommen?

Schreib ihnen zurück sie sollen gefälligst den Arbeitgebr fragen weshalb er Pflichtabgaben unterschlägt.
Der Arbeitgeber ist verantwortlich und haftet. Der Arbeitgeber muss sich kümmern nicht du.

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Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41391x hilfreich)

Zitat (von Chrominanz):
Schreib ihnen zurück sie sollen gefälligst den Arbeitgebr fragen weshalb er Pflichtabgaben unterschlägt.

Von "unterschlagen" würde ich nichts schreiben das macht angreifbar.
Ich würde von "nicht zahlen" schreiben.

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#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dass die Agentur alles falsch macht, ist nur deine Behauptung.
- Es nervt deine Agentur und die ** im Lohnbüro, wenn du diese an etwas erinnerst, was die sowieso tun oder evtl. später tun, als du möchtest.


ne, das ist die Behauptung sehr vieler anderer auch.
Die sind einfach komplett überfordert. Im Internet hat diese Agentur eine Bewertung von 1,5 von 5 Sternen bei 68 Bewertungen.
Erklär mir mal, warum die bei mir seit Beginn 2026 nur Lohn- u Kirchensteuer abziehen und nicht die 4 anderen noch!?
Nicht, weil sie irgendjemanden betrügen wollen, sondern weil sie nicht "blicken".
Erinnert man sie dran (ich oder Behörde) heißts: Oooch ja, da ist ein Programmfehler! werden wir korrigieren!
Und das wars dann bis zum nächsten mal.
Bei der KV kennt man den obig erwähnten Fall schon zu genüge: 3 oder 4 mal jetzt in 3 Jahren passiert!

Zitat (von Anami):
Wenn sie wichtige Fristen nicht einhalten, kannst du dich zunächst beschweren, möglichst ohne zu treten.

Das tue ich seit gut 2 Jahren fast monatlich. Aber irgendwann stehts mir hier!!!

Zitat (von Anami):
Könnte es denn sein, dass deinen AG die Erinnerungen/Nachfragen/Betteleien veranlassen, dich seltener einzusetzen? Der hat ja noch andere Promoter.

Das wird 100% nicht passieren. Logo hat der andere. Aber die sind gleich nach paar Wochen oder Monaten wieder weg!
Ich bin bei denen seit 8 Jahren und bin - wie sies mir schon öfters sagten - einer der besten!
Selbst Marktleiter und Marktinhaber wollen meist nur noch mich. Und bemerken das auch auf den abendlichen Bewertungen!

Zitat (von Harry van Sell):
und nur den zuständigen Behörden (auf deren Nachfrage) die entsprechenden Dokumente übermitteln. Die machen dann schon weiter ...

kann ich gerne machen. Aber die werden wie gesagt einen Computerfehler vortäuschen; und das wars dann.
Ich denke, dass man bei mir auch von einer "kurzfristigen Beschäftigung" ausgeht und nicht dran denkt dass ich Vollzeit arbeite.

Jetzt aber mal eine Frage:
könnten die zb sagen: Ab 2026 stellen wir dich nur als "kurzfristig Beschäftigt" ein. Du hast ja einen solchen Vertrag!
Oder können die das nicht, da ich ja jährlich 150 Tage arbeite trotz kf Beschäftigung?
Anders gefragt: könnten die nach auslaufen eines Vertrages sagen: Wir beschäftigen dich nicht mehr weiter, oder müssen die mich korrekt kündigen, auch wenn ich keine VZ Vertrag habe?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41391x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
könnten die zb sagen

Im Prinzip können die machen was sie wollen, solange Du da nicht mal mittels Gericht und anderen Behörden aufschlägst.



Zitat (von Daskalos):
Wir beschäftigen dich nicht mehr weiter, oder müssen die mich korrekt kündigen, auch wenn ich keine VZ Vertrag habe?

Du bist in keinen Vertrag über "kurzfristig beschäftigt", da Du die Kriterien nicht erfüllst.

Das Problem ist, das man hier offenbar serienmäßig die Sozialsysteme betrügerisch ausnutzt, sowohl der Arbeitgeber als auch DU mindestens mal in Beihilfe.
Wenn das mit Kündigung etc. also vor Gericht kommt, ist es sehr unwahrscheinlich, dass das Gericht nicht bemerkt was da läuft und ich gehe mal davon aus, dass dann die zuständigen Stellen informiert werden und nicht unerhebliche Konsequenzen drohen. In dem Falle dann möglicherweise auch für Dich.
Insofern sitzt Du da in einer Zwickmühle.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40212 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
ne, das ist die Behauptung sehr vieler anderer auch.
Meinetwegen. Dann wird das ganze Ding für dich persönlich wohl eine Abwägungssache werden.
Such dir am besten was anderes, weil es dir bis ganz oben steht...und du die Behörden über diese Machenschaften informieren willst...und geh selbst...nach 10 oder 8 oder 5 Jahren... oder > 2 als AN.
Sind die anderen Promoter evtl. wegen der kf-Beschäftigung schnell wieder weg? Ist aber egal.

Zitat (von Daskalos):
Erklär mir mal,
Das kann ich aufgrund der Schilderungen nicht, hoffe aber, dass auch das sich zeitnah auflöst wie alles andere .
Die werden einen Computerfehler als Ausrede nehmen?...seit wie vielen Jahren arbeitest du 150Tage/p.a.?

Zitat (von Daskalos):
könnten die zb sagen:
Du bist doch bereits angestellt. Aber sie könnten dich genau nach den Regeln für kf Besch. einsetzen.
Zitat (von Daskalos):
könnten die nach auslaufen eines Vertrages sagen:
Das könnten sie. Sie brauchen aber nur auf den kf-Vertrag zeigen, der am xxDatum ausläuft.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Anami):
seit wie vielen Jahren arbeitest du 150Tage/p.a.?

Seit April 2022
Hab zum Glück alle Verdienstbesch. aufgehoben.

Zitat (von Harry van Sell):
Im Prinzip können die machen was sie wollen, solange Du da nicht mal mittels Gericht und anderen Behörden aufschlägst.

Hatte ich ja mal (Habs irgendwann mal hier auch erwähnt). Hieß dann nur: Ohh entschuldigung, Computerfehler.
Das wars. War Finanzamt glaube ich und irgenwas wos Gehalt in 300 oder 800 euro "Packungen" ausgezahlt wird. Fällt mir jetzt gerade nicht ein)

Zitat (von Harry van Sell):
Du bist in keinen Vertrag über "kurzfristig beschäftigt", da Du die Kriterien nicht erfüllst.

vs.
Zitat (von Anami):
Das könnten sie. Sie brauchen aber nur auf den kf-Vertrag zeigen, der am xxDatum ausläuft.

was stimmt?

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41391x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Such dir am besten was anderes

Das wurde schon versucht. Die andere Agentur hatte kein Interesse sich in Teufels Küche zu begeben und wollte nur legale Verträge.



Zitat (von Anami):
Sie brauchen aber nur auf den kf-Vertrag zeigen, der am xxDatum ausläuft.

Und?
Es ist ziemlich egal was auf dem Papier steht, wenn in der Realität der Vertrag ganz anders gelebt wird.



Zitat (von Daskalos):
was stimmt?

Beides, siehe oben.

Mit Zetteln wedeln kann man immer.

Es gibt Leute die sich dann davon beindrucken lassen und es gibt Leute die dann vor Gericht ziehen.

Vor Gericht würde sich anhand der Unterlagen und entsprechenden Vortrag vermutlich recht schnell herausstellen, dass seit Jahren wohl gar keine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, auch keine wirksame Befristung, sondern ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.



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#13
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vor Gericht würde sich anhand der Unterlagen und entsprechenden Vortrag vermutlich recht schnell herausstellen, dass seit Jahren wohl gar keine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, auch keine wirksame Befristung, sondern ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.


So ist es: Und ich zahle auch Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Kirchensteuer und Lohnsteuer. Und bekomme ab und zu noch einen Zettel mit: Meldebescheinigung zur Sozialversicherung.

Jetzt werde ich morgen mal mit der AOK reden und hier berichten. Und natürlich das AA mal fragen, denn ich bin seit 24.02. arbeitslos, warum die kein KV übernommen haben.

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#14
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1675 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich habe ja dieses Konstrukt schon in deinen früheren Beiträgen nicht durchschaut.
Aber das hier

Zitat (von Daskalos):
Und natürlich das AA mal fragen, denn ich bin seit 24.02. arbeitslos, warum die kein KV übernommen haben.

Verstehe ich am allerwenigsten.
Wieso bist du arbeitslos, wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast? Oder war der befristet?

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41391x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Verstehe ich am allerwenigsten.
Wieso bist du arbeitslos, wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast? Oder war der befristet?

Die Befristung / kurzfristige Beschäftigung existiert nur auf dem Papier.
Man meldet sich in den Beschäftigungspausen beim Arbeitsamt als arbeitslos und arbeitssuchend und kassiert dann ALG I weil vom Arbeitgeber ja nichts am Geld kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Wieso bist du arbeitslos, wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast? Oder war der befristet?


Ich arbeite über eine Agentur die Aufträge von E... bekommt und an mich vergibt.
Bezahlt werden nur ausgeführte Aufträge.
Es gibt pro Jahr einige Zeiträume, an denen keine Aufträge vergeben werden und in denen ich keinen Verdienst habe. Deshalb benötige ich für diesen Zeitraum Arbeitslosengeld, was auch immer bewilligt wurde.

Jetzt das Problem mit der Krankenkassen: Ab 11.01. hatte ich ja wieder 6 Wochen gearbeitet und meine Agentur hätte Januar und Februar ja KK Beiträge zahlen müssen. Hat sie aber nicht!
Ab 24.02. bin ich ja wieder 6 Wochen "arbeitslos". Da hätte das AA ja die Beiträge zahlen sollen. hat es aber nicht.
Warum? Sie benötigen von meiner Agentur eine Bestätigung dass ich noch immer für sie arbeite. Sonst gibts kein AL Geld und keine KK Beiträge.
Und wie so typisch für meine Agentur: Sie haben diese Bestätigung bis heute nicht zukommen lassen....


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#17
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)

Es gibt neue und gute Infos: :smoke:

Ich habe folgendes an meine Agentur geschrieben inkl 2 weiteren Personen, (die wichtig zu sein scheinen, die aber nirgends erwähnt werden - (ich weiß halt deren emails!)

1) Warum werden seit 11.01. von Euch keine Beiträge an die Krankenkassen bezahlt? (Anhang KKA)
2) Warum wird bei meinem Januar und Februar Verdienst nur Lohn- und Kirchensteuer abgezogen, statt: Lohn-, Kirchensteuer, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung?
3) Das AA hat euch im Februar schriftlich gebeten, ihnen eine Bestätigung zukommen zu lassen, dass ich bei euch arbeite. Ist bis heute auch nicht geschehen. Warum? (Anhang AA)

Bitte bitte macht und beantwortet mir das schnellst möglichst
----------------
Antwort 15 Minuten später von einem der 2 wichtigen:

das liegt daran, dass Du einen Vertrag der kurzfristigen Beschäftigung unterschrieben hast.
Bei dieser gibt es keine Anmeldung zur Sozialversicherung.
Sollen wir dies zur nächsten Möglichkeit korrigieren?
Ein Schreiben von der Agentur für Arbeit haben wir bisher nicht erhalten. Gerne werde ich das jedoch gleich bearbeiten.
---------
(ich) ja bitte korrigiert das

(er) alles klar, dann machen wir das so. Die Umstellung wird jedoch erst zum 15.04. geschehen.

-------------
Super, das da jetzt Bewegung rein kommt!

-- Editiert von User am 16. März 2026 12:10

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#18
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
das liegt daran, dass Du einen Vertrag der kurzfristigen Beschäftigung unterschrieben hast.
Bei dieser gibt es keine Anmeldung zur Sozialversicherung.

Na denn viel Spass mit der Krankenkasse und den anderen Sozialversicherungen. Besonders die Krankenkasse wird nicht auf die Beiträge verzichten.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#19
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1675 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Befristung / kurzfristige Beschäftigung existiert nur auf dem Papier.
Man meldet sich in den Beschäftigungspausen beim Arbeitsamt als arbeitslos und arbeitssuchend und kassiert dann ALG I weil vom Arbeitgeber ja nichts am Geld kommt.

Ja, das dachte ich mir schon.
Aber dann wundert mich das umso sehr, dass das AA das mitmacht.
Denen müsste doch auffallen, dass die 70 Tage überschritten sind und gar kein kurzfristiges beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Und weiter verstehe ich dann auch nicht, warum die Agentur in der Vergangenheit sozialversicherungsabgaben abgeführt hat. Ist ja bei einem kurzfristigen beschäftigungsverhältnis auch nicht vorgesehen...

Dass der AG da versucht zu schummeln... Das ist mir klar.
Aber dass da keiner der Behörden drauf kommt oder mal nen Riegel vorschiebt, sondern noch lustig mitmacht und ALG1 auskehrt....

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#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40212 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
was stimmt?
Ich kann deinen kf-Vertrag nicht lesen. Was dein AG kann und tut, wirst du zuerst erfahren.
Vielleicht findet sich in deinem Super-Vertrag etwas Besonderes zu Kündigungsfristen? Das könntest du selbst finden/lesen.
FALLS man dir kündigt, könntest du wahrscheinlich Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. DANN käme auf den Tisch, was deine Agentur seit Jahren *verzapft*, ohne dass du selbst einen finanziellen Nachteil davon hattest.

Zitat (von Daskalos):
Super, das da jetzt Bewegung rein kommt!
Ob das super ist? Du kennst das doch schon mehrfach, dass die erst angebettelt werden müssen...und absolut keine Peilung haben.
Abwarten, was sich da bewegt.... Weißt du denn, WAS da zum 15.4. *umgestellt* wird und WAS die wichtige Person da *korrigieren* kann?

Bitte berichte doch, was das Ergebnis ist.


Zitat (von Harry van Sell):
Das wurde schon versucht.
Ist bekannt und ich schrieb nicht, dass man sich dort bewerben solle.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Ja, das dachte ich mir schon.
Aber dann wundert mich das umso sehr, dass das AA das mitmacht.
Denen müsste doch auffallen, dass die 70 Tage überschritten sind und gar kein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Und weiter verstehe ich dann auch nicht, warum die Agentur in der Vergangenheit sozialversicherungsabgaben abgeführt hat. Ist ja bei einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis auch nicht vorgesehen...


Das AA und die KA weiß nichts von meinem Vertrag. Die interessiert nur, was ich/die zahlen. Und das ist korrekt.

Zitat (von Chrominanz):
Na denn viel Spass mit der Krankenkasse und den anderen Sozialversicherungen. Besonders die Krankenkasse wird nicht auf die Beiträge verzichten.

Das werden die - wie so oft schon - nachträglich zahlen.
Selben Fall mit der KK hatte ich in den letzten Jahren 4 mal bereits.

Zitat (von Anami):
Ich kann deinen kf-Vertrag nicht lesen. Was dein AG kann und tut, wirst du zuerst erfahren.

Er wird mich ab 15.4. (nach 4 Jahren) Vollzeit anstellen.
Zumindest wurde das so gesagt :banana:

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40212 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Das werden die - wie so oft schon - nachträglich zahlen.
Also das ganze hier war wieder ...nur kalter Rauch. :grins:
Zitat (von Daskalos):
Er wird mich ab 15.4. (nach 4 Jahren) Vollzeit anstellen. Zumindest wurde das so gesagt
Na, dann wars das wohl mit den wunschgemäßen ca 150 Tagen p.a.
denn :banana: ... Vollzeit netto sind ca 230 Tage p.a.

Das Gute ist: Der nervende Terz mit KK und Arbeitsagentur entfällt ...hoffentlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#23
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Anami):
denn ... Vollzeit netto sind ca 230 Tage p.a.


ist natürlich ein gutes Argument.
Allerdings muss man bedenken, dass
1) E... ja mehrmals im Jahr eine Pause macht.
2) Des weiteren gilt es zu bedenken, dass man nur einmal pro Einsatz in dem Markt arbeiten darf.
3) Und dann gibt die Agentur die Termine aber E... bezahlt uns

zu 2: Ein Promoter, der sich bewirbt und sagt: Ich bediene nur Märkte im Umkreis von 10 km, wird gar nicht anfangen können...

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#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40212 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
ist natürlich ein gutes Argument.
Für wen denn?
DU bist doch hier der *Herr der Dinge*... also mach dein Ding und bedenke und beachte alles wichtige.

...und lies dir den *Neuen Vertrag* vor Unterschrift genau durch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#25
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)

Ich melde mich mal wieder für den aktuellen Stand der Dinge:

Der letzte Kontakt mit dem "hohen" Herren war #17
jetzt gehts weiter:
ich: ich wollt mich mal erkundigen, ob du das mit dem Schreiben an die Arbeitsagentur schon erledigt hast?
Außerdem wollte ich mal genaueres über den neuen Arbeitsvertrag wissen:
Sprich: damit wäre ich dann angestellt? Das, was ich ja eigentlich schon seit 4 Jahren bin! Nur, das ich jetzt nicht mehr 3 Verträge pro Jahr unterschreiben muss.
Zahlt ihr dann auch den Krankenkasse (U. Steuern) von Januar und Februar nach?

er: die Arbeitsbescheinigung wird erst zum 15.04.2026 erstellt, da wir dann erst die Abrechnung korrigieren. Und natürlich wirst Du dann auch bezüglich der Sozialversicherung korrigiert und die Anmeldung wird nachgeholt

Ich: (etwas längeres, was hier nichts zur Sache tut)

er (26.03.): vielen Dank für Deine Mail und ich kann Deine Situation vollkommen verstehen.
In diesem Fall musst Du aber auch unsere Situation verstehen, denn in den Zeiträumen zwischen den einzelnen Projekten, können wir Dir keine Tätigkeit anbieten.
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wirst Du bei Monaten, in denen Du nicht gearbeitet hast, auch automatisch abgemeldet.
Um es zusammenzufassen: Leider können wir Dir erst zum Projektstart am 27.04.2026 einen neuen Vertrag ausstellen.

Heute bekam ich den Vertrag zum Unterschreiben zugeschickt. Natürlich wieder ein befristeter Vertrag.
Ich schrieb ihn natürlich sofort darauf an und erhielt 10 Minuten später:

vielen Dank für Deine Mail.
Leider können wir Dir aufgrund der Projektarbeit keinen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten.
Gib uns gerne noch einmal eine Rückmeldung, ob Du weiterhin im E....-Projekt tätig sein möchtest?

Natürlich will ich!
Also unterschrieben und zurück geschickt.
Sprich: Das Spiel geht wieder weiter...






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#26
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)

Ich musste so lachen heute morgen:

Ich bin ja seit Mitte Februar arbeitslos und beginne ab Montag wieder (bei der selben Firma).
Erst letzte Woche schickte meine Agentur die Kündigung ans Arbeitsamt, damit die das ALG berechnen.

Heute kam ein Brief vom AA Karsruhe indem stand, dass sie noch einige Fragen an meine Agentur hätte, die unklar seinen.
Ich bekam eine Kopie des Schreibens und musste beim Lesen grinsen:

Bitte teilen Sie mir Beginn und Ende der Beschäftigung
Laut der Arbeitsbescheinigung vom 15.12.25 war Herr x bis zum 30.11.25 bei ihnen beschäftigt.Bei der DRV war er bis zum 13.12.25 bei Ihnen angestellt. Bitte um Stellungsnahme

In der Arbeitsbescheinigung vom 14.04.26 war Herr X durchgehend sozialversicherungspflichtig vom 04.04.25 bis zum 01.03.26 beschäftigt. Nach Daten der DRV wurde Herr X vom 13.01.26 bis 21.02.26 als kurzfristig Beschäftigter angemeldet.

Bitte um Mitteilung….

Tja, bin mal gespannt wie die das regeln ;)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40212 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Erst letzte Woche schickte meine Agentur die Kündigung ans Arbeitsamt,
Man hatte dir doch mitgeteilt, dass man das erst Mitte April macht. Was ist daran zum Lachen?
Zitat (von Daskalos):
Heute kam ein Brief vom AA Karsruhe
...und immer wieder grüßt das Murmeltier...
Es gibt für dich einen befristeten Projekt-Arbeitsvertrag ab dem 27.4. und bis xxx. In dieser Zeit bist du angestellt.
Und die AA KA berechnet dein ALG rückwirkend, sobald die Stellungnahme deines Arbeitgebers vorliegt.

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#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129791 Beiträge, 41391x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Tja, bin mal gespannt wie die das regeln

Ja, bin auch gespannt, ob das ganze nun auffliegt oder ob die Sachbearbeiter der BA weiter im Tiefschlaf verharren und sich abzocken lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#29
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was ist daran zum Lachen?

Amani, Absatz 3 und 4, die meine Agentur beantworten muss, sind zum Lachen. Nicht das was du denkst.

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, bin auch gespannt, ob das ganze nun auffliegt oder ob die Sachbearbeiter der BA weiter im Tiefschlaf verharren und sich abzocken lassen.

Harry: Du sagtes ja selber: Es ist nicht wichtig was im Vertrag steht, es ist wichtig was die zahlen!
Und das haben sie ja bis jetzt auch richtig gemacht. Und das sie Januar und Februar rückwirkend ändern werden, ist auch klar (allerdings erst Anfang Mai).
Und als Ausrede kommt: Computerfehler.

Was aber deren Antwort auf Absatz 4 ist, wird mich mal interessieren....

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#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40212 Beiträge, 6550x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Nicht das was du denkst.
Wie kannst du wissen, was ich denke? Dein sich x-fach wiederholendes Bescheinigungsdrama wegen deiner 150-d-p-a- (kurzfristigen) Beschäftigung ist für mich insgesamt wenig zum Lachen.
Du hast deine Chaos-Agentur selbst darauf gebracht, wie kurzfristige Beschäftigungen zu händeln sind.
Du kannst natürlich lachen, worüber du willst. Sogar noch, wenn du länger arbeitslos bist.
Zitat (von Daskalos):
Es ist nicht wichtig was im Vertrag steht, es ist wichtig was die zahlen!
Uups. Vielleicht vergeht auch den AA-Mitarbeitern so langsam mal das Lachen.. und das Abnicken und leisten.

Was in Absatz 4 als deren Antwort kommt, geht dich nichts an, aber evtl. erhältst du eine vertrauliche Kopie vom AA KA? Oder nur den offiziellen Bescheid über deinen ALG-Antrag von Mitte Februar?

Für dich ist wichtig, wieviel und wann dir das AA das ALG zahlt.
Und was hat deine KK gesagt? Bist du seit Mitte Februar kranken-und pflegeversichert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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